Dies ist eine Diskussion zu Hautcremes innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Hautcremes Ich ahbe gehört das es ein Gesetz gibt das Hautcremes die man in der Drogerie kauft , verbietet eine Wirkung zu haben. Sie dürfen nur oberflächlich reinigen und duften, eine Tiefenwirkung wie etwa Falten beseitigung is somit verboten. Eine Antwort wäre schön muss bald ein Referat über Haurcremes und ihre Wirkung halten. mit beantwortung dieser Frage wäre mir eine lange und sicherliche teure Experimenten reihe erspart. |
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| AW: Hautcremes Du glaubst aber nicht, dass wir Dir hier das Referat gliedern oder schreiben, nicht? ![]() Also, mal kurz: entscheidend ist, ob eine Salbe ein Arzneimittel oder ein Medizinprodukt ist (oder nichts von beiden). Entsprechend wird die mögliche Wirkung (und unerwünschte Nebenwirkung) sein. Lies Dir dazu die Paragraphen 2 des Arzneimittelgesetzes und 3 des Medizinproduktegesetzes durch, dann hast Du einen ersten Startpunkt. Also sollte man nicht automatisch sagen, dass Drogeriecremes keine Wirkung haben (dürfen). In erster Linie wirken sie zwar in der Geldbörse des Herstellers faltenglättend, aber das ist ein anderes Problem.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Hautcremes Andsch schrieb: "Ich ahbe gehört das es ein Gesetz gibt das Hautcremes die man in der Drogerie kauft , verbietet eine Wirkung zu haben." Das würde ich erst mal schwarz auf weiß sehen wollen. Da wurde sicher ein Bär aufgebunden. |
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| AW: Hautcremes natürlich erwarte ich nich das ihr mri mein referat macht ;D okay wo kann ich deise paragraphen den nachlesen´? sorry komm aus dem Naturwissenschaftlichen bereich und habs nichts so mit jura ![]() ich glaube ich hab das auch im fenrsehen gehört, es ging dort um cremes die ncht medizinisch sind also nur faltten glätten sollen sogenannte Anti-aging cremes |
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| AW: Hautcremes Zitat:
Das heißt aber noch lange nicht, das es dazu ein Gesetz gibt. Cremes in Drogerien, wie auch in Apotheken und Supermärkten (oft das gleiche Angebot u.a.) können gleichfalls wirksam oder unwirksam sein. |
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| AW: Hautcremes Google einfach mal nach AMG und MPG und lies die Paragraphen. Dann wird Dir der Unterschied zwischen einem Arzneimittel und einem Medizinprodukt klar. Und Cremes, die nicht einmal unter diese Einstufungen fallen, sind nicht dazu gedacht, Erkrankungen zu heilen oder zu lindern. Übrigens solltest Du auch noch die Kosmetikverordnung (KosmetikV) und das Lebensmittelfuttergesetzbuch lesen: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...fgb/gesamt.pdf denn Kosmetika werden auch hier behandelt.
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| AW: Hautcremes Zitat:
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| AW: Hautcremes Die Darstellung im Fernsehen war wieder mal oberflächlich. Es wird darum gehen, dass Faltencremes in den Drogerien nur nach dem MPG zugelassen weren dürfen (oder nach dem LFGB). Und der Reporter hat daraus messerscharf geschlossen, dass diese Cremes - weil keine Arzneimittel - keine Wirkung haben dürfen. Diese Sache hat mir mein Pharmazieprof im Studium auch verklickert: alles, was wirkt, ist ein Arneimittel. Damals war die MPG-Sache aber noch nicht da... Der TE hofft jetzt offensichtlich, eine Testreihe nicht durchführen zu müssen, weil er sagen kann, dass diese Cremes nicht wirken, weil sie es gar nicht dürfen. Dass aber auch reine Vaseline die Haut straffen kann (nur, weil man diese massiert), macht ihm aber einen fetten Strich durch die Rechnung.
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| AW: Hautcremes Humungus schrieb: "Diese Sache hat mir mein Pharmazieprof im Studium auch verklickert :alles, was wirkt, ist ein Arneimittel." Au fein! Dann auch der Glaube. Und die Pferdesalbe, und das Melkfett.... und der Alkohol... ;-) |
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| AW: Hautcremes Hey, bitte richtig zitieren. Das hat mein Prof gesagt, nicht ich!
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