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Heilpraktikergesetz

Dies ist eine Diskussion zu Heilpraktikergesetz innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 10.10.2009, 09:13
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Heilpraktikergesetz

Guten Tag.


Mal angenommen, jemand verfügt bereits über 35 Jahre Erfahrung im Bereich Akupunktur, hat aber keine Erlaubnis nach dem deutschen Heilpraktiker-Gesetz, weil in Asien gelernt.
Diese Person hätte nun gern einen Heilpraktiker, der sich in seinen Praxisräumen niederlässt, um für das Gesundheitsamt ofiziell eine Praxis eröffnen zu können. Der niedergelassene Heilpraktiker jedoch würde ausgebildet werden und nicht selber praktizieren bzw keine Akupunktur praktizieren.
Der Akupunkteur macht sich also stafbar (Ausübung der Heilkunde ohne Erlaubnis), was aber passiert mit dem in seiner Praxis niedergelassenen HP? Macht auch er sich stafbar durch das Wissen darum? Und falls der Akupunkteur aus Unwissenheit einen Notfallpatienten behandeln würde, würde dann der Heilpraktiker haftbar sein?

Danke.

Xanthippe.
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  #2 (permalink)  
Alt 10.10.2009, 10:53
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AW: Heilpraktikergesetz

Zitat:
Zitat von Xanthippe
Diese Person hätte nun gern einen Heilpraktiker, der sich in seinen Praxisräumen niederlässt, um für das Gesundheitsamt ofiziell eine Praxis eröffnen zu können.
Warum erlangt die Person nicht die Anerkennung als Heilpraktiker, anstatt ein illegales Konstrukt zu bevorzugen?
Zitat:
Zitat von Xanthippe
...was aber passiert mit dem in seiner Praxis niedergelassenen HP? Macht auch er sich stafbar durch das Wissen darum?
Ich gehe davon aus, dass der Heilpraktiker sich der Beihilfe zu einer Straftat nach §27 StGB strafbar macht. Vielleicht sagt noch jemand etwas dazu, der im StGB sattelfest ist.

Abgesehen davon wird der HP seine Zulassung wohl verlieren.
Zitat:
Zitat von Xanthippe
Und falls der Akupunkteur aus Unwissenheit einen Notfallpatienten behandeln würde, würde dann der Heilpraktiker haftbar sein?
Notfälle gehören zu einem Arzt, nicht zu einem HP oder "Akupunkteur". Der Akupunkteur kann allgemeine Nothilfe leisten wie jeder andere medizinische Laie, er würde sich dadurch nicht strafbar machen. (Zur Nothilfe gehört sicherlich nicht das Akupunktieren).
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  #3 (permalink)  
Alt 10.10.2009, 12:16
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AW: Heilpraktikergesetz

Zitat:
Zitat von Xanthippe
Der niedergelassene Heilpraktiker jedoch würde ausgebildet werden und nicht selber praktizieren bzw keine Akupunktur praktizieren.
Der Akupunkteur macht sich also stafbar (Ausübung der Heilkunde ohne Erlaubnis), was aber passiert mit dem in seiner Praxis niedergelassenen HP? Macht auch er sich stafbar durch das Wissen darum? Und falls der Akupunkteur aus Unwissenheit einen Notfallpatienten behandeln würde, würde dann der Heilpraktiker haftbar sein?

Da der Heilpraktiker hier ein "Scheingeschäft" ausübt, so eine Art Briefkastenfirma, macht er sich m.E. auch strafbar. Er muss ja schließlich woanders tätig sein, um sein Geld zu verdienen. Bei dem "Akupunkteur" darf er ja nicht.
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Alt 11.10.2009, 08:43
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AW: Heilpraktikergesetz

Das Erlangen der Zulassung wäre für den Akupunkteur mit erheblichem Aufwand verbunden, da Deutsch nicht seine Muttersprache ist.

Der Akupunkteur würde den HP anstellen und entlohnen, würde es sich dann noch immer um ein "Scheingeschäft" handeln?

Weiß jemand sicher, ob hier eine Straftat vorläge?

Grüße,
Xanthippe.
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  #5 (permalink)  
Alt 11.10.2009, 10:15
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AW: Heilpraktikergesetz

Zitat:
Zitat von Xanthippe

Der Akupunkteur würde den HP anstellen und entlohnen, würde es sich dann noch immer um ein "Scheingeschäft" handeln?

Dafür das er nicht arbeiten darf? Akupunktieren will doch der Akupunkteur, oder?
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  #6 (permalink)  
Alt 11.10.2009, 11:14
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AW: Heilpraktikergesetz

Zitat:
Zitat von Xanthippe
Das Erlangen der Zulassung wäre für den Akupunkteur mit erheblichem Aufwand verbunden, da Deutsch nicht seine Muttersprache ist.
Es gibt hier Gesetze, und an die muss man sich halten! Ich gehe auch nicht ins Ausland und mache etwas, was dort verboten ist.

Schon mal an die Haftung gedacht, wenn etwas schiefgeht? Sch...egal?
Zitat:
Zitat von Xanthippe
Der Akupunkteur würde den HP anstellen und entlohnen, würde es sich dann noch immer um ein "Scheingeschäft" handeln?
Das ist erlaubt, hat aber mit der Behandlung des Akupunkteurs nichts zu tun. Ich kann mir einen Haufen Leute einstellen.

Ein echtes Problem tritt hier auf, wenn auch noch vorgespiegelt wird, der Heilpraktiker behandle, in Wirklichkeit tut es aber der Akupunkteur. Hier sehe ich eine Körperverletzung und evtl. auch einen Betrug. Die Patienten müssen darauf hingewiesen werden, dass sie jemand behandelt, der keine Zulassung dafür besitzt!
Zitat:
Zitat von Xanthippe
Weiß jemand sicher, ob hier eine Straftat vorläge?
Der Akupunkteur begeht mit Sicherheit eine, beim HP kommts darauf an, was er macht und was er den Patienten sagt.
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  #7 (permalink)  
Alt 11.10.2009, 20:29
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AW: Heilpraktikergesetz

Was aber erwartet den HP für eine Strafe, bzw was ist die gesetzliche Grundlage?
Wenn der HP selbst Massagen in den Räumen des Akupunkteurs anbieten würde, dort angestellt und niedergelassen wäre, wäre der HP dann letztendlich haftbar für das Tun des Akupunkteurs?

Geändert von Xanthippe (11.10.2009 um 23:00 Uhr).
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  #8 (permalink)  
Alt 12.10.2009, 10:13
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AW: Heilpraktikergesetz

Zitat:
Zitat von Xanthippe
Wenn der HP selbst Massagen in den Räumen des Akupunkteurs anbieten würde, dort angestellt und niedergelassen wäre, wäre der HP dann letztendlich haftbar für das Tun des Akupunkteurs?
Da der Akupunkteur ja beim HP angestellt ist, haftet er sicherlich für dessen Tätigkeiten. Nur was soll das ganze? Würde der Akupunkteur einen Fehler machen, der öffentlich wird, so würde auch öffentlich werden, dass der Akupunkteur dort gar nicht arbeiten darf, bzw. die ganze Praxis nur zum Schein besteht. Und dann spätestens bekommt der HP Ärger.
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  #9 (permalink)  
Alt 12.10.2009, 19:09
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Der HP wäre beimAkupunteur angestellt und würde Massieren. Der Akupunkteur würde im Nebenraum akupunktieren. Meine Frage ist nach wie vor, was die gesetzliche Grundlage für eine evtl Strafe des HP wäre und ob der HP zur Verantwortung gezogen werden kann??
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  #10 (permalink)  
Alt 13.10.2009, 09:47
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Zitat:
Zitat von Xanthippe
Der HP wäre beimAkupunteur angestellt und würde Massieren. Der Akupunkteur würde im Nebenraum akupunktieren. Meine Frage ist nach wie vor, was die gesetzliche Grundlage für eine evtl Strafe des HP wäre und ob der HP zur Verantwortung gezogen werden kann??

Ein HP ist auch kein ausgebildeter Masseur. Wenn er keine dementsprechende Ausbildung hat, darf er nicht mal massieren.
Wie eine Strafe ausfallen würde, kann hier niemand beantworten, da kein Richter mit dem Einzelfall betraut und ein Schaden, den es zu beurteilen gibt, bislang nicht eingetreten ist.
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