Dies ist eine Diskussion zu Gilt OP-Einwilligung für Biopsie auch für OP? innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Gilt OP-Einwilligung für Biopsie auch für OP?
__________________ Es schleppen sich Gesetz und Rechte wie eine ew'ge Krankheit fort. Sie schleichen vom Geschlecht sich zum Geschlechte und rücken sacht von Ort zu Ort. Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage, weh Dir wenn Du ein Enkel bist: von dem Recht, das mit uns geboren ist, ist leider nie die Frage. (Goethe, Faust II) |
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| AW: Gilt OP-Einwilligung für Biopsie auch für OP? Selbstverständlich nicht...es sei denn, in der Biopsieaufklärung wäre auch der Folgeeingriff ausführlich besprochen worden. Das ist aber eher unwahrscheinlich, weil durch die Biopsie ja erst geklärt werden soll, welchen Umfang der Folgeeingriff haben wird.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Gilt OP-Einwilligung für Biopsie auch für OP? Danke für die Antwort, Humungus. Dazu noch zwei Fragen: Wenn nach einer Biopsie eine schriftliche OP-Empfehlung ausgesprochen würde, jedoch keine Biopsiebesprechung stattgefunden hätte, könnte sich dann ein poentieller Patient, der trotz Drängen kein Gespräch vor der OP mehr bekommen hätte, auf den Inhalt verlassen? Hätte diese schriftliche Empfehlung juristische Relevanz, wenn es keinen OP-Bericht der 3 Wochen später erfolgten, sehr großen OP gibt?
__________________ Es schleppen sich Gesetz und Rechte wie eine ew'ge Krankheit fort. Sie schleichen vom Geschlecht sich zum Geschlechte und rücken sacht von Ort zu Ort. Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage, weh Dir wenn Du ein Enkel bist: von dem Recht, das mit uns geboren ist, ist leider nie die Frage. (Goethe, Faust II) |
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