Dies ist eine Diskussion zu Heilpraktikergesetz innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Heilpraktikergesetz Mal angenommen, jemand verfügt bereits über 35 Jahre Erfahrung im Bereich Akupunktur, hat aber keine Erlaubnis nach dem deutschen Heilpraktiker-Gesetz, weil in Asien gelernt. Diese Person hätte nun gern einen Heilpraktiker, der sich in seinen Praxisräumen niederlässt, um für das Gesundheitsamt ofiziell eine Praxis eröffnen zu können. Der niedergelassene Heilpraktiker jedoch würde ausgebildet werden und nicht selber praktizieren bzw keine Akupunktur praktizieren. Der Akupunkteur macht sich also stafbar (Ausübung der Heilkunde ohne Erlaubnis), was aber passiert mit dem in seiner Praxis niedergelassenen HP? Macht auch er sich stafbar durch das Wissen darum? Und falls der Akupunkteur aus Unwissenheit einen Notfallpatienten behandeln würde, würde dann der Heilpraktiker haftbar sein? Danke. Xanthippe. |
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| AW: Heilpraktikergesetz Zitat:
Zitat:
Abgesehen davon wird der HP seine Zulassung wohl verlieren. Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Heilpraktikergesetz Zitat:
Da der Heilpraktiker hier ein "Scheingeschäft" ausübt, so eine Art Briefkastenfirma, macht er sich m.E. auch strafbar. Er muss ja schließlich woanders tätig sein, um sein Geld zu verdienen. Bei dem "Akupunkteur" darf er ja nicht. |
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| AW: Heilpraktikergesetz Das Erlangen der Zulassung wäre für den Akupunkteur mit erheblichem Aufwand verbunden, da Deutsch nicht seine Muttersprache ist. Der Akupunkteur würde den HP anstellen und entlohnen, würde es sich dann noch immer um ein "Scheingeschäft" handeln? Weiß jemand sicher, ob hier eine Straftat vorläge? Grüße, Xanthippe. |
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| AW: Heilpraktikergesetz Zitat:
Dafür das er nicht arbeiten darf? Akupunktieren will doch der Akupunkteur, oder? |
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| AW: Heilpraktikergesetz Zitat:
Schon mal an die Haftung gedacht, wenn etwas schiefgeht? Sch...egal? Zitat:
Ein echtes Problem tritt hier auf, wenn auch noch vorgespiegelt wird, der Heilpraktiker behandle, in Wirklichkeit tut es aber der Akupunkteur. Hier sehe ich eine Körperverletzung und evtl. auch einen Betrug. Die Patienten müssen darauf hingewiesen werden, dass sie jemand behandelt, der keine Zulassung dafür besitzt! Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Heilpraktikergesetz Was aber erwartet den HP für eine Strafe, bzw was ist die gesetzliche Grundlage? Wenn der HP selbst Massagen in den Räumen des Akupunkteurs anbieten würde, dort angestellt und niedergelassen wäre, wäre der HP dann letztendlich haftbar für das Tun des Akupunkteurs? Geändert von Xanthippe (11.10.2009 um 23:00 Uhr). |
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| AW: Heilpraktikergesetz Zitat:
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| AW: Heilpraktikergesetz Der HP wäre beimAkupunteur angestellt und würde Massieren. Der Akupunkteur würde im Nebenraum akupunktieren. Meine Frage ist nach wie vor, was die gesetzliche Grundlage für eine evtl Strafe des HP wäre und ob der HP zur Verantwortung gezogen werden kann?? |
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| AW: Heilpraktikergesetz Zitat:
Ein HP ist auch kein ausgebildeter Masseur. Wenn er keine dementsprechende Ausbildung hat, darf er nicht mal massieren. Wie eine Strafe ausfallen würde, kann hier niemand beantworten, da kein Richter mit dem Einzelfall betraut und ein Schaden, den es zu beurteilen gibt, bislang nicht eingetreten ist. |
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