Dies ist eine Diskussion zu Künstliche Befruchtung innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Künstliche Befruchtung Aber: Wie steht das in Einklang mit ESchG § 1 Abs. 1 Nr. 5: "(bestraft wird, wer) es unternimmt, mehr Eizellen einer Frau zu befruchten, als ihr innerhalb eines Zyklus übertragen werden sollen". Für mich als Laien klingt das so, als müssten alle tatsächlich befruchteten Embryonen auch transferiert werden. Oder lässt etwa der Begriff "sollen" hier einen entsprechenden Spielraum? Ist es vielleicht so, dass einerseits der Arzt die Intention haben muss, alle zu übertragen, sich andererseits aber die Mutter dann auch gegen einen (oder mehrere? oder auch alle??) Embryo(nen) entscheiden kann, ohne das begründen zu müssen? Falls sich jemand hier damit auskennt: Besten Dank! |
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| AW: Künstliche Befruchtung Zitat:
es werden zunächst mehrere eizellen entnommen und natürlich eine samenspende mit vielen, vielen spermien. aber befruchtet werden dann wirklich nur 1 bis 3 eizellen. und zwar wirklich nur so viel, wie eingesetzt werden. die restlichen eizellen und spermien, die können aber eingefrohren werden. dh. falls keine schwangerschaft zu stande kommt, kann man bei der nächsten befruchtung wieder auf diese zurückgreifen und braucht keine neue eizellen entnehmen. Zitat:
Zitat:
Zitat:
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| AW: Künstliche Befruchtung Das würde mir ja soweit einleuchten. Aber andererseits hat die Leopoldina (Nat. Akad. d. Wiss.) unlängst eine Stellungnahme zur PID veröffentlicht ( http://bit.ly/hA7D8B ), in der es zum Thema 'Embryonenauswahl' u.a. heißt (S. 19): „Die Frau kann sich nach geltendem Recht jederzeit entscheiden, sich keinen der hergestellten Embryos übertragen zu lassen, sie also alle untergehen zu lassen. Es ist darauf hinzuweisen, dass in diesem Fall unter Umständen auch gesunde Embryonen zum Absterben gebracht werden.“ An diesem Dokument haben auch Juristen mitgewirkt. |
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| AW: Künstliche Befruchtung Zitat:
um was geht es dir denn überhaupt? |
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| AW: Künstliche Befruchtung Wieso sollte ich irgendjemanden zu irgendetwas zwingen wollen?? Worum es mir geht? Ich interessiere mich für die Rechtslage, mehr nicht. |
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| AW: Künstliche Befruchtung Zitat:
Es heißt, dass nicht mehr Eizellen befruchtet werden dürfen, als tatsächlich eingepflanzt werden. Das schränkt die Anzahl der befruchteten Eizellen vor, schreibt aber nicht vor, dass das auch durchgeführt werden muss. Ich denke da geht es eher darum, dass nicht 20 befruchtete Eizellen irgendwo rumschwimmen und darauf warten zerstört oder für Experimente missbraucht zu werden.
__________________ Zitat:
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| AW: Künstliche Befruchtung Zitat:
Zitat:
Dies ist in Deutschland widersinnigerweise nicht möglich. Man muss also nach der Entnahme und vor der Befruchtung entscheiden, wie viele Eizellen eingesetzt und somit auch befruchtet werden. Das verringert die Chancen einer erfolgreichen Implantation erheblich. Problem ist, dass meines Wissens in Deutschland nur bis zu 3 Embyronen eingesetzt werden dürfen, das ist dann auch das Maximum der Eizellen, die befruchtet werden können. Natürlich kann man die Frau nicht zur Einsetzung zwingen. Aber man kann auch nicht aus einer Vielzahl von Embyronen auch die besten auswählen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Künstliche Befruchtung mal eine Zusatzfrage: kann man denn nicht alle Eizellen befruchten und die noch nicht übertragenen einfrieren (statt der Eizellen) und verwenden, falls die Eingesetzten nicht halten? Ggf würden diese dann untergehen, wenn es gleich klappt mit den ersten, aber das würde ja auch passieren, wenn die Frau sich plötzlich weigert, den Einsetzungsvorgang vorzunehmen. Oder ist das alles gegen das EschG? gruss N. |
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| AW: Künstliche Befruchtung Das ist in Deutschland nicht erlaubt, in anderen Ländern schon. Gerade wegen der oben zitierten Passage.
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