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Kann Zahnarzt GVL nochmals privat fordern?

Dies ist eine Diskussion zu Kann Zahnarzt GVL nochmals privat fordern? innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 07:59
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Kann Zahnarzt GVL nochmals privat fordern?

Nach einer Zahnsanierung bekommt A.Rechnungen ( Eigenanteil)bei denen u.a.Beträge eingefordert werden, welche Leistungen der GV sind. Zahnarzt verteidigt bei Einspruch von A.seine Re.mit der Begründung, dass er das Recht hat von A. diese Beträge nochmals forden zu können. Welche Rechte hat A.?

Danke für Antwort!

MfG
Helferlein
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  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 08:50
V.I.P.
 
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AW: Kann Zahnarzt GVL nochmals privat fordern?

Das solltest Du konkretisieren. Wenn die Leistungen Kassenleistungen sind, gibt es - eigentlich - keinen Grund sie vom Patienten zu verlangen.

Gibt es da spezielle Vereinbarungen zwischen Arzt und Patient? Wurden Leistungen eventuell mehrfach erbracht und sind deshalb keine Kassenleistungen mehr?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 11:10
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AW: Kann Zahnarzt GVL nochmals privat fordern?

Ja, es sind Kassenleistungen. Nein, es gibt keine spezielle Vereinbarung.
Nein, Leistungen sind nicht mehrfach erbracht.
Danke für Antwort
MfG
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  #4 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 11:29
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AW: Kann Zahnarzt GVL nochmals privat fordern?

Ich würde die Rechnung der KZV zur Prüfung vorlegen!
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Albert Einstein

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  #5 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 11:54
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AW: Kann Zahnarzt GVL nochmals privat fordern?

muss nicht, wenn privatleistungen erbracht werden, bei kassenpatienten vorher ein kostenvoranschlag vom patienten unterschrieben werden, so dass der genau weiß, was er zu bezahlen hat? muss der patient überhaupt irgendwas zahlen, wenn das nicht erfolgt ist..?
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  #6 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 14:58
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AW: Kann Zahnarzt GVL nochmals privat fordern?

Danke für eure Antworten!!
Im Kostenvoranschlag sind die geforderten Beträge nicht zu finden.
KZV prüft die Rechnungen.
Zahnarzt wird gewechselt.
MfG
Helferlein
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  #7 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 15:32
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AW: Kann Zahnarzt GVL nochmals privat fordern?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
muss nicht, wenn privatleistungen erbracht werden, bei kassenpatienten vorher ein kostenvoranschlag vom patienten unterschrieben werden, so dass der genau weiß, was er zu bezahlen hat?
Ja.
Zitat:
muss der patient überhaupt irgendwas zahlen, wenn das nicht erfolgt ist..?
Vereinfacht gesagt: nein, das muß er dann nicht bezahlen. Oder genauer gesagt: es kann dann nicht eingetrieben werden.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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