Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Kostenrückerstattung bei Zahnverlust nach Kronen

Dies ist eine Diskussion zu Kostenrückerstattung bei Zahnverlust nach Kronen innerhalb des Forums Medizinrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 08.08.2009, 12:28
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: ganz woanders
Alter: 33
Beiträge: 13
Keine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Unhappy Kostenrückerstattung bei Zahnverlust nach Kronen

Hallo..
Frau K. hat im vergangenen Jahr mehrere Zahnkronen bekommen.Jeweils mit Stiften im Zahn fixiert.Die Behandlung war im September abgeschlossen.
Im Dezember vereiterte einer der Zähne.Nach Behandlung und Entzündungsrückgang wurdefestgestellt, das der Zahn längs durch den Stift gespalten war.Er mußte somit entfernt werden.
Dieses Jahr im Juli kam es auf der anderen Seite des Kiefers wieder zu einer Vereiterung.Nach deren Abklingen zeigte sich das selbe Problem -ein Längsriß im Zahn, so daß auch dieser Zahn nun entfernt werden muß. Circa eine Woche bevor es zu der Vereiterung kam, bemerkte Frau K., das die Krone locker ist und wackelt.
Nun die Frage... Kann Frau K. auf Rückerstattung eines Teils Ihrer Kosten für die Zahnkronen hoffen? Diese haben ja nicht einmal ein Jaahr gehalten und hatten den Verlust von 2 Zähnen zur Folge. Auch auf solche Dinge müßte es doch eine Garantie geben?!
Danke für Aufklärung
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 12.08.2009, 10:25
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.199
96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Kostenrückerstattung bei Zahnverlust nach Kronen

Zitat:
Zitat von *puschel
Kann Frau K. auf Rückerstattung eines Teils Ihrer Kosten für die Zahnkronen hoffen? Diese haben ja nicht einmal ein Jaahr gehalten und hatten den Verlust von 2 Zähnen zur Folge.
Grundsätzlich gilt eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Ist Frau K. gesetzlich Versichert, dann sollte sie zu ihrer KK gehen und ein Mängelgutachten beantragen.

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 14.08.2009, 23:27
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: ganz woanders
Alter: 33
Beiträge: 13
Keine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kostenrückerstattung bei Zahnverlust nach Kronen

Das hatte Frau K sich auch scon überlegt. Von der Zashnärztin kam auf Anfrage nur die Antwort,daß das halt immer so ein Risiko bei toten Zähnen -also Zähnen bei denen vorher eine Wurzelsektion gemacht wurde- ist und man könnte da auch nichts ändern. Darüber wurde Frau K vorher aber auch nicht aufgeklärt.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 15.08.2009, 07:13
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Bonn
Alter: 33
Beiträge: 114
100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)  
Post AW: Kostenrückerstattung bei Zahnverlust nach Kronen

Wurden die entfernten Zähne vor der Überkronung nur Wurzelbehandelt, oder auch beim Chirurgen reseziert???

Bei einer normalen WKB ist halt eine Rezedivneigung gegeben. Nach einer WSR kann es diese auch geben, aber darüber sollte der Behandler eigentlich aufklären.
__________________
Frauen sind Engel...bricht man uns die Flügel, steigen wir eben auf einen Besen und fliegen weiter...wir sind ja flexibel....
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 15.08.2009, 09:23
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: ganz woanders
Alter: 33
Beiträge: 13
Keine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kostenrückerstattung bei Zahnverlust nach Kronen

Einen wunderschönen.... und danke erstmal für die Antwort.

Hmm,also mit den Fachbegriffen kenn ich mich jetzt nicht wirklich aus. Bei Frau K. wurden die Zahnwurzeln auf jeden Fall komplett entfernt und von oben die Zahnkanäle mit so kleinen Drähten durchstochen,freigemacht oder was auch immer bzw wofür auch immer das gut war. Kenn mich da wie gesagt nicht so aus. Problematisch bei der Behandlung war, das die Kanäle immer noch Verzweigungen aufwiesen. Was, wie Frau K. gesagt wurde nicht ganz so gewöhnlich ist. Frau K. wurde aber nicht darüber aufgeklärt,das sie durch die Kronen die Zähne ganz verlieren kann. Es war auch jeweils so,daß die Stifte die Zähne dann längs aufgespalten haben. Beim ersten vermutlich,weil der Biß nicht hundertprozentig gestimmt hat nach der Anpassung.Es war zwar nicht störend,aber sie hat immer eine minimale Differenz im Biß bemerkt. Bei dem anderen Zahn wurde die Krone erst locker und kurze Zeit später entzündete sich der entsprechende Zahn bzw dessen Umfeld. Ergebnis...zwei chice Zahnlücken...ganz toll........
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 15.08.2009, 09:28
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: ganz woanders
Alter: 33
Beiträge: 13
Keine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kostenrückerstattung bei Zahnverlust nach Kronen

OH VERDAMMTER ...... da hat sich doch glatt ein Smiley an diefalsche Stelle geschlichen.... Dieses kleine Aas!!!! Tut mir wirkllich Leid! War keine Absicht!
ENTSCHULDIGUNG und bitte nicht persönlich nehmen. Ich schnapp mir den Kleinen und stell ihn zur Rede....
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 15.08.2009, 21:48
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Bonn
Alter: 33
Beiträge: 114
100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)  
Post AW: Kostenrückerstattung bei Zahnverlust nach Kronen

Laut den Aussagen von Fr. K wurden dann nur normale Wurzelbehandlungen durchgeführt.

Wurde nach dieser Behandlung ein Röntgenbild angefertigt??

Wurde nach dem Setzen der Stifte ein Röntgenbild zur Kontrolle angefertigt???

Wie schnell wurden die Zähne nach der Wurzelbehandlung mit Kronen versorgt???

Wenn die Verzweigungen an der Wurzelspitze vor dem Versorgen der Zähne mit Kronen bekannt gewesen sind, hätte auch die Wurzelspitze beim Kieferchirurgen gekappt werden können, um die Zähne erhalten zu können.
__________________
Frauen sind Engel...bricht man uns die Flügel, steigen wir eben auf einen Besen und fliegen weiter...wir sind ja flexibel....
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 16.08.2009, 10:08
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: ganz woanders
Alter: 33
Beiträge: 13
Keine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, *puschel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kostenrückerstattung bei Zahnverlust nach Kronen

Jetzt muß ich erstmal ein wenig nachdenken,um nichts falsches zu schreiben.Es wurden ja,wie schon geschrieben,noch mehrere Kronen gesetzt...
Die Wurzeln der Zähne wurden ja entfernt. Dabei und danach wurden die Kanäle mit diesen Drähten behandelt. Während der Wurzelsektion wurden die Drähte in die Kanäle eingeführt und davon ein Röntgenbild gefertigt. Auch später nochmal,als die Stifte für die Kronen gesetzt wurden. Den zeitraum von Wurzelsektion bis Kronensetzung kann Frau K nicht mehr ganz genau bestimmen. Es zog sich aber schon noch eine Weile hin. Das lag aber nicht am Zahnarzt sondern am Beruf von Frau K. Da diese im Fernverkehr tätig und damit nur alle 3Wochen zu Hause ist.Für die Zeit dazwischen erhielt Frau K. ein Provisorium auf die Zahnstifte. Eins mußte zwischendurch noch erneuert werden,da es zerbrach.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 16.08.2009, 11:30
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 1.843
99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)  
AW: Kostenrückerstattung bei Zahnverlust nach Kronen

Sorry, aber ich glaube kaum, dass die Diskussion "Was wurde wann von wem wie gemacht?" weiter hilft.

Pro hat bereits auf die Möglichkeit eines Mängelgutachtens hingewiesen und davon sollte man auch Gebrauch machen bzw. sich vertrauensvoll an die KK wenden.
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 16.08.2009, 18:21
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Bonn
Alter: 33
Beiträge: 114
100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)  
Post AW: Kostenrückerstattung bei Zahnverlust nach Kronen

Es geht auch nicht darum, wann es gemacht wurde.

Es geht darum, ob eine Wurzelbehandlung (Der Nerv wird entfernt) oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelspitze wird beim Chirurgen gekappt) durchgeführt wurde.

Da dies unterschiedliche Behandlungen sind, auch wenn es von Patienten oft verwechselt wird.
__________________
Frauen sind Engel...bricht man uns die Flügel, steigen wir eben auf einen Besen und fliegen weiter...wir sind ja flexibel....
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kostenrückerstattung, Wiederspruch, Abhilfebescheid Sozialrecht 01.10.2009 12:14
Kostenrückerstattung Erbrecht 18.03.2009 19:37
fehlende Kostenrückerstattung vom Anwalt Kostenrecht 20.01.2009 19:23
Wurzelbehandlung falsch!!Zahnverlust!!Schadensersatz?? Arztrecht 10.10.2008 19:10
Mozart und Heucke krönen Tag der Ideen Nachrichten: Wissenschaft 19.04.2006 11:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Medizinrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN