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Ist der BG Arzt haftbar zu machen?

Dies ist eine Diskussion zu Ist der BG Arzt haftbar zu machen? innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.01.2011, 23:53
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Ist der BG Arzt haftbar zu machen?

Hallo,
M. wird 1999 im eigenem Geschäft Opfer eines Bewaffneten Raubüberfalls.
Da es sich dabei um einen Arbeitsunfall handelt, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Behandlung.

M. bekommt das Trauma nicht verarbeitet, ist Suizidgefährdet, wird Alkoholiker, ist depressiv, hat Schlafstörrungen und hat eine leichte Agoraphobie.

Er bekommt den "Stempel" untherapierbar.

2005 besucht er das letzte mal einen Arzt bei der Berufsgenossenschaft, seitdem fordert er alle 14 tage telefonisch ein neues Rezept mir Schlafmitteln und anderen Medikamenten.
Er wird nicht mehr einbestellt, nicht medizinisch untersucht und erhält stillschweigend seine Medikamente.
Die Schlaftabletten nimmt er unkontrolliert in Verbindung mit alkohol.
Seine Frau H und die drei Kinder versuchen das zu kontrollieren, aber er hat seine Medikamente und den Alkohol überall versteckt und fordert die Medikamente ohne wissen der Ehefrau ein, lässt sie durch die Apotheke liefern, wenn seine Frau arbeitet.
Es ist nicht kontrollierbar.

Am 6.Dezember späta bends, stürzt M im Haus, unter Einfluss von Alkohol und Schlaftableltten.
Der Sohn findet ihn, bringt ihn ins Bett.
am nächsten morgen bemerkt die Frau, H. das ihr Mann stark röchelt und informiert die Kinder.
Er hat starke Schmerzen, es wird ein Rippenbruch mit Lungenkontakt vermutet.
M. verweigert jede ärztliche Behandlung, ist aggresiv.
Die Kinder setzen sich durch und ordern den RTW gegen seinen Willen, er geht am ende freiwillig mit.

Im Krankenhaus wird ein Pneumo Thorax und eine Rippenprellung diagnostiziert.
Die Prognose ist eigentlich ganz gut.
M. gerät in den Entzug, ins Delirium und wird zu seiner Sicherheit fixiert.
Am 11.12 verstirbt M zur Überraschung aller, unerwartet und leise.
Als Todesursache wird "Unfall mit Todesfolge" eingetragen.
Auf eine Autopsie wird von Seiten der Kriminalpolizei, aufgrund der Vorgeschichte verzichtet.

Er ist erlöst.


Die Kripo gab aber folgenden Denkanstoß.
Ist der BG Arzt haftbar zu machen?
Er hat 5-6 Jahre M. nicht persönlich gesehen, ihn aber alle 14 tage mit Medikamenten versorgt (ist durch die Buchführung Apotheke beweisbar)
Er hat einen Suizid gefährdeten mit Schlafmittel versorgt.

Wie wird das hier gesehen?

Von Seiten der Familie, war die Sucht nicht zu dämmen.
M. hat jegliche Behandlung und Hilfe verweigert.
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  #2 (permalink)  
Alt 04.01.2011, 07:40
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AW: Ist der BG Arzt haftbar zu machen?

Zitat:
Zitat von Silbersonne Beitrag anzeigen
Er bekommt den "Stempel" untherapierbar.
Von wem? Einem Psychiater? Bevor so etwas passiert, sind normalerweise X entsprechende Behandlungen vorausgegangen.

Zitat:
2005 besucht er das letzte mal einen Arzt bei der Berufsgenossenschaft, seitdem fordert er alle 14 tage telefonisch ein neues Rezept mir Schlafmitteln und anderen Medikamenten.
Ist der BG-Arzt Psychiater? Mit welcher Rechtfertigung füllt er die Wiederholungsrezepte aus?

Zitat:
M. gerät in den Entzug, ins Delirium und wird zu seiner Sicherheit fixiert.
Am 11.12 verstirbt M zur Überraschung aller, unerwartet und leise.
Als Todesursache wird "Unfall mit Todesfolge" eingetragen.
Und was ist mit dem Delir? War das eventuell die Todesursache?

Zitat:
Auf eine Autopsie wird von Seiten der Kriminalpolizei, aufgrund der Vorgeschichte verzichtet.
Das ist nicht gut. Warum haben die Angehörigen keine Autopsie verlangt?

Zitat:
Ist der BG Arzt haftbar zu machen?
Das lässt sich von hier aus unmöglich sagen. Jahrelanges Ausstellen von Wiederholungsrezepten ohne Patientenuntersuchung ist sicherlich inkorrekt, aber es ist beispielsweise die Frage, ob nicht ein anderer Arzt den Patienten gesehen und dem BG-Arzt Bericht erstattet hat. Abgesehen davon wird im vorliegenden Fall umfangreiches Dokumentenmaterial vorliegen, das genau geprüft werden muss.

Zitat:
Von Seiten der Familie, war die Sucht nicht zu dämmen.
M. hat jegliche Behandlung und Hilfe verweigert.
Und die Familie hat daraufhin
- jahrelang nicht mit dem BG-Arzt gesprochen
- keine Selbsthilfegruppe besucht
- keine Fachleute wie Suchtarbeiter um Hilfe gebeten

?
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  #3 (permalink)  
Alt 04.01.2011, 08:58
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AW: Ist der BG Arzt haftbar zu machen?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Von wem? Einem Psychiater? Bevor so etwas passiert, sind normalerweise X entsprechende Behandlungen vorausgegangen.
Ja, vom Psychater der BG

Zitat:
Ist der BG-Arzt Psychiater? Mit welcher Rechtfertigung füllt er die Wiederholungsrezepte aus?
Ja, ist er. Er begründete das damit, das M sie ja benötigt.

Zitat:
Und was ist mit dem Delir? War das eventuell die Todesursache?
Lt. Ärzten nicht, Er bekam Medikamente gegen die Enzugserscheinungen.

Zitat:
Das ist nicht gut. Warum haben die Angehörigen keine Autopsie verlangt?
Gute Frage. M. hat zu Lebzeiten jede ärztliche Behandlung strikt verweigert. Er wollte nicht wissen was er hat oder nicht hat.
Seine Frau hat das als letzten Wunsch respektiert.
Hätte die Kripo die Autopsie verlangt, hätte sie es akzeptiert.
Das ganze spielte sich auch innerhalb von 48 Stunden ab, die Familie stand noch unter Schock und war auch irgendwie überfordert,

Zitat:
Das lässt sich von hier aus unmöglich sagen. Jahrelanges Ausstellen von Wiederholungsrezepten ohne Patientenuntersuchung ist sicherlich inkorrekt, aber es ist beispielsweise die Frage, ob nicht ein anderer Arzt den Patienten gesehen und dem BG-Arzt Bericht erstattet hat. Abgesehen davon wird im vorliegenden Fall umfangreiches Dokumentenmaterial vorliegen, das genau geprüft werden muss.
Nein, es gab keinen Arzt. die Familie hat es immer wieder versucht, er hat es aggresiv abgelehnt.
Am ende stand auch eine Demenz im Raum, die Familie hatte den Verdacht, aber sie war machtlos da M. jegliche Behandlung verweigert hat.

Zitat:
Und die Familie hat daraufhin
- jahrelang nicht mit dem BG-Arzt gesprochen
- keine Selbsthilfegruppe besucht
- keine Fachleute wie Suchtarbeiter um Hilfe gebeten

?
Nein, nicht ganz.
Die Familie hat nicht tatenlos zugesehen, sie hat immer wieder nach Lösungen gesucht, die älteste Tochter hat sich nach Möglichkeiten erkundigt und wurde dabei immer wieder daraufhin gewiesen, das man nichts machen kann solange er nicht will.
Es war selbst am Unfalltag ein Akt ihn ins KH zu bekommen.
Die älteste Tochter bot an ihn nur zur Untersuchung zu fahren. M. lehnte es ab, Rippenbrüche hätte er schon öfter gehabt und er brauche keinen Arzt. Die 10€ sind ihm zu teuer.
Die Tochter rief am ende heimlich den RTW und setzte sie über die Verweigerung in Kenntnis.
Der RTW kam mit der Option die Polizei hinzuzuziehen, sollte er die Mitnahme im lebensbedrohlichen Zustand verweigern.
Er hat sie verweigert, dem geduldigen Sanitäter ist es zu verdanken das er am ende doch mitging.
Lt. Arzt im Krankenhaus, war es ein Wunder das er noch lebte.

Zum Entmündigen, ging es ihm nicht schlecht genug.
M. hat Leute wie z.b Suchtarbeiter aus dem Haus geworfen, Verlassen hat er das Haus wegen der Agoraphobie so gut wie gar nicht.
Hat er das Haus doch verlassen, hat er sich deshalb tagelang übergeben.
In der Familie hat das Schicksal ziemlich gewütet, es gab viele Baustellen. M. war nur eine davon(wenn auch die größte)
Der BG Arzt, wusste von den meisten Vorfällen, wurde z.t auch von der Frau unterrichtet und um Rat gefragt.
Sein Rat waren die Schlaftabletten und der Kommentar "da müssen sie durch"!
Die Familie von M. war eigentlich sehr glücklich über die Einlieferung von M.
Sie hatten Hoffnung auf eine umfangreich Diagnostik und endlich eine passende Hilfe und Unterstützung.
dazu kam es leider nicht mehr.
M. war die letzten Jahre ein sehr schwieriger und komplizierter Mensch, der seine Familie gut im Griff hatte.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.01.2011, 09:45
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AW: Ist der BG Arzt haftbar zu machen?

Zitat:
Zitat von Silbersonne Beitrag anzeigen
Ja, vom Psychater der BG
Dann wird er seine Gründe angeben (und anzugeben haben), warum er so vorging.

Und der Patient wurde jahrelang nicht untersucht?
Zitat:
Gute Frage. M. hat zu Lebzeiten jede ärztliche Behandlung strikt verweigert. Er wollte nicht wissen was er hat oder nicht hat.
Hier wird man nicht umhinkommen, auch dem Patienten einen erheblichen Schuldanteil zuzusprechen. Solange er als urteilsfähig gilt, hat er hart gesagt das Recht, sich zugrundezurichten. Und hat er BG-liche Untersuchungen verweigert, kann man dem BG-Arzt keinen Vorwurf daraus machen, dass er ihn nicht untersucht hat. Lediglich die Entscheidung, die Medikamente weiter zu verordnen, muss diskutiert werden. Gegenargument ist, was passiert wäre, wenn der BG-Arzt die Medikamente nicht verordnet hätte.

Zitat:
Am ende stand auch eine Demenz im Raum, die Familie hatte den Verdacht, aber sie war machtlos da M. jegliche Behandlung verweigert hat.
Wohl eher Korsakoff als Demenz.

Zitat:
Der BG Arzt, wusste von den meisten Vorfällen, wurde z.t auch von der Frau unterrichtet und um Rat gefragt.
Sein Rat waren die Schlaftabletten und der Kommentar "da müssen sie durch"!
Na ja, wo durch denn? Bis der Patient nicht mehr schnauft?

Man müsste dem BG-Arzt nachweisen, dass seine Behandlung nicht den Regeln ärztlicher Kunst entsprach und einen Schaden bei dem Patienten verursacht hat. Dazu wäre es nötig, nachzuweisen, dass die Erkrankung inklusive der Alkoholabhängigkeit mit allen ihren Folgen durch das BG-Trauma verursacht war. Und dass bei anderer Behandlung durch den Arzt der Ausgang ein anderer gewesen wäre. Leicht ist das sicherlich nicht.

Zitat:
Die Familie von M. war eigentlich sehr glücklich über die Einlieferung von M.
Sie hatten Hoffnung auf eine umfangreich Diagnostik und endlich eine passende Hilfe und Unterstützung.
Diese Hoffnung ist so gut wie immer vergebens. Die Diagnostik ist ja klar, und die Therapieempfehlung auch. Nur: ein Grpßteil der Alkoholkranken schafft den Absprung nicht. Egal, wie gut ihm zugeredet wird.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.01.2011, 10:16
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AW: Ist der BG Arzt haftbar zu machen?

Ich denke der BG Arzt könnte ein Problem bekommen, da er den Patienten in regelmäßigen Abständen sehen muss, bevor er Medikamente verschreibt. Klar, gängige Praxis ist anders, aber die Vorschriften bleiben bestehen.
Mich wundert auch das Verhalten der Kripo, wenn die ein mögliches Verschulden beim BG Arzt sehen, dann können sie die Ermittlungen nicht einstellen. Genau für so etwas sind die nämlich da.

Ebenfalls nicht klar ist mir die Fixierung, bitte mehr Infos hierzu? War es nur kurzzeitig zum Selbstschutz? War die Fixierung längerfristig? Gab es dafür eine richterliche Anordnung?
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Zitat:
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  #6 (permalink)  
Alt 04.01.2011, 11:11
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AW: Ist der BG Arzt haftbar zu machen?

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Klar, gängige Praxis ist anders, aber die Vorschriften bleiben bestehen.
Welche Vorschrift besagt, dass man einen Patienten regelmäßig sehen muss?
Zitat:
Mich wundert auch das Verhalten der Kripo, wenn die ein mögliches Verschulden beim BG Arzt sehen, dann können sie die Ermittlungen nicht einstellen. Genau für so etwas sind die nämlich da.
Das glaube ich nicht. Es wurde eine nichtnatürliche Todesursache ausgeschlossen, das wars. Einen Hinweis auf eine Körperverletzung mit Todesfolge gab es nicht, und wohl auch keine Anzeige. Es ist nicht Aufgabe der Polizei, ein Verschulden zu prüfen.

Zitat:
Ebenfalls nicht klar ist mir die Fixierung, bitte mehr Infos hierzu? War es nur kurzzeitig zum Selbstschutz? War die Fixierung längerfristig? Gab es dafür eine richterliche Anordnung?
Schon mal einen Patienten im Delir erlebt? Ohne Fixierung (mechanisch oder medikamentös) geht da nix. Solche Fälle sind oft akut, eine richterliche Genehmigung kann da erst einmal einige Stunden warten.
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  #7 (permalink)  
Alt 04.01.2011, 12:14
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AW: Ist der BG Arzt haftbar zu machen?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Welche Vorschrift besagt, dass man einen Patienten regelmäßig sehen muss?
Über Jahre hinweg Medikamente zu verschreiben ohne den Patieten selbst zu sehen ist fahrlässig

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Das glaube ich nicht. Es wurde eine nichtnatürliche Todesursache ausgeschlossen, das wars. Einen Hinweis auf eine Körperverletzung mit Todesfolge gab es nicht, und wohl auch keine Anzeige. Es ist nicht Aufgabe der Polizei, ein Verschulden zu prüfen.
Die Polizei prüft alle Umstände, die zum Tod geführt haben können

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Schon mal einen Patienten im Delir erlebt? Ohne Fixierung (mechanisch oder medikamentös) geht da nix. Solche Fälle sind oft akut, eine richterliche Genehmigung kann da erst einmal einige Stunden warten.
Ich fragte deswegen ja, ob es eine kurze Fixierung war (also in der Akutsituation) oder eine längerfristige, welche definitiv eine richterliche Anordnung gebraucht hätte. Das hat sicher nichts mit seinem Tod zu tun, aber es interessiert mich, da uns in der Ausbildung die Vorschriften diesbezüglich sehr deutlich erklärt wurden. Das der Patient fixiert werden musste ist unbestritten, trotzdem gibt es Regeln
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  #8 (permalink)  
Alt 04.01.2011, 12:21
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AW: Ist der BG Arzt haftbar zu machen?

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Über Jahre hinweg Medikamente zu verschreiben ohne den Patieten selbst zu sehen ist fahrlässig
Eben hast Du etwas von "Vorschriften" gesagt.
Zitat:
Die Polizei prüft alle Umstände, die zum Tod geführt haben können
Sie wird ihren Ermittlungsauftrag nicht ohne Anordnung auf eine medizinisch-gutachterliche Prüfung erweitern. Erstes Interesse ist schlicht, ob ein nichtnatürlicher Tod ausgeschlossen werden kann. Wenn bei jedem Todesfall die Kripo auftauchen und die Akten beschlagnahmen würde (denn sonst erhält sie keinen Einblick - die Schweigepflicht!), gäb es das größte Chaos.
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  #9 (permalink)  
Alt 04.01.2011, 12:49
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AW: Ist der BG Arzt haftbar zu machen?

Hallo,
also die Fixierung war zu seiner Sicherheit, da er sich den Schlauch aus der Lunge ziehen wollte und bedeutete in diesem Falle Lebensgefahr.

Der Schlauch war abgedeckt, Hände und Füße mit Gurten fixiert.
Dienstags wurde er eingeliefert (erkannte da auch die Notwendigkeit seiner Einlieferung und bedankte sich sogar bei seinen Töchtern)
Donnerstags war die Fixierung, Freitag morgens war er wieder unfixiert da er er vom Verstand wieder klar und orientiert war, Freitag Mittag wurde er erneut fixiert.
Samstag morgen um 4 Uhr wurde er gefunden, fixiert und verstorben.

Für die Kripo ist der Unfall massgeblich als Todesursache.
Sie findet es jedoch bedenklich das ein Arzt 5-6 Jahre lang Medikamente verordnet ohne den Patienten zu begutachten, vorallem wenn dieser als Suizidgefährdert und Alkoholabhängig gilt.
Der Kripo Beamte sagte zur Tochter, das dieses ja schon eine Suizid Einladung wäre.

Das kuriose an der Geschichte (eigentlich total nebensächlich) Der Kripo Beamte konnte sich an M. sogar erinnern, er hat ihn damals aus seiner Lage befreit, nach dem Raubüberfall und war auch bei div. Einbrüchen im Laden zur Stelle.
Das Telefonat zwischen Kripo und der Tochter dauerte fast eine Stunde um die Umstände zu klären.

Inzw. hat die Witwe bei der BG angerufen.
Die BG findet das vorgehen des Arztes sehr denkwürdig und hat sofort eine Überprüfung und Sichtung der Daten angeordnet.
Dabei kam als erstes raus, das M seit gut 6 Jahren keine Fahrtkosten mehr eingereicht hat und die Pförtner Stempel fehlen.
Seitdem hat er das Haus quasi nicht mehr verlassen.
Die Witwe muss alle zu Hause befindlichen verordneten Medikamenten Packungen sammeln und diese werden abgeholt.
Die Apotheke kann die letzten 3 Jahre der Rezepte nachverfolgen und erstellt eine Liste.

Sollte der Arzt fahrlässig gehandelt haben, hat er lt. BG Sachbearbeiter den Unfall unterstützt(?) und der Witwe steht in diesem Fall sogar eine Witwen Rente durch die BG zu.
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  #10 (permalink)  
Alt 04.01.2011, 12:56
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AW: Ist der BG Arzt haftbar zu machen?

Zitat:
Zitat von Silbersonne Beitrag anzeigen
Die Witwe muss alle zu Hause befindlichen verordneten Medikamenten Packungen sammeln und diese werden abgeholt.
Sie sollte für sich selber eine Aufstellung machen (am besten mit einem Zeugen), die Medikamente auch fotografieren, bevor alles abgeholt wird.

Zitat:
Sollte der Arzt fahrlässig gehandelt haben, hat er lt. BG Sachbearbeiter den Unfall unterstützt(?) und der Witwe steht in diesem Fall sogar eine Witwen Rente durch die BG zu.
Kriegt sie die nicht sowieso, wenn die unfallbedingte Erkrankung zum Tod geführt hat? Wir haben hier im Forum einen User Cephalotus, der sich mit solchen Dingen auskennt. Wenn der sich hier im Thread nicht meldet, mal PNen (weiterhin fiktiv!).
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