Dies ist eine Diskussion zu Knieverletzung, falsche Behandlung? Was tun? innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Zunächst sagt der Arzt, dass man sich einen MR Termin ausmachen soll, der aber 2 Wochen dauert, man gibt sich mit der Aussage des Arztes nicht zufrieden und kommt ein paar Stunden später wieder und klagt über Schmerzen. Diesmal lässt man sich nicht abwimmeln und es wird gleich im Krankenhaus ein MRT gemacht, welches, so interpretierte der Arzt, nichts Unauffälliges zeigt. Man vertraut dem Arzt und fährt nach Hause, bei dem Kontrolltermin kommt ein anderer Arzt drauf, dass ein Stück der Kniescheibe abgesplitert ist und die Außenbänder gerissen sind. Man wird sofort operiert, der Arzt bei dem man war, der das festgestellt hat ordnet an, dass die Bänder genäht werden sollen, doch das geht nicht mehr, da durch die Fehldiagnose des ersten Arztes zu viel Zeit verstrichen ist. Die Ärzte, die operiert haben, meinen, dass man die Bänder sowieso nicht mehr näht und diese Methode veraltet sei.... Was kann/soll man jetzt tun? Vielen Dank im Voraus |
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| AW: Knieverletzung, falsche Behandlung? Was tun? Zitat:
Zitat:
1. Der Patient informiert die KK, dass eine Fehlbehandlung möglich ist. Die prüft und fordert evtl. ein Gutachten an. 2. Der Patient informiert die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer. Weiter siehe 1. 3. Der Patient geht zum Anwalt. Der macht entweder 1 oder 2 oder (wahrscheinlicher) fordert ein freies Gutachten an. Diese Kosten muss der Patient allerdings bezahlen, solange die Fehlbehandlung nicht gerichtlich festgestellt wurde (oder die Haftpflicht des Arztes freiwillig zahlt, was hier allerdings so gut wie ausgeschlossen ist). Mein Rat: 1 oder 2 fürs erste.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Knieverletzung, falsche Behandlung? Was tun? naja eigentlich liegt schon eine Fehlbehandlung vor, da normalerweise bei Jugendlichen die Bänder genäht werden um anderen Operationen vorzubeugen... Wenn man sich die Befunden von dem Krankenhaus geholt hat und jetzt von einem neuen Arzt begutachten und bewerten lässt und dieser eine Fehlbehandlung sieht, dann sollte man den Anwalt kontaktieren, habe ich das richtig verstanden? |
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| AW: Knieverletzung, falsche Behandlung? Was tun? Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Knieverletzung, falsche Behandlung? Was tun? oder sollte man zuerst versuchen nochmals mit dem Krankenhaus zu verhandeln, wenn sich die Ärzte dort schon gegenseitig widersprechen? vielen Dank auf jeden Fall!! |
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| AW: Knieverletzung, falsche Behandlung? Was tun? Das hat so gut wie nie Sinn und kann eher die Alarmglocken schrillen lassen. Man sollte nicht vergessen, dass das Krankenhaus Forderungen über die Haftpflichtversicherung abwickelt. Und das sind ganz andere Kaliber als ein Paar Weißkittel, die sich widersprechen!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Knieverletzung, falsche Behandlung? Was tun? .. ich trau mich gar nicht das wort "knie" in die feder zu nehmen (freundlich zu humi nick )als knie-geschädigte, würde ich mich, wenn ich noch mal die chance hätte, für die 3 variante entscheiden. unauffällig und selber befunde und röntgenbilder (ggf "wegen weiterbehandlung bei einem anderen arzt") einsammeln und dann RA einschalten. mit etwas glück versteht der sein handwerk. der weg übder die krankenkasse und mdk ist bei mir gründlich schiefgelaufen und hat zu zusätzlichen komplikationen geführt
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Knieverletzung, falsche Behandlung? Was tun? ok vielen Dank für die Hilfe |
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| AW: Knieverletzung, falsche Behandlung? Was tun? Die 3. Variante aber ist die teuerste für den Patienten. Und ob die Sache Aussicht auf Erfolg hat, möchte ich bezweifeln. Was haben die operierenden Ärzte gemacht? Sie haben arthroskopiert und dabei festgestellt, dass man die Bänder nicht mehr nähen kann weil Verletzung zu lange her (und vielleicht der Heilungsprozess von selbst eingesetzt hatte). Also macht man nichts. Gehe mal davon aus, dass an der Kniescheibe auch nichts gemacht wurde. Hier solle sich der Patient zunächst den OP-Bericht anfordern. Den kann er auch abholen, kopieren und wieder zurück bringen. "Falsch" aber war m.E. nur die Anordnung zum Nähen der Bänder, da dem anordnenden Arzt die Zeit bekannt sein musste, die bereits verstrichen war. Eine Fehldiagnose des ersten Arztes liegt m.E. nicht vor. Bänder müssen in der Tat nicht zwingend operiert werden. Stellt sich aber die Frage - und die ist beileibe nicht ganz unwichtig - Was ist dem Patienten passiert? (Sportunfall, Knie verdreht, gestürzt etc.) Und wie ging es dem Knie nach der OP und heute? |
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| AW: Knieverletzung, falsche Behandlung? Was tun? Zitat:
es nutz aber nichts, wenn durch V1 +V2 zeit verstreicht und unterlagen verschwinden und dann doch zu V3 gewechselt werden muß und die sachlage immer verzwickter und teurer wird ...
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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