Dies ist eine Diskussion zu Keine Schweigeplicht? innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Keine Schweigeplicht? angenommen eine Mutter ist mit ihrem Kind beim Arzt. Der Arzt führt mit Mutter und Kind ein gemeinsames Gespräch über die Entwicklung des Kindes, wie das Kind bisher gelebt hat, wie die Lebensumstände die letzten Jahre waren. Die Mutter lebt mit dem Kind in einer neuen Partnerschaft, ist vom Vater geschieden und es gibt gemeinsame elterliche Sorge. Nun wird entschieden, dass das Kind zur Behandlung in ein Krankenhaus kommt. Der Vater wird informiert und gibt sein ok zu der Behandlung. Nun wird ein Eingangsbericht an beide Eltern geschickt, in dem geschrieben wird, welche Gründe es für den Aufenthalt gibt, warum er empfohlen wird usw. In diesem Schreiben stehen alle Angaben, die die Mutter im Eingangsgespräch gemacht hat. Auch sehr private Dinge aus dem Leben der Mutter. Diese könnten mit dem Krankheitsbild des Kindes zusammenhängen waren aber nicht dafür gedacht, dass sie der Vater in die Hände bekommt. Er hat nun besten Eiblick in die Familie. Ist es ok, dass diese Angaben weitergeben wurden, ohne das die Mutter vorher gefragt wurde? Dabei ging es auch um ein Krankheitsbild der Mutter, welches sie dem Vater nicht offen legen wollte. Danke für Eure Hilfe. |
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| AW: Keine Schweigeplicht? Einfach ist die Sache nicht: krankheitsrelevante Angaben können (evtl.: müssen) auch an den Vater weitergereicht werden, um ihn korrekt zu informieren. Beispiel: die Mutter leidet an einer Infektionserkrankung, das Kind hat eine Immunschwäche. Der Arzt muss hier abwägen, denn es gibt eventuell widerstrebende Interessen: - die des Kindes (gesund zu werden) - die des Vaters als Mit-Sorgeberechtigtem (auf korrekte und vollständige Information, denn er muss gemeinsam mit der Mutter für das Kindeswohl sorgen) - die der Mutter (dass nur das "rausgeht", was sie möchte, gleichzeitig aber muss sie ebenso für das Kindeswohl gemeinsam mit dem Vater sorgen).
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Keine Schweigeplicht? Das heißt: sofern die Eltern überhaupt vom Arzt informiert werden dürfen oder müssen, haben beide sorgeberechtigte Elternteile Anspruch auf die Information, die das Kind betreffen. Es sei denn, es sprächen gewichtige Gründe im Interesse des Kindes dagegen, ein bestimmtes Elternteil über bestimmte Dinge zu informieren. Zitat:
Den Fall muß man letztlich immer vom Kind her berurteilen. Sofern ein Bruch der Schweigepflicht nicht ganz erheblich durch das Wohl des Kindes notwendig gemacht wird, geht da rein gar nichts. Man darf ja auch nicht vergessen, daß die Schweigepflicht des Arztes bezüglich Informationen über das Kind und vom Kind grundsätzlich auch gegenüber den Eltern selbst gilt. Das heißt: Dinge, die der Arzt vom Kind oder über das Kind erfahren hat, darf er auch nicht einfach den Eltern mitteilen, sondern nur unter ganz bestimmten Umständen. Zitat:
Ob er dies dann dem Vater mitteilt, der ja auch Sorgeberechtigter ist und für das Kindeswohl zuständig, oder ob er es lieber dem Jugendamt mitteilt, damit er eben nicht z.B. indirekt in Scheidungsstreitigkeiten eingreift - das muß der Arzt entscheiden, und das kann eine bös schwierige Entscheidung sein. Grundsätzlich gilt die "Faustregel": bei Minderjährigen unter 14 Jahren darf der Arzt die Eltern informieren, es sei denn, es sprechen gewichtige Gründe im Interesse des Kindes dagegen. Bei Minderjährigen über 14 Jahren darf der Arzt die Eltern nicht informieren, es sei denn, es sprechen gewichtige Gründe im Interesse des Minderjährigen dafür.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Keine Schweigeplicht? Vielen Dank für die Anworten. Das scheint wirklich keine leichte Sache zu sein. Ok, das eine evtl. Krankheit der Mutter mit dem Kind zusammen hängt sehe ich noch ein. Wie wäre es z.B. damit. Der Arzt schreibt z.B. über den Vater mütterlicherseits, das dieser alkoholkrank sei und somit die mütterliche Seite belastet. Das ist eine Aussage über einen dritten in der Familie der Mutter und sollte den KV nicht erreichen. Wäre jetzt in dem Zusammenhang das Kindswohl direkt gefährdet, z.B. Alkoholkonsum in der Anwesenheit des Kindes oder ähnliches. Jedoch pflegen Kind und Großvater einen tollen und sehr liebevollen Umgang miteinander. Wie sieht es damit aus? |
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| AW: Keine Schweigeplicht? Zitat:
Der Sorgeberechtigte sollte zumindest den Umstand kennen und selber abwägen können, ob weiterer Umgang toleriert wird.
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| AW: Keine Schweigeplicht? Zitat:
Ach ja, kommt die Aussage aus Deinem weisen Kopf oder hast Du da vielleicht nen längeren Text darüber? Würde mich persönlich sehr interessieren!
__________________ Zitat:
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| AW: Keine Schweigeplicht? wenn ein familienangehöriger schwer erkrankt ist (da is egal ob akloholismus oder krebs), dann müssen die angehörigen das immer auch mit verarbeiten - auch die kinder. das gehört zum leben, ist aber ja nicht so leicht. und beim alk wird es aber durch dieses geheimhaltungsding dann fast unmöglcih gemacht. da machen sich die angehörigen untereinander vor, dass es gar nicht so schlimm ist, denn wäre es so schlimm, da wär ja dringend mal gesprächsbedarf. grad kinder kriegen ganz schnell mit, dass hier was unter den teppcih gekehrt werden muss. die schleppen dann ein schreckliches geheimnis mit sich rum, bevor sie das auch nur aussprechen könnten. das belastet enorm. grad wenn das verhältnis zum kranken ein sehr gutes ist. für erwachsene angehörige ist doch alkoholismus in der familie schon extrem belastend. für kinder ungleich mehr, was sich dann nochmal potenziert, wenn der eigene vater nicht wissen darf. wie soll ein kind denn da klar mit kommen? wenn oma krebs hat, da können kinder schon im grundschulalter drüber reden, über die ängste und was da alles abgeht, das ist auch schwer, wird aber in der familie dann thematisiert. da können sie berichten, was da passiert und wie es ihnen damit geht. durch soclhe äußerungen können sie verarbeiten. bei alkoholismus fällt das alles komplett flach. und die kinder merken auch, dass niemand in der geheim-haltenden familie damit klar kommt... furchtbar.... denke, das kind kann nur gewinnen, wenn der vater erfährt, mit welchen belastungen es zu kämpfen hat. |
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| AW: Keine Schweigeplicht? Zitat:
Kuck mal hier: http://80.92.48.160/addiction.de/fil...eitHogrefe.pdf Kapitel drei, und Literaturverzeichnis. Man kann natürlich nicht sagen, dass Kinder und Alkoholkranke gar nicht zusammengehören, aber: cave!
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| AW: Keine Schweigeplicht? Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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