Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Kosten für die Heilkur

Dies ist eine Diskussion zu Kosten für die Heilkur innerhalb des Forums Medizinrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 17.09.2008, 10:00
Junior Mitglied
 
Registriert seit: May 2005
Beiträge: 96
Keine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Kosten für die Heilkur

Wer übernimmt die Kosten für die Heilkur zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nach einem Arbeitsunfall?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 17.09.2008, 10:30
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Kosten für die Heilkur

Kommt darauf an, wo man arbeitet, wahrscheinlich die Berufsgenossenschaft.
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 17.09.2008, 10:34
Junior Mitglied
 
Registriert seit: May 2005
Beiträge: 96
Keine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kosten für die Heilkur

Das ist eine Prüfungsfrage. Es bleibt unbekannt, wo man arbeitet. Wir möchten wissen, wie ist das gesetzlich geregelt: Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse oder?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 17.09.2008, 10:36
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Kosten für die Heilkur

Zitat:
Zitat von Eduard
Das ist eine Prüfungsfrage.
Ach, und die sollen andere beantworten?

Was meinen SIE denn zu der Frage?
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 17.09.2008, 10:39
Junior Mitglied
 
Registriert seit: May 2005
Beiträge: 96
Keine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kosten für die Heilkur

Wir sind uns nicht einig. Einige sagen Berufsgenossenschaft und die anderen Krankenkasse. Aber keiner weißt es genau. Deshalb würde ich gern wissen, in welchem Gesetz und § ist das geregelt?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 17.09.2008, 10:45
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.874
98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Kosten für die Heilkur

Zitat:
Zitat von Website
Zuständig bei Arbeitsunfällen oder anerkannten Berufkrankheiten sind die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Bund, Bundesanstalt für Arbeit, Länder, Gemeinden, Eisenbahn-Unfallkasse).
Ziel der Heilbehandlung ist es, die Körperverletzung oder Gesundheitsstörung und die daraus resultierende Minderung der Erwerbsfähigkeit zu beseitigen oder zu bessern, oder die Verschlimmerung zu verhüten oder die Auswirkungen der Unfallfolgen zu erleichtern.
Leistungen dieser Art (§ 556 RVO) werden beim zuständigen Träger formlos beantragt.

Der kurze und prägnante Antrag sollte enthalten:
• die Diagnose,
• die resultierende Funktionsstörung,
• das erwartete Rehabilitationsergebnis – soweit absehbar.
Die Kosten für Behandlungen nach einem Arbeits- und Wegeunfall sind eigentlich stets von der gesetzlichen Unfallversicherung zu tragen.

Mit ein wenig eigenem Antrieb kann man auch zu dieser Quelle stoßen: http://www.dvbs-online.de/spezial/20...-9-408-124.htm
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 17.09.2008, 10:49
Junior Mitglied
 
Registriert seit: May 2005
Beiträge: 96
Keine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eduard hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kosten für die Heilkur

Eigentlich muss die Berufsgenossenschaft die Kosten für die ärztliche Behandlung bei einem Arbeitsunfall übernehmen.... aber die Heilkur ist jetwas mehr, als die ärztliche Behandlung nach einem Arbeitsunfall, sondern eine Maßnahme für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, die auch die Krankenkasse übernehmen kann/muss...
So steht auf der AOK-Seite:
Zitat:
Einleitung und Beschleunigung von Rehabilitationsmaßnahmen
Die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit ist das gemeinsame Ziel von AOK und Rentenversicherungsträger. Dieser bietet in bestimmten Fällen umfassende Rehabilitationsmaßnahmen in stationären Einrichtungen an. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und setzen uns dafür ein, dass Ihr Antrag schnell und unbürokratisch bearbeitet wird, damit keine unnötigen Wartezeiten entstehen.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 17.09.2008, 10:51
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.874
98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Kosten für die Heilkur

Lies den Link. Die gKVen labern viel, wenn der Tag lang ist, aber finden sie einen anderen, der zahlt, sind sie ganz schnell bei der Sache.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 17.09.2008, 12:42
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.199
96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Kosten für die Heilkur

Zitat:
Zitat von Eduard
Einige sagen Berufsgenossenschaft und die anderen Krankenkasse. Aber keiner weißt es genau. Deshalb würde ich gern wissen, in welchem Gesetz und § ist das geregelt?
Da es sich um einen Arbeitsunfall handelt, ist die KK, die Unfallversicherung und die Berufsgenossenschaft zuständig.

BG (Unfallversicherer); Übernimmt sämtliche Kosten die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Siehe hierzu § 27 Abs. 1 SGB VII sowie der selbsterklärende Link von Humungus. Sehr schön.

Rentenversicherungsträger; Eventuelle Berufsunfähigkeitsrente oder gar Erwerbsunfähigkeitsrente.

Krankenkasse; Ist primär der Leistungsträger, holt sich aber seine Ausgaben vom zuständigen Träger zurück. Ergo der 1. Ansprechpartner.

Man muss immer unterscheiden ob es sich um einen Arbeistunfall handelt, einen privaten Unfall oder welche Kur beantragt wird usw.

Gruß

Pro

Geändert von Pro (17.09.2008 um 13:20 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 17.09.2008, 13:04
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2007
Beiträge: 167
94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)  
AW: Kosten für die Heilkur

Öhöm: Bitte mal das Zitat richtig lesen:

"Die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit ist das gemeinsame Ziel von AOK und Rentenversicherungsträger. Dieser bietet in bestimmten Fällen umfassende Rehabilitationsmaßnahmen in stationären Einrichtungen an. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und setzen uns dafür ein, dass Ihr Antrag schnell und unbürokratisch bearbeitet wird, damit keine unnötigen Wartezeiten entstehen."


...Dieser ( das ist die RV!) bietet Reha... Die KK unterstützt bei der Antragstellung. Bezahlen soll dann der Rentenversicherungsträger.

In der Tat werden Maßnahmen ZUR WIEDERHERSTELLUNG DER ARBEITSFÄHIGKEIT zumeist vom Rententräger finanziert: der will doch lieber eine Kur zahlen, als ab sofort Rente.
Wenn der RV die Maßnahme ablehnt, springt unter gewissen Voraussetzungen die KK ein.

In diesem Fall ( Arbeitsunfall) ist m.E. die BG zuständig:

" Gesetzlicher Auftrag zur umfassenden Rehabilitation

Die Berufsgenossenschaften haben die gesetzliche Aufgabe, bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten mit allen geeigneten Mitteln die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wieder herzustellen.

Sie haben dafür spezielle Verfahren und Einrichtungen geschaffen, die eine lückenlose Rehabilitationskette bilden.

Die BG-Kliniken als wichtige Glieder dieser Kette betreuen die Patienten von der Akutversorgung mit begleitender Frührehabilitation bis zur medizinischen Nachsorge. Gleichzeitig werden die Weichen für die berufliche und soziale Wiedereingliederung gestellt."
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
RA Kosten Kostenrecht 29.01.2009 14:30
Kosten?! Strafrecht / Strafprozeßrecht 09.09.2008 22:11
Kosten Bürgerliches Recht allgemein 22.01.2008 00:10
Kosten WAV Kostenrecht 07.08.2007 15:57
Wann sind Kosten des RA erstattungsfähige Kosten ? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 06.03.2007 13:57





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Medizinrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN