Dies ist eine Diskussion zu Krankenkassenbeiträge + Mahngebühren bei falscher Berechnung innerhalb des Forums Medizinrecht
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| ein weiterer fiktiver Fall, hoffe im richtigen Bereich, fals nicht - bitte verschieben. Angenommen Kleinunternehmer 1 entscheidet sich für den verbleib in der gesetzlichen Krankenkassen mit dem großen B am Anfang. Telefonisch wird ihm mitgeteilt, dass (aufgrund seines geringen Einkommens) eine Beitragshöhe von etwa 200 angesetzt wird. Im folgenden erhällt Kleinunternehmer 1 jedoch Beitragsrechnungen über 300 und ein EInkommen von 1800 wird zu grunde gelegt. Bei Rücksprache wird erklärt, dass bei der telefonischen Auskunft der Anteil der Pflegeversicherung nicht berücksichtigt wurde. Der Kleinunternehmer weißt bei jedem Gespräch auf sein geringes Einkommen hin und auf die zusage die ihm telefonisch gegeben wurde, er kann die höheren Beiträge nicht zahlen. Beiträge sammeln sich an, Mahngebühren kommen hinzu, kurz vor dem Vollzug nimmt der Kleinunternehmer einen Kleinkredit auf und bezahlt komplett - seine vorher einwandfreie Boninität wird darunter wohl langfristig leiden. Wenige Tage später hat (mitlerweile wieder Festangestellter) ehemaliger Kleinunternehmer ein Kundengespräch mit einer MItarbeiterin der oben erwähnten Krankenkasse, diese gibt sich verwundert über den Ablauf und weißt darauf hin, dass eine günstigere Beitragseinstufung möglich gewesen wäre. Die genauen Einkommensverhältnisse des Kleinunternehmers wurden bei jedem Gespräch offengelegt. Nach Rückfrage bei der Krankenkasse wurde dies auch bestätigt und es wurde zugesagt Anträge zuzuschicken um besagte Beiträge nachträglich neu zu berechnen. Angenommen dies war vor zwei Wochen und bisher ist nichts angekommen. Wie sollte sich ehemaliger Kleinunternehmer weiter verhalten? Welchen Einfluss haben die (etwa 1/3 zu hoch angesetzten) Beiträge auf die entstandenen Mahngebühren, die nachhaltig beschädigte Boninität und die Tatsache, dass es vermutlich mit geringeren Beiträgen überhaupt nie so weit gekommen wäre? |
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| AW: Krankenkassenbeiträge + Mahngebühren bei falscher Berechnung Zitat:
Ist hier tatsächlich nur alles mündlich erfolgt und nichts schriftlich vorhanden, so war der Unternehmer sehr blauäugig. Da der Unternehme alles durch den Kredit bezahlt hat, hat er auch dem Mahnbescheid nicht widersprochen und erkennt das Ganze an. Ich persönlich rate hier zu einer Kündigung der Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt, Bis dahin sollte sich der Unternehmer viele Angebote von anderen Krankenkassen einholen. Und dann einen schriftlichen Vertrag machen! (der Betrag wird i.d.R. aber von jeder KK einem neuen Mitglied schriftlich bestätigt) |
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| AW: Krankenkassenbeiträge + Mahngebühren bei falscher Berechnung Zitat:
Zitat:
Der Unternehmer hätte sich mal zur KK bemühen sollen. Gruß Pro |
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| AW: Krankenkassenbeiträge + Mahngebühren bei falscher Berechnung Zitat:
Okay. Trotzdem würde ich als Versicherte doch zumindest eine Bestätigung fordern auf welche Weise ich überhaupt versichert bin und wie die Preisgestaltung aussieht. Das scheint der Versicherte wohl versäumt zu haben. |
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| AW: Krankenkassenbeiträge + Mahngebühren bei falscher Berechnung Zitat:
Dem Unternehmer ist immer noch anzuraten sich persönlich an eine Geschäftsstelle der B..... zu wenden. Gruß Pro |
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