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Klinikaufenthalt unverschuldet umsonst - Widerspruch gegen Eigenbeitrag?

Dies ist eine Diskussion zu Klinikaufenthalt unverschuldet umsonst - Widerspruch gegen Eigenbeitrag? innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 21:25
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Klinikaufenthalt unverschuldet umsonst - Widerspruch gegen Eigenbeitrag?

Folgender konstruierter Fall:
Aufgrund von öffentlicher Stelle festgestellter Mängel wird eine bestimmte Abteilung in einer privat geführten Klinik K geschlossen. Dies erfolgt kurz vor der geplanten OP von Herrn A, der schon seit einem Tag in der Klinik verweilt, und nun wieder nach Hause geschickt wird, um einen späteren Termin auszumachen.
Einige Tage später erreicht Herrn A eine Zahlungsaufforderung der Klinik K, bei der es um seinen Eigenbeitrag für die zwei Tage Klinikaufenthalt geht.
Kann Herr A dagegen vorgehen? Schließlich war er umsonst in der Klinik, die zwei Tage unnötigen Aufenthalts sind nicht auf sein Verschulden zurückzuführen.
Wie könnte in so einem Fall ein Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung begründet werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.01.2011, 23:43
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AW: Klinikaufenthalt unverschuldet umsonst - Widerspruch gegen Eigenbeitrag?

Ich würde erwarten, dass sich die Klinik bei einer Rückfrage vielmals für den "bedauerlichen Fehler des Abrechnungscomputers" entschuldigt.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #3 (permalink)  
Alt 05.01.2011, 09:53
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AW: Klinikaufenthalt unverschuldet umsonst - Widerspruch gegen Eigenbeitrag?

Naja, mir geht es eher um die gesetzlichen Hintergründe dazu, was man vom Anstand her erwarten würde, ist schon klar.

Da es im von mir genannten Beispielfall um eine OP ging, geschah die Aufnahme in das Krankenhaus im Zuge einer vollstationären Behandlung nach § 39 Abs. 1 SGB, für die man nach § 39 Abs. 4 SGB "den sich nach § 61 Satz 2 ergebenden Betrag je Kalendertag an das Krankenhaus" zahlen muss, damit es diesen an die Krankenkasse weitergibt. Das Krankenhaus ist also das Inkasso-Unternehmen für die Krankenkassen.
Auf solche Spezialfälle wie "man wird vollstationär aufgenommen, dann aber doch nicht behandelt" geht das Gesetz natürlich nicht ein, und man findet auch nicht wirklich Urteile zu dem Thema (in den meisten Fällen dürfte der Streitwert auch recht niedrig ausfallen, was eine Klage eher uninteressant macht).

Könnte man hier argumentieren, dass Herr A von K zwar vollstationär aufgenommen wurde, aber eine vollstationäre Behandlung ja nicht stattgefunden hat? K dürfte ein starkes Interesse daran haben, es gegenüber der Krankenkasse als genau das anzugeben, denn für K geht es ja auch um die Erstattung aller anderen Kosten, nicht nur um die Zuzahlung von A. Wenn K das gegenüber der Krankenkasse nicht als das angeben kann, bekommen sie vermutlich gar nichts.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.01.2011, 09:58
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AW: Klinikaufenthalt unverschuldet umsonst - Widerspruch gegen Eigenbeitrag?

Zitat:
Zitat von PeterSilie Beitrag anzeigen
Einige Tage später erreicht Herrn A eine Zahlungsaufforderung der Klinik K, bei der es um seinen Eigenbeitrag für die zwei Tage Klinikaufenthalt geht.
2 Tage sind 20,00 € und diese Zahlungsaufforderung ist legitim. Das die OP verschoben wurde, dass ist eine andere Baustelle.
Zitat:
Zitat von PeterSilie Beitrag anzeigen
Kann Herr A dagegen vorgehen?
Natürlich, aber ob es Sinn macht wegen 20,00 € zu klagen, keine Ahnung. Ansonsten wendet man sich bitte mal an seine KK. Denn es wäre interessant zu wissen ob das Krankenhaus die volle Tagespauschale abgerechnet hat.

Gruß

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