Dies ist eine Diskussion zu Kosten für die Heilkur innerhalb des Forums Medizinrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Kosten für die Heilkur |
| |||
| AW: Kosten für die Heilkur Kommt darauf an, wo man arbeitet, wahrscheinlich die Berufsgenossenschaft.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
| |||
| AW: Kosten für die Heilkur Das ist eine Prüfungsfrage. Es bleibt unbekannt, wo man arbeitet. Wir möchten wissen, wie ist das gesetzlich geregelt: Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse oder? |
| |||
| AW: Kosten für die Heilkur Zitat:
![]() Was meinen SIE denn zu der Frage?
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
| |||
| AW: Kosten für die Heilkur Wir sind uns nicht einig. Einige sagen Berufsgenossenschaft und die anderen Krankenkasse. Aber keiner weißt es genau. Deshalb würde ich gern wissen, in welchem Gesetz und § ist das geregelt? |
| |||
| AW: Kosten für die Heilkur Zitat:
Mit ein wenig eigenem Antrieb kann man auch zu dieser Quelle stoßen: http://www.dvbs-online.de/spezial/20...-9-408-124.htm
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Kosten für die Heilkur Eigentlich muss die Berufsgenossenschaft die Kosten für die ärztliche Behandlung bei einem Arbeitsunfall übernehmen.... aber die Heilkur ist jetwas mehr, als die ärztliche Behandlung nach einem Arbeitsunfall, sondern eine Maßnahme für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, die auch die Krankenkasse übernehmen kann/muss... So steht auf der AOK-Seite: Zitat:
|
| |||
| AW: Kosten für die Heilkur Lies den Link. Die gKVen labern viel, wenn der Tag lang ist, aber finden sie einen anderen, der zahlt, sind sie ganz schnell bei der Sache.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Kosten für die Heilkur Zitat:
BG (Unfallversicherer); Übernimmt sämtliche Kosten die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Siehe hierzu § 27 Abs. 1 SGB VII sowie der selbsterklärende Link von Humungus. Sehr schön. Rentenversicherungsträger; Eventuelle Berufsunfähigkeitsrente oder gar Erwerbsunfähigkeitsrente. Krankenkasse; Ist primär der Leistungsträger, holt sich aber seine Ausgaben vom zuständigen Träger zurück. Ergo der 1. Ansprechpartner. Man muss immer unterscheiden ob es sich um einen Arbeistunfall handelt, einen privaten Unfall oder welche Kur beantragt wird usw. Gruß Pro Geändert von Pro (17.09.2008 um 13:20 Uhr). |
| |||
| AW: Kosten für die Heilkur Öhöm: Bitte mal das Zitat richtig lesen: "Die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit ist das gemeinsame Ziel von AOK und Rentenversicherungsträger. Dieser bietet in bestimmten Fällen umfassende Rehabilitationsmaßnahmen in stationären Einrichtungen an. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und setzen uns dafür ein, dass Ihr Antrag schnell und unbürokratisch bearbeitet wird, damit keine unnötigen Wartezeiten entstehen." ...Dieser ( das ist die RV!) bietet Reha... Die KK unterstützt bei der Antragstellung. Bezahlen soll dann der Rentenversicherungsträger. In der Tat werden Maßnahmen ZUR WIEDERHERSTELLUNG DER ARBEITSFÄHIGKEIT zumeist vom Rententräger finanziert: der will doch lieber eine Kur zahlen, als ab sofort Rente. Wenn der RV die Maßnahme ablehnt, springt unter gewissen Voraussetzungen die KK ein. In diesem Fall ( Arbeitsunfall) ist m.E. die BG zuständig: " Gesetzlicher Auftrag zur umfassenden Rehabilitation Die Berufsgenossenschaften haben die gesetzliche Aufgabe, bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten mit allen geeigneten Mitteln die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wieder herzustellen. Sie haben dafür spezielle Verfahren und Einrichtungen geschaffen, die eine lückenlose Rehabilitationskette bilden. Die BG-Kliniken als wichtige Glieder dieser Kette betreuen die Patienten von der Akutversorgung mit begleitender Frührehabilitation bis zur medizinischen Nachsorge. Gleichzeitig werden die Weichen für die berufliche und soziale Wiedereingliederung gestellt." |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| RA Kosten | Kostenrecht | 29.01.2009 14:30 |
| Kosten?! | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 09.09.2008 22:11 |
| Kosten | Bürgerliches Recht allgemein | 22.01.2008 00:10 |
| Kosten WAV | Kostenrecht | 07.08.2007 15:57 |
| Wann sind Kosten des RA erstattungsfähige Kosten ? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 06.03.2007 13:57 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios