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Krankentransport zu Reha-Gutachter?

Dies ist eine Diskussion zu Krankentransport zu Reha-Gutachter? innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.12.2010, 00:24
V.I.P.
 
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Question Krankentransport zu Reha-Gutachter?

Pflichtversicherter Kassenpatient M hatte in seiner Freizeit einen Unfall. Im Verlaufe der sich nun schon länger hinziehenden Behandlung wurde ihm von mehreren Ärzten geraten, "Leistungen zur medizinschen Rehabilitation" zu beantragen, was er auch tat. Gegen den Bescheid, dass ein SHT 3° ambulant vom niedergelassenen Arzt zu behandeln sei und dass er die persönlichen Voraussetzungen nach §10(1,2)SGB6 nicht erfülle (nach 2 Monaten AU), hat er Widerspruch eingelegt. Danach kam ein Schreiben in dem ihm nun angekündigt wurde, dass sich demnächst ein Arzt bei ihm melden werde, der mit der Anfertigung eines Gutachten über M's Zustand beauftragt sei.

Jetzt das eigentliche Problem: Dieser Arzt hat seine Praxis gleich hinterm Mond links. Es steht dann noch zu lesen, dass die Auswahl des Gutachters unter Berücksichtigung von M's Leiden, einer zeitnahen Untersuchung und Wohnortnähe erfolgt sei und das M nicht drei verschiedene Gutachter angeboten bekommt, weil es nur den einen gibt. Großzügigerweise informiert der Reha-Träger noch über Erstattung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder alternativ Kilometergeld für die Benutzung des eigenen Autos an.
Selbst Auto fahren fiele für M aufgrund seines "etwas fraglichen" Zustandes auch bei normalem Wetter und wenn er eines besäße, grundsätzlich mal aus. Laut DB-Fahrplan-Auskunft ist auch bei schönem Wetter eine Reisezeit von 2 Stunden nicht zu unterschreiten. Das wäre unter Umständen physisch schon noch zu schaffen, aber in M's Zustand auch mit einem gewissen Risiko verbunden, da ja in der fahrenden Bahn im Falle eines Falles selbst mit 112 nicht sofort fachkundige Hilfe beschaffbar ist.
Kann M unter irgendwelchen Umständen nun den Anspruch haben, von einem Krankentransport oder zur Not auch mit Taxi gefahren zu werden? §10 und §31 BBhV scheinen sowas auszusagen. Welche Anspruchsprüfungskommision wäre hier zuständig und was könnte die wieder für Ausreden erfinden?

Natürlich wäre es für Schlichthirne wie mich auch denkbar, dass besagter Arzt seine Untersuchungen "einfach" an einem für M erreichbareren Ort (das nächste Krankenhaus befindet sich z.B. in weniger als 2km Entfernung von M's Wohnung) durchführt, das wird dieser aber wohl nicht so sehen und ich finde auch keinen Paragrafen, der den Berg zum Propheten zwingen könnte.
Oder kann es doch hilfreich sein, der RV mitzuteilen, dass man selbst in straßenbahnfähiger Entfernung einen Facharzt der gewünschten Spezialisierung mit dem Zusatztext "qualifizierter Gutachter" ergoogelt hat?
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Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #2 (permalink)  
Alt 09.12.2010, 00:32
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AW: Krankentransport zu Reha-Gutachter?

frage: wie will m denn dann zur reha kommen, wenn er es nichtmal bis zum gutachter schaffen kann...?
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  #3 (permalink)  
Alt 09.12.2010, 00:44
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AW: Krankentransport zu Reha-Gutachter?

Es geht um stationäre Reha und so im Detail hat er sich das auch noch nicht überlegt. Wenn es den Krankentransport bis zum Gutachter gibt, könnte es den auch bis zur Reha-Klinik geben, egal auf welchem Planeten die liegt. Obwohl, die nächste, die sich im Netz als geeignet preist, ist auch näher als der Gutachter.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.12.2010, 00:51
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AW: Krankentransport zu Reha-Gutachter?

ah, okay. ich meinte mich zu erinnern, dass bei reha-anträgen immer son kästchen von der ärztin angekreuzt werden muss: reisefähig ja/nein. und ich hatte vermutet, falls da nein steht, kriegt man sicher keine reha, dann muss man doch eher in ein akutkrankenhaus...

das war zugegebenermaßen aber nur mal so laut gedacht. ich hab nämlich keine ahnung davon.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.12.2010, 09:03
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AW: Krankentransport zu Reha-Gutachter?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ah, okay. ich meinte mich zu erinnern, dass bei reha-anträgen immer son kästchen von der ärztin angekreuzt werden muss: reisefähig ja/nein. und ich hatte vermutet, falls da nein steht, kriegt man sicher keine reha, dann muss man doch eher in ein akutkrankenhaus...

das war zugegebenermaßen aber nur mal so laut gedacht. ich hab nämlich keine ahnung davon.
In M's Antragslottoschein hat der Doktor bei der Reisefähigkeit auf ja, nur mit Begleitperson getippt. Es gibt aber gerade auch keinen Kandidaten, der dafür noch Urlaub übrig hat. Das würde ja schon mal für den Krankentransport sprechen.

Aber in dem Fahrtkosten-Abrechnungsformular darf der Gutachter ankreuzen, ob Begleitperson/Taxi/Krankentransport nötig waren.
Das kann noch lustig werden ...
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Geändert von motzmecker (09.12.2010 um 15:00 Uhr). Grund: Nachtrag
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  #6 (permalink)  
Alt 09.12.2010, 14:38
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AW: Krankentransport zu Reha-Gutachter?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
frage: wie will m denn dann zur reha kommen, wenn er es nichtmal bis zum gutachter schaffen kann...?
Mit dem gemeinsamen Fahrdienst der GKVen?

Der ist nämlich genau dafür da.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #7 (permalink)  
Alt 09.12.2010, 14:44
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AW: Krankentransport zu Reha-Gutachter?

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Jetzt das eigentliche Problem: Dieser Arzt hat seine Praxis gleich hinterm Mond links.
Das kann bei Gutachtern u.ä. schon mal passieren...
Zitat:
Es steht dann noch zu lesen, dass die Auswahl des Gutachters unter Berücksichtigung von M's Leiden, einer zeitnahen Untersuchung und Wohnortnähe erfolgt sei und das M nicht drei verschiedene Gutachter angeboten bekommt, weil es nur den einen gibt.
Pech, aber da kann man nichts machen. Wo kein Arzt ist, ist kein Arzt.

Zitat:
Großzügigerweise informiert der Reha-Träger noch über Erstattung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder alternativ Kilometergeld für die Benutzung des eigenen Autos an.
Mehr kann keiner verlangen, wenn er gesundheitlich in der Lage ist, den Weg "aus eigener Kraft" zurückzulegen.

Zitat:
Selbst Auto fahren fiele für M aufgrund seines "etwas fraglichen" Zustandes auch bei normalem Wetter und wenn er eines besäße, grundsätzlich mal aus. Laut DB-Fahrplan-Auskunft ist auch bei schönem Wetter eine Reisezeit von 2 Stunden nicht zu unterschreiten. Das wäre unter Umständen physisch schon noch zu schaffen, aber in M's Zustand auch mit einem gewissen Risiko verbunden, da ja in der fahrenden Bahn im Falle eines Falles selbst mit 112 nicht sofort fachkundige Hilfe beschaffbar ist.
Das ist es im fahrenden Stadtbus übrigens auch nicht.

Zitat:
Kann M unter irgendwelchen Umständen nun den Anspruch haben, von einem Krankentransport oder zur Not auch mit Taxi gefahren zu werden?
Ja. Wenn das aus medizinischen Gründen zwingend erforderlich ist.

Ob es das ist, beurteilt ein Arzt. Den Leistungsträger anrufen, das Problem schildern und ggf. fordern, daß der Leistungsträger das klären lässt.
Zitat:
Natürlich wäre es für Schlichthirne wie mich auch denkbar, dass besagter Arzt seine Untersuchungen "einfach" an einem für M erreichbareren Ort (das nächste Krankenhaus befindet sich z.B. in weniger als 2km Entfernung von M's Wohnung) durchführt
Wieso sollte ein niedergelassener Arzt seine Praxis verlassen und durch die Gegend gurken, um dann woanders eine Untersuchung durchzuführen.

Davon abgesehen daß das schon abrechnungstechnisch nicht funktionieren würde, ist es dem gutachtenden Arzt auch nicht zuzumuten, bzw. der würde es wohl glattweg ablehnen.

Zitat:
Oder kann es doch hilfreich sein, der RV mitzuteilen, dass man selbst in straßenbahnfähiger Entfernung einen Facharzt der gewünschten Spezialisierung mit dem Zusatztext "qualifizierter Gutachter" ergoogelt hat?
Natürlich kann man das dem Leistungsträger mitteilen. Allerdings haben die Leistungsträger ihre eigenen Gutachter, und das dürfen sie auch - und müssen es sogar.

Insofern wird das mit "irgendeinem Gutachter" höchstwahrscheinlich nichts werden.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #8 (permalink)  
Alt 09.12.2010, 14:47
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AW: Krankentransport zu Reha-Gutachter?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ah, okay. ich meinte mich zu erinnern, dass bei reha-anträgen immer son kästchen von der ärztin angekreuzt werden muss: reisefähig ja/nein. und ich hatte vermutet, falls da nein steht, kriegt man sicher keine reha, dann muss man doch eher in ein akutkrankenhaus...
Wieso sollte denn jemand, der stationär behandelt werden muß, keine Reha machen können??

Gerade nach stationären Behandlungen ist oft eine Reha notwendig, und die wird nicht selten dann an Ort und Stelle in der Klinik gemacht.

"Akut" und "Reha" schließen sich übrigens gegenseitig aus. Reha-Maßnahmen erfolgen, sobald die akute Behandlung beendet ist.
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  #9 (permalink)  
Alt 10.12.2010, 00:55
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AW: Krankentransport zu Reha-Gutachter?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Das kann bei Gutachtern u.ä. schon mal passieren...
Pech, aber da kann man nichts machen. Wo kein Arzt ist, ist kein Arzt.
M wohnt angenommenerweise am Rande einer Landeshaupstadt mit 1/2Mio. Einwohnern mit mehreren Krankenhäusern und unzähligen Ärzten der verschiedensten Fachrichtungen, von denen auch einige Gutachter für Reha-Träger sind; er kennt Straßenbahnen vom regelmäßigen Sehen. Da hinterm Mond gibts weder Krankenhaus noch Straßenbahn.

Aber M glaubt auch, ein ihm bisher unbekanntes Geheimnis entschlüsselt zu haben:
In der erwähnten Ankündigung der Begutachtung wird bezüglich der normalerweise aber diesmal nicht angebotenen Arztwahl auf §14(5)SGB9 Bezug genommen. Da geht es um Gutachten bezüglich Leistungen zur Teilhabe, aber nicht um die eigentlich beantragten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Nun gut, da steht in §8 noch geschrieben, dass ein Sozialleistungsträger immer, wenn er was tun soll, prüft, ob so eine frühzeitige Verrentung vermieden werden kann. M ist ja trotzdem froh, dass der Amtsschimmel überhaupt mal losgetrottet ist...
M ist es außerdem gelungen, die Telefonische Abschreckungsanlage des Sozialleistungsträgers zu durchdringen und dort noch mal auf seine engeschränkte Reisetauglichkeit hinzuweisen, was der Sachbearbeiter auch versprochen hat, zur Kenntnis zu nehmen und den Krankentransport in Erwägung zu ziehen. Sachbearbeiter hat aber auch durchblicken lassen, dass nur die Gutachter, die bei ihm auf der Liste stehen, in Frage kommen und dass es unbedingt ein Gutachter sein muss, der M mit Sicherheit auch nicht indirekt kennt. Ach und dann ist M aufgefallen, dass man doch nochmal nachsehen sollte, warum bei des Doktors Spezialisierung nicht Neurologie sondern Nervenheilkunde steht.
Langer Schrieb, kurzer(gar kein?) Sinn, M hat akzeptiert, dass es hätte auch schlimmer kommen können, und harrt der Dinge, die da anrollen.
Was aber weder M noch ich verstehen: Wenn der Sozialleistungsträger gehalten ist, jeden Euro zu sparen, koste es wes es wolle, und auch alles tun soll, um eine vorzeitige Verrentung zu vermeiden, warum lässt er dann nicht erstmal feststellen, ob M mit den beantragten Leistungen vielleicht doch wieder (wenigstens fast) völlig gesund werden kann? Er könnte ja dazu erstmal bei den M bisher behandelnden Ärzten anfragen, die Erlaubnis dazu hat er ja. M hat zwar mächtig was auf'n Kopf bekommen, dass er aber nun so bekloppt ist, dass man zuerst mal kucken muss, ob und wie 100%-EU-Rente noch zu vermeiden sind, hat ihm so deutlich auch noch keiner gesagt, wobei ich mich frag, wer ist hier eigentlich noch richtig im Kopf?

So und nun noch ein paar Antworten:
Zitat:
Mehr kann keiner verlangen, wenn er gesundheitlich in der Lage ist, den Weg "aus eigener Kraft" zurückzulegen.
Verlangen kann man viel, hat aber keinen Zweck, wenn es an den Hebeln fehlt, sich durchzusetzen, schon begriffen.
Mitdenken wäre aber vielleicht zu erwarten gewesen, schließlich wurde dem behandelnden Arzt die Möglichkeit gegeben, im Formular für den Befund "Reisefähig nur mit Begleitperson" anzukreuzen, was dieser auch ausgenutzt hat. Hatte ich aber auch schon geschrieben.

Zitat:
Das ist es im fahrenden Stadtbus übrigens auch nicht.
Wenn da drin einer zusammenklappt, fährt der keinen Kilometer mehr, sondern wartet, bis der Rettungswagen vorgefahren ist, egal was nun sein Fahrplan sagt. Was aber im Zug, der irgendwo fernab der Zivilisation durch die Weiten des Landes jagt, bis er schließlich in der siebenten Schneewehe stecken bleibt?

Zitat:
Ja. Wenn das aus medizinischen Gründen zwingend erforderlich ist.
Hatte ja behandelnder Arzt schon angegeben.

Zitat:
Ob es das ist, beurteilt ein Arzt.
Welcher? M's Papier sieht so aus, als würde das dem Gutachter überlassen. Sollte man das aber nicht vorher klar machen?

Zitat:
Den Leistungsträger anrufen, das Problem schildern und ggf. fordern, daß der Leistungsträger das klären lässt.
Ist geschehen (siehe oben). Leistungsträger (bzw. Sachbearbeiter) hat zugesagt, das das berücksichtigt werde ...

Zitat:
Wieso sollte ein niedergelassener Arzt seine Praxis verlassen und durch die Gegend gurken, um dann woanders eine Untersuchung durchzuführen.
Davon abgesehen daß das schon abrechnungstechnisch nicht funktionieren würde, ist es dem gutachtenden Arzt auch nicht zuzumuten, bzw. der würde es wohl glattweg ablehnen.
Warum kann nicht der (vermutlich völlig gesunde) Arzt (Psychiater, kein Chirurg oder Internist mit Röntgengerät und großem Werkzeugkasten!) mal durch die Welt fahren, sondern muss den "halbtoten" M (Schädelfraktur, SHT , seit 3 Monaten AU) einbestellen, um zu begutachten, ob dieser schon völlig hinüber ist? Weil M als Antragsteller eben Bittsteller ist und als solcher eben schon nix glattweg ablehnen darf, das bescheidene Honorar nicht mehr hergibt, ...?

Zitat:
daß das schon abrechnungstechnisch nicht funktionieren würde,...
...sollte doch eigentlich nicht M's Problem sein

, dass ich mich hier so ausgetobt habe, aber irgendwo musste es einfach mal sein. Jetzt is aber gut, bin wieder friedlich.
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  #10 (permalink)  
Alt 10.12.2010, 11:22
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AW: Krankentransport zu Reha-Gutachter?

Die Frage kann ich jetzt auch schon zumindest teilweise selbst beantworten:
Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
... M hat zwar mächtig was auf'n Kopf bekommen, dass er aber nun so bekloppt ist, dass man zuerst mal kucken muss, ob und wie 100%-EU-Rente noch zu vermeiden sind, hat ihm so deutlich auch noch keiner gesagt, wobei ich mich frag, wer ist hier eigentlich noch richtig im Kopf?
M hat nämlich grade wieder Post (von hinterm Mond links) bekommen, eins ist jetzt klar: Spätestens dann, wenn er das alles durch hat, ist auch er endgültig meschugge.
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