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Gilt OP-Einwilligung für Biopsie auch für OP?

Dies ist eine Diskussion zu Gilt OP-Einwilligung für Biopsie auch für OP? innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 11.04.2010, 19:11
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Gilt OP-Einwilligung für Biopsie auch für OP?

Angenommen vor einer OP findet eine Biopsie unter OP-Bedingungen statt und diese dauert 10-15 Minuten. Würde die Einwilligung in die Biopsie auch für die 3 Wochen später stattfindende 12-stündige OP gelten, wenn in der Akte über den OP-Krankenhausaufenthalt keine Einwilligung in die OP zu finden wäre?
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Sie schleichen vom Geschlecht sich zum Geschlechte und rücken sacht von Ort zu Ort.
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Alt 11.04.2010, 20:17
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AW: Gilt OP-Einwilligung für Biopsie auch für OP?

Selbstverständlich nicht...es sei denn, in der Biopsieaufklärung wäre auch der Folgeeingriff ausführlich besprochen worden. Das ist aber eher unwahrscheinlich, weil durch die Biopsie ja erst geklärt werden soll, welchen Umfang der Folgeeingriff haben wird.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.04.2010, 20:19
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AW: Gilt OP-Einwilligung für Biopsie auch für OP?

Danke für die Antwort, Humungus.
Dazu noch zwei Fragen:

Wenn nach einer Biopsie eine schriftliche OP-Empfehlung ausgesprochen würde, jedoch keine Biopsiebesprechung stattgefunden hätte, könnte sich dann ein poentieller Patient, der trotz Drängen kein Gespräch vor der OP mehr bekommen hätte, auf den Inhalt verlassen?

Hätte diese schriftliche Empfehlung juristische Relevanz, wenn es keinen OP-Bericht der 3 Wochen später erfolgten, sehr großen OP gibt?
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