Dies ist eine Diskussion zu Krankentransport zu Reha-Gutachter? innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Jetzt das eigentliche Problem: Dieser Arzt hat seine Praxis gleich hinterm Mond links. Es steht dann noch zu lesen, dass die Auswahl des Gutachters unter Berücksichtigung von M's Leiden, einer zeitnahen Untersuchung und Wohnortnähe erfolgt sei und das M nicht drei verschiedene Gutachter angeboten bekommt, weil es nur den einen gibt. Großzügigerweise informiert der Reha-Träger noch über Erstattung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder alternativ Kilometergeld für die Benutzung des eigenen Autos an. Selbst Auto fahren fiele für M aufgrund seines "etwas fraglichen" Zustandes auch bei normalem Wetter und wenn er eines besäße, grundsätzlich mal aus. Laut DB-Fahrplan-Auskunft ist auch bei schönem Wetter eine Reisezeit von 2 Stunden nicht zu unterschreiten. Das wäre unter Umständen physisch schon noch zu schaffen, aber in M's Zustand auch mit einem gewissen Risiko verbunden, da ja in der fahrenden Bahn im Falle eines Falles selbst mit 112 nicht sofort fachkundige Hilfe beschaffbar ist. Kann M unter irgendwelchen Umständen nun den Anspruch haben, von einem Krankentransport oder zur Not auch mit Taxi gefahren zu werden? §10 und §31 BBhV scheinen sowas auszusagen. Welche Anspruchsprüfungskommision wäre hier zuständig und was könnte die wieder für Ausreden erfinden? Natürlich wäre es für Schlichthirne wie mich auch denkbar, dass besagter Arzt seine Untersuchungen "einfach" an einem für M erreichbareren Ort (das nächste Krankenhaus befindet sich z.B. in weniger als 2km Entfernung von M's Wohnung) durchführt, das wird dieser aber wohl nicht so sehen und ich finde auch keinen Paragrafen, der den Berg zum Propheten zwingen könnte. Oder kann es doch hilfreich sein, der RV mitzuteilen, dass man selbst in straßenbahnfähiger Entfernung einen Facharzt der gewünschten Spezialisierung mit dem Zusatztext "qualifizierter Gutachter" ergoogelt hat?
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Krankentransport zu Reha-Gutachter? frage: wie will m denn dann zur reha kommen, wenn er es nichtmal bis zum gutachter schaffen kann...? |
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| AW: Krankentransport zu Reha-Gutachter? Es geht um stationäre Reha und so im Detail hat er sich das auch noch nicht überlegt. Wenn es den Krankentransport bis zum Gutachter gibt, könnte es den auch bis zur Reha-Klinik geben, egal auf welchem Planeten die liegt. Obwohl, die nächste, die sich im Netz als geeignet preist, ist auch näher als der Gutachter.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Krankentransport zu Reha-Gutachter? ah, okay. ich meinte mich zu erinnern, dass bei reha-anträgen immer son kästchen von der ärztin angekreuzt werden muss: reisefähig ja/nein. und ich hatte vermutet, falls da nein steht, kriegt man sicher keine reha, dann muss man doch eher in ein akutkrankenhaus... das war zugegebenermaßen aber nur mal so laut gedacht. ich hab nämlich keine ahnung davon. |
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| AW: Krankentransport zu Reha-Gutachter? Zitat:
Aber in dem Fahrtkosten-Abrechnungsformular darf der Gutachter ankreuzen, ob Begleitperson/Taxi/Krankentransport nötig waren. Das kann noch lustig werden ...
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! Geändert von motzmecker (09.12.2010 um 15:00 Uhr). Grund: Nachtrag |
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| AW: Krankentransport zu Reha-Gutachter? Zitat:
Der ist nämlich genau dafür da.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Krankentransport zu Reha-Gutachter? Zitat:
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Ob es das ist, beurteilt ein Arzt. Den Leistungsträger anrufen, das Problem schildern und ggf. fordern, daß der Leistungsträger das klären lässt. Zitat:
Davon abgesehen daß das schon abrechnungstechnisch nicht funktionieren würde, ist es dem gutachtenden Arzt auch nicht zuzumuten, bzw. der würde es wohl glattweg ablehnen. Zitat:
Insofern wird das mit "irgendeinem Gutachter" höchstwahrscheinlich nichts werden.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Krankentransport zu Reha-Gutachter? Zitat:
Gerade nach stationären Behandlungen ist oft eine Reha notwendig, und die wird nicht selten dann an Ort und Stelle in der Klinik gemacht. "Akut" und "Reha" schließen sich übrigens gegenseitig aus. Reha-Maßnahmen erfolgen, sobald die akute Behandlung beendet ist.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Krankentransport zu Reha-Gutachter? Zitat:
Aber M glaubt auch, ein ihm bisher unbekanntes Geheimnis entschlüsselt zu haben: In der erwähnten Ankündigung der Begutachtung wird bezüglich der normalerweise aber diesmal nicht angebotenen Arztwahl auf §14(5)SGB9 Bezug genommen. Da geht es um Gutachten bezüglich Leistungen zur Teilhabe, aber nicht um die eigentlich beantragten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Nun gut, da steht in §8 noch geschrieben, dass ein Sozialleistungsträger immer, wenn er was tun soll, prüft, ob so eine frühzeitige Verrentung vermieden werden kann. M ist ja trotzdem froh, dass der Amtsschimmel überhaupt mal losgetrottet ist...M ist es außerdem gelungen, die Telefonische Abschreckungsanlage des Sozialleistungsträgers zu durchdringen und dort noch mal auf seine engeschränkte Reisetauglichkeit hinzuweisen, was der Sachbearbeiter auch versprochen hat, zur Kenntnis zu nehmen und den Krankentransport in Erwägung zu ziehen. Sachbearbeiter hat aber auch durchblicken lassen, dass nur die Gutachter, die bei ihm auf der Liste stehen, in Frage kommen und dass es unbedingt ein Gutachter sein muss, der M mit Sicherheit auch nicht indirekt kennt. Ach und dann ist M aufgefallen, dass man doch nochmal nachsehen sollte, warum bei des Doktors Spezialisierung nicht Neurologie sondern Nervenheilkunde steht. Langer Schrieb, kurzer(gar kein?) Sinn, M hat akzeptiert, dass es hätte auch schlimmer kommen können, und harrt der Dinge, die da anrollen. ![]() Was aber weder M noch ich verstehen: Wenn der Sozialleistungsträger gehalten ist, jeden Euro zu sparen, koste es wes es wolle, und auch alles tun soll, um eine vorzeitige Verrentung zu vermeiden, warum lässt er dann nicht erstmal feststellen, ob M mit den beantragten Leistungen vielleicht doch wieder (wenigstens fast) völlig gesund werden kann? Er könnte ja dazu erstmal bei den M bisher behandelnden Ärzten anfragen, die Erlaubnis dazu hat er ja. M hat zwar mächtig was auf'n Kopf bekommen, dass er aber nun so bekloppt ist, dass man zuerst mal kucken muss, ob und wie 100%-EU-Rente noch zu vermeiden sind, hat ihm so deutlich auch noch keiner gesagt, wobei ich mich frag, wer ist hier eigentlich noch richtig im Kopf? So und nun noch ein paar Antworten: Zitat:
Mitdenken wäre aber vielleicht zu erwarten gewesen, schließlich wurde dem behandelnden Arzt die Möglichkeit gegeben, im Formular für den Befund "Reisefähig nur mit Begleitperson" anzukreuzen, was dieser auch ausgenutzt hat. Hatte ich aber auch schon geschrieben. Zitat:
Zitat:
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![]() Zitat:
, dass ich mich hier so ausgetobt habe, aber irgendwo musste es einfach mal sein. Jetzt is aber gut, bin wieder friedlich.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Krankentransport zu Reha-Gutachter? Die Frage kann ich jetzt auch schon zumindest teilweise selbst beantworten: ![]() Zitat:
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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