Dies ist eine Diskussion zu Körperverletzung bei Zahnreinigung innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Körperverletzung bei Zahnreinigung |
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| AW: Körperverletzung bei Zahnreinigung Bei einer Zahnreinigung wird neben der Zahnsteinentfernung mit dem Ultraschall auch mit Handinstrumenten wie Scaler und Kürette nachgereinigt. Schon hier hätte A sagen können, das dies unangenehm ist. Beim Air-Flow ist es wichtig, das mit dem Pulver vom Sulcus weg gearbeitet wird. Wird in den Sulcus gearbeitet, dann ist die Zanhfleischentzündung vorprogrammiert. Wie genau die Reinigung abgelaufen ist, kann auf die ferne nich beurteilt werden. Trotzdem sollte A sich an die zuständige Zahnärztekammer wenden, oder auch an eine Patientenberatungsstelle.
__________________ Frauen sind Engel...bricht man uns die Flügel, steigen wir eben auf einen Besen und fliegen weiter...wir sind ja flexibel.... Geändert von wirbelsturm (24.11.2011 um 22:27 Uhr). Grund: Fehlerteufel |
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| AW: Körperverletzung bei Zahnreinigung Die Zahnärztekammer will eine Begutachtung anhand der Dokumente durchführen. A müsste beide Ärzte von der Schweigepflicht entbinden und sie wollen die Dokumente von beiden Ärzten anfordern und so einen Einblick bekommen. Das ist doch sinnlos? Die Ärzte seien angeblich verpflichtet, alles zu dokumentieren, aber sie werden doch nicht dokumentieren, wenn etwas absichtlich falsch gemacht wurde? |
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| AW: Körperverletzung bei Zahnreinigung ohne, dass ich ahnung von zahnreinigung oder zahnbehandlung hätte, vermute ich, der erste arzt wird sagen, es sei ne schwere bakterielle entzündung am zahnfleisch gewesen ist, was dies radikale mittel nötig gemacht hätte (und das wird er auch so dokumentiert haben). und weiter wird er behaupten, dass das zahnfleisch wegen der entzündung "weggefressen" wurde und nicht wegen der reinigung... und ich annehme fast, dass im nachhinhein kein mensch mehr wird nachweisen können, was nun stimmt.... ![]() die entbindung von der schweigepflicht und die prüfung von der zahnärztekammer würde ich aber erst mal abwarten. den tipp mit der patientenberatungsstelle halte ich für gut. möglicherweise können auch die krankenversicherung helfen? vielleicht auch dort mal anfragen... |
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| AW: Körperverletzung bei Zahnreinigung
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Körperverletzung bei Zahnreinigung Zitat:
Ob hier ein Behandlungsfehler vorliegt, lässt sich nur mit Hilfe der dafür vorgesehenen Gutachter klären. Unterstützung bekommt der Patient dabei z.B. von seiner Krankenversicherung, oder auch vom Ombudsmann der zuständigen Zahnärztekammer. Sollte ein fahrlässiger Behandlungsfehler vorliegen, kann man dann in einem zweiten Schritt klären, ob und wenn ja welches Schmerzensgeld usw. angemessen ist. "Körperverletzung" ist grundsätzlich jeder (zahn-)ärztliche Eingriff, immer und ohne Ausnahme. Diese Körperverletzung bleibt aber straffrei, wenn sie mit Einwilligung des Patienten erfolgt. Und nicht gegen die guten Sitten verstößt, was z.B. der Fall sein kann, wenn das ärztliche Tun nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entspricht. Und die Einwilligung des Patienten gilt logischerweise auch im Regelfall immer nur für eine Behandlung, die den regeln der (zahn-)ärztlichen Kunst entspricht. Ob jetzt noch ein Gutachten sinnvoll ist, kann wiederum auch nur ein Gutachter entscheiden, der sich die Sache anguckt.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Körperverletzung bei Zahnreinigung Zitat:
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Und sie tun das auch. Zitat:
Der Arzt dokumentiert davon abgesehen auch nicht, ob er was falsch oder richtig gemacht hat, sondern er dokumentiert, welche Diagnose er gestellt hat ("Welcher Zustand war vorhanden, als die Behandlung begann?"), welche Behandlung er daraufhin wie vorgenommen hat, und wie der Erfolg dieser Behandlung war. Aus der ärztlichen Dokumentation lassen sich daher durchaus auch Kunstfehler ablesen - sonst gäbe es auch kaum erfolgreiche Kunstfehlerprozesse gegen Ärzte. Ob es allerdings ein Kunstfehler war... das kann hier niemand wissen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Körperverletzung bei Zahnreinigung Beitrag gelöscht von Juraforumadmin. Grund: Bitte nur fiktive Fälle diskutieren! |
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| AW: Körperverletzung bei Zahnreinigung Beitrag gelöscht von Juraforumadmin. Grund: Bitte nur fiktive Fälle diskutieren! |
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| arzthaftung, körperverletzung, zahnreinigung |
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