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Kind oder Eltern?

Dies ist eine Diskussion zu Kind oder Eltern? innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.10.2009, 10:56
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Question Kind oder Eltern?

Fiktive Situation: ein minderjähriger Patient wird vom Arzt behandelt und die Eltern bekommen die Rechnung dafür. Die Rechnung wird monatelang nicht bezahlt und zwischenzeitlich wird der behandelte Patient volljährig. An wen muss jetzt der Mahnbescheid gehen? An die Eltern, die unterschrieben, für die Behandlung aufzukommen, oder der jetzt volljährige Patient? Zählt also das Datum der Rechnungsstellung, oder der Zeitpunkt des Verzugs? Gibt es da eine eindeutige Regelung? Danke schon jetzt für brauchbare Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 13.10.2009, 14:53
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AW: Kind oder Eltern?

Ich würde davon ausgehen, dass der Zeitpunkt, zu dem der Behandlungsvertrag geschlossen wurde, maßgeblich ist. Also sind hier die Eltern in der Pflicht.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.10.2009, 15:37
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AW: Kind oder Eltern?

Zitat:
Zitat von Boticella
An die Eltern, die unterschrieben, für die Behandlung aufzukommen,
Gehts denn noch deutlicher ?
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  #4 (permalink)  
Alt 23.10.2009, 20:40
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AW: Kind oder Eltern?

Wenn die Eltern unterschrieben haben für den Sohn aufzukommen, so gilt das auch noch nach Volljährigkeit wenn sie nicht bezahlt haben. Ansonsten könnte ja jeder warten bis zur Volljährigkeit der Kinder...
Außerdem: Volljährig werden heißt nicht automatisch auch Rechnungen bezahlen können. Der Gläubiger wird sich an denjenigen halten, der Geld hat. Und das werden in dem Fall die Eltern sein.
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