Dies ist eine Diskussion zu Kann Zahnarzt GVL nochmals privat fordern? innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Kann Zahnarzt GVL nochmals privat fordern? Danke für Antwort! MfG Helferlein |
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| AW: Kann Zahnarzt GVL nochmals privat fordern? Das solltest Du konkretisieren. Wenn die Leistungen Kassenleistungen sind, gibt es - eigentlich - keinen Grund sie vom Patienten zu verlangen. Gibt es da spezielle Vereinbarungen zwischen Arzt und Patient? Wurden Leistungen eventuell mehrfach erbracht und sind deshalb keine Kassenleistungen mehr?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Kann Zahnarzt GVL nochmals privat fordern? Ja, es sind Kassenleistungen. Nein, es gibt keine spezielle Vereinbarung. Nein, Leistungen sind nicht mehrfach erbracht. Danke für Antwort MfG |
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| AW: Kann Zahnarzt GVL nochmals privat fordern? Ich würde die Rechnung der KZV zur Prüfung vorlegen!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Kann Zahnarzt GVL nochmals privat fordern? muss nicht, wenn privatleistungen erbracht werden, bei kassenpatienten vorher ein kostenvoranschlag vom patienten unterschrieben werden, so dass der genau weiß, was er zu bezahlen hat? muss der patient überhaupt irgendwas zahlen, wenn das nicht erfolgt ist..? |
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| AW: Kann Zahnarzt GVL nochmals privat fordern? Danke für eure Antworten!! Im Kostenvoranschlag sind die geforderten Beträge nicht zu finden. KZV prüft die Rechnungen. Zahnarzt wird gewechselt. MfG Helferlein |
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| AW: Kann Zahnarzt GVL nochmals privat fordern? Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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