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Körperverletzung bei Zahnreinigung

Dies ist eine Diskussion zu Körperverletzung bei Zahnreinigung innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 23.11.2011, 18:44
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Körperverletzung bei Zahnreinigung

Mal angenommen A war bei der Zahnreinigung. Es wurde mit dem Airflow-Pulver gemacht. Danach war das Zahnfleisch immer stark entzündet. Er ist dann noch einmal zu dem Arzt gegangen, dieser hat ihn aber nicht ernst genommen, sondern ihm nur eine Mundspülung gegeben, von der er sagte, er solle sie 4-5 Wochen zweimal täglich benutzen. A fragte, wieso er sowas nach einer Zahnreinigung brauche. Der Arzt hat die Schultern hochgezogen, ihn angegrinst und meinte: "Ja, manchmal sind die Bakterien halt ziemlich hartnäckig." A hatte sich auch beschwert, dass ihm unten Zahnfleisch herausgerissen wurde, weil die Arzthelferin unten immer so in den Zwischenräumen herumgestochert hat und es von innen aussieht wie herausgerissen. Die Arzthelferin meinte: "Das ist normal! Das weiß jeder! Da müssen Sie sich dran gewöhnen." A kann sich nicht vorstellen, dass es irgendeinen Sinn macht, dem Patienten Zahnfleisch herauszureißen. Und wenn, hätte der Arzt ihn doch aufklären müssen. Dann hat A 4 Monate die Mundspülung benutzt, die alles verschlimmert hat. Danach war er bei einem anderen Arzt, der meinte, das sei ein sehr aggressives Mittel, die Zahnreinigung echt schlecht gemacht und man müsse noch eine machen. Er meinte auch, das Zahnfleisch würde sich regenerieren, da A noch jung sei. Aber die Arzthelferin meinte bei der 2. Zahnreinigung, es sei zu viel Zeit vergangen, um das Zahnfleisch noch zu retten. Sie könnte ihm ja bezeugen, dass es so schlecht gemacht wurde. Außerdem hat A Bilder von vor und nach der Zahnreinigung, wo man gut sieht, dass er vorher unten in den Zwischenräumen noch Zahnfleisch hat. Es kann doch nicht sein, dass jemandem bei der Zahnreinigung Zahnfleisch herausgerissen wurde. Jetzt zum Sachverständigen zu gehen, ist wohl zu spät? Was soll A am besten tun? Helfen die Fotos? Was ist mit dem 2. Arzt als Zeugen? Ist ja 2 Mal Körperverletzung, einmal durch die Zahnreinigung und einmal durch die Mundspülung, die ja alles verschlimmert hat, aber der Arzt hat bestimmt nicht aufgeschrieben, dass er A die Mundspülung gegeben hat.
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Alt 23.11.2011, 19:57
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AW: Körperverletzung bei Zahnreinigung

Bei einer Zahnreinigung wird neben der Zahnsteinentfernung mit dem Ultraschall auch mit Handinstrumenten wie Scaler und Kürette nachgereinigt. Schon hier hätte A sagen können, das dies unangenehm ist.
Beim Air-Flow ist es wichtig, das mit dem Pulver vom Sulcus weg gearbeitet wird. Wird in den Sulcus gearbeitet, dann ist die Zanhfleischentzündung vorprogrammiert.

Wie genau die Reinigung abgelaufen ist, kann auf die ferne nich beurteilt werden. Trotzdem sollte A sich an die zuständige Zahnärztekammer wenden, oder auch an eine Patientenberatungsstelle.
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Geändert von wirbelsturm (24.11.2011 um 22:27 Uhr). Grund: Fehlerteufel
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Alt 24.11.2011, 11:19
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AW: Körperverletzung bei Zahnreinigung

Die Zahnärztekammer will eine Begutachtung anhand der Dokumente durchführen. A müsste beide Ärzte von der Schweigepflicht entbinden und sie wollen die Dokumente von beiden Ärzten anfordern und so einen Einblick bekommen. Das ist doch sinnlos? Die Ärzte seien angeblich verpflichtet, alles zu dokumentieren, aber sie werden doch nicht dokumentieren, wenn etwas absichtlich falsch gemacht wurde?
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Alt 24.11.2011, 12:36
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AW: Körperverletzung bei Zahnreinigung

ohne, dass ich ahnung von zahnreinigung oder zahnbehandlung hätte, vermute ich, der erste arzt wird sagen, es sei ne schwere bakterielle entzündung am zahnfleisch gewesen ist, was dies radikale mittel nötig gemacht hätte (und das wird er auch so dokumentiert haben). und weiter wird er behaupten, dass das zahnfleisch wegen der entzündung "weggefressen" wurde und nicht wegen der reinigung...

und ich annehme fast, dass im nachhinhein kein mensch mehr wird nachweisen können, was nun stimmt....

die entbindung von der schweigepflicht und die prüfung von der zahnärztekammer würde ich aber erst mal abwarten.

den tipp mit der patientenberatungsstelle halte ich für gut. möglicherweise können auch die krankenversicherung helfen? vielleicht auch dort mal anfragen...
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Alt 24.11.2011, 14:47
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AW: Körperverletzung bei Zahnreinigung

Zitat:
Zitat von KatyPerry Beitrag anzeigen
Das ist doch sinnlos?
Mach mal einen anderen Vorschlag.
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Alt 24.11.2011, 15:41
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AW: Körperverletzung bei Zahnreinigung

Zitat:
Zitat von KatyPerry Beitrag anzeigen
Es kann doch nicht sein, dass jemandem bei der Zahnreinigung Zahnfleisch herausgerissen wurde.
Da dies hier ein Rechtsforum ist und keines von Zahnmedizinern, kann das hier niemand wirklich kompetent beurteilen. (Es sei denn, es wäre zufällig ein Zahnmediziner mit anwesend, der aber würde sich, so er seriös ist, vor einer Ferndiagnose via Internet hüten.)

Ob hier ein Behandlungsfehler vorliegt, lässt sich nur mit Hilfe der dafür vorgesehenen Gutachter klären.

Unterstützung bekommt der Patient dabei z.B. von seiner Krankenversicherung, oder auch vom Ombudsmann der zuständigen Zahnärztekammer.

Sollte ein fahrlässiger Behandlungsfehler vorliegen, kann man dann in einem zweiten Schritt klären, ob und wenn ja welches Schmerzensgeld usw. angemessen ist.

"Körperverletzung" ist grundsätzlich jeder (zahn-)ärztliche Eingriff, immer und ohne Ausnahme. Diese Körperverletzung bleibt aber straffrei, wenn sie mit Einwilligung des Patienten erfolgt. Und nicht gegen die guten Sitten verstößt, was z.B. der Fall sein kann, wenn das ärztliche Tun nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entspricht. Und die Einwilligung des Patienten gilt logischerweise auch im Regelfall immer nur für eine Behandlung, die den regeln der (zahn-)ärztlichen Kunst entspricht.

Ob jetzt noch ein Gutachten sinnvoll ist, kann wiederum auch nur ein Gutachter entscheiden, der sich die Sache anguckt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 24.11.2011, 15:48
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AW: Körperverletzung bei Zahnreinigung

Zitat:
Zitat von KatyPerry Beitrag anzeigen
Die Zahnärztekammer will eine Begutachtung anhand der Dokumente durchführen.
Was soll sie auch sonst tun?
Zitat:
A müsste beide Ärzte von der Schweigepflicht entbinden
Logisch.
Zitat:
und sie wollen die Dokumente von beiden Ärzten anfordern und so einen Einblick bekommen.
Was sollen sie auch sonst tun?
Zitat:
Das ist doch sinnlos?
Das kann hier niemand beurteilen.
Zitat:
Die Ärzte seien angeblich verpflichtet, alles zu dokumentieren
Ärzte sind nicht nur angeblich verpflichtet, ihre Behandlungsmaßnahmen zu dokumentieren, sondern auch tatsächlich.

Und sie tun das auch.

Zitat:
aber sie werden doch nicht dokumentieren, wenn etwas absichtlich falsch gemacht wurde?
Der Arzt hat auf jeden Fall schon mal den Schwarzen Peter, wenn er nicht ordnungsgemäß dokumentiert hat, denn dann liegt die Beweislast bei ihm, daß er tatsächlich sachgemäß behandelt hat. Davon abgesehen ist eine fehlender oder fehlerhafte Dokumentation ein Verstoß gegen die (zahn-)ärztliche Berufsordnung und zieht ggf. ein Bußgeld der Kammer nach sich.

Der Arzt dokumentiert davon abgesehen auch nicht, ob er was falsch oder richtig gemacht hat, sondern er dokumentiert, welche Diagnose er gestellt hat ("Welcher Zustand war vorhanden, als die Behandlung begann?"), welche Behandlung er daraufhin wie vorgenommen hat, und wie der Erfolg dieser Behandlung war.

Aus der ärztlichen Dokumentation lassen sich daher durchaus auch Kunstfehler ablesen - sonst gäbe es auch kaum erfolgreiche Kunstfehlerprozesse gegen Ärzte.

Ob es allerdings ein Kunstfehler war... das kann hier niemand wissen.
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Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
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Alt 24.11.2011, 18:07
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Alt 24.11.2011, 22:25
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