Dies ist eine Diskussion zu (gewerblicher) Missbrauch eines psychisch Kranken zum wirtschaftlichen Vorteil innerhalb des Forums Medizinrecht
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| (gewerblicher) Missbrauch eines psychisch Kranken zum wirtschaftlichen Vorteil B Dipl. Psychologe A schickte B eine Anfrage bezüglich einer Therapie (Hypnotherapie.. bei der die Hypnose zur Anwendung kommt) per Email. In dieser sind auch die psychischen/psychosomatischen Symptome von A geschildert, die ziemlich komplex sind, und die möglichen Ursachen für diese (u.a. ein frühkindliches Erstickungstrauma). B schrieb A daraufhin, dass diese Therapieform(Hypnose) durchaus Sinn bei A machen würde und dass A sich bei B melden könne. A hat schließlich insgesamt vier Hypnosesitzungen gehabt. Die Symptome haben sich ganz leicht verbessert, wobei jedoch nicht sicher gesagt werden kann, dass es mit der Hypnose zusammenhängt, da gleichzeitig auch noch andere Dinge (neben der Hypnotherapie) ausprobiert wurden. B sagte am Ende der letzten Hypnosesitzung zu A, dass sie(also A) B ein Feedback schreiben könne, sofern A denn wolle. Es stellte sich nach der Hypnotherapie heraus, dass A scheinbar eine (schwere) posttraumatische Belastungsstörung als Folge des frühkindlichen Erstickungstraumas hat/gehabt hat, da Wahrnehmungsteile "wiedergekommen" sind (was sicher nicht ganz unkritisch für A gewesen ist). - A hatte also - wohl - eine sogenannte PTBS mit Dissoziation. A dachte trotzdem noch, dass die Therapie bei B normal verlaufen war. Nach mehreren Monaten nach Abschluss der Hypnotherapie hat A schließlich das Feedback zu der Hypnotherapie per Email geschrieben, aus dem hervorgeht, dass A mit der Therapie und B als Behandelnden soweit zufrieden war (was zu dem Zeitpunkt noch immer der Ansicht von A entsprach), dass A sich jedoch nicht sicher sei, ob die Therapieform zu diesem Zeitpunkt für ihn(A) optimal gewesen war, da danach Wahrnehmungsteile usw. wiedergekommen sind. Außerdem schrieb A, als er im Anschluss an die erste Feedback-Email eine weitere Email schickte, weil er mit der ersten irgendwie nicht zufrieden war, dass er bisher keine (weitere, langfristige) Therapie begonnen/gemacht hat. A glaubt, dass aus den Emails hervorgeht, dass sie nicht ein psychisch komplett Gesunder geschrieben hat. Jedenfalls wurde A von B ignoriert, A zählte eins zum anderen und kam schließlich zu der Vermutung/Erkenntnis, dass B bei der Therapie das Geld (B hat eine freie Praxis und die Hypnosesitzungen wurden nach jeder Sitzung bar bezahlt) wohl wichtiger gewesen war, als As Gesundheit/die adäquate Behandlung der Symptome von A. Oder dass B zumindest keine Fehler, die bei der Aufklärung von A über mögliche Alternativtherapiemethoden (..in diesem Fall z.B. direkt eine Traumatherapie) unterlaufen sind (B hat zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen), eingestehen wollte. A schrieb B daraufhin in sehr klaren Worten, was er dachte; also seine Vorwürfe, dass B das Geld wichtiger gewesen sei, als As Gesundheit, und dass B - wohl - entgegen der Berufsethik eines Psychologen gehandelt und Person A z.B. nicht entsprechend über Alternativmethoden aufgeklärt hat. Außerdem schrieb A, dass B die Vorwurf-Email von ihm in der Feedback-Rubrik von seiner(Bs) Homepage veröffentlichen könne/solle. Als einzige Antwort auf As Feedbacks hat A von B (nach dem Schreiben der Vorwürfe) bisher folgenden Satz in großen Lettern erhalten: "Vielen lieben Dank, A!" B versucht also in tabuisierender und verdrängender Weise - nämlich indem A (ein psychisch Kranker) ignoriert wird die Vorwürfe, die berechtigt sind, wie A glaubt, unter den Teppich zu kehren, um keine möglicherweise (bewusst) begangenen Fehler eingestehen zu müssen. Es ist einerseits "der seelischen Gesundheit von A nicht zuträglich", da A es unmöglich von einem Diplom Psychologen findet, so behandelt zu werden (schon alleine das Ignorieren). Und andererseits glaubt A, dass der Verdacht - um zu einem möglichen Anzeigepunkt in diesem höchst fiktiven Fall zu kommen - des (gewerblichen) Missbrauchs eines psychisch Kranken aus wirtschaftlichem Interesse, nicht ganz unbegründet ist. Die Emails hat A alle noch. Machte solch eine Anzeige ("Verdacht des [gewerblichen] Missbrauchs eines psychisch Kranken aus wirtschaftlichem Interesse") Sinn? Bzw. hätte es für A Aussicht auf Erfolg (und wäre es die Anstrengungen wert), sich gegen das Verhalten von B (mit rechtlichen Mitteln) zu wehren? Man kann übrigens noch sagen: Hätte B Person A zum Zeitpunkt der ersten Anfrage adäquat aufgeklärt, hätte A gesund(er) sein können, da gleich eine entsprechende Therapie in Angriff hätte genommen werden können. Danke |
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| AW: (gewerblicher) Missbrauch eines psychisch Kranken zum wirtschaftlichen Vorteil Zitat:
Und auch wenn das jetzt schockierend klingt, aber natürlich arbeitet man, um Geld zu verdienen. A hat eine Leistung von B gefordert und diese scheinbar zu seiner Zufriedenheit bekommen. Dafür hat B Geld bekommen. Dass der Psychologe anschließend irgendwelche Mails ignoriert, ist vielleicht nicht sehr nett, aber trotzdem sein gutes Recht. |
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| AW: (gewerblicher) Missbrauch eines psychisch Kranken zum wirtschaftlichen Vorteil hallo, eine hypnotherapie ist durchaus bei posttraumatischen störungen nicht ungewöhnlich oder gar falsch. daher kann man da keinen behandlungsfehler draus ableiten. auch sind wiedererinnerungen im anschluss der therapie nicht ungewöhnlich und auch kein schlechtes zeichen, im gegenteil. ob eine andere art der therapie (traumatherapie) nun besser gewesen wäre, das lässt sich nicht sagen. und bei einem feedback handelt es sich um eine rückmeldung. es dient nicht zur aufnahme eines kontakts. daher würde ich das nichtreagieren auch nicht als ignorieren sehen, sondern eben als normale reaktion auf ein feedback. gruß, zeiten |
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| AW: (gewerblicher) Missbrauch eines psychisch Kranken zum wirtschaftlichen Vorteil Hallo, danke für eure Rückmeldungen. ... Das Problem ist, dass es sich bei einem Psychologen nicht um einen Bäcker handelt, der seine Brötchen bäckt, verkauft und gut ist. Psychologen haben vom berufsethischen eine sehr hohe Verantwortung, müssen von sich aus Warnungen (z.B. über die Esoterikszene, in der sich A zum Zeitpunkt der Hypnotherapie befand und wovon B wusste) abgeben (was B nicht tat. Der Berliner Krisendienst tat es einige Monate später ...). Psychologen müssen theoretisch von sich aus zu jeder Zeit die Rechte eines Klienten stärken (auch wenn es zum eigenen wirtschaftlichen Nachteil ist), was B - der Einschätzung von A zufolge - bewusst nicht tat. Ich würde fast sagen, dass es schon fast unterlassene Hilfeleistung für einen Psychologen ist, wenn er, obwohl aus einer Mail hervorgeht, dass jemand trotz Dissoziation (also Abspaltung aufgrund eines Traumas) noch keine Therapie gemacht hat, nicht reagiert. Er handelt wider besseren Wissen, verantwortunglos und ethisch hochgradig bedenklich. Naja ... |
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| AW: (gewerblicher) Missbrauch eines psychisch Kranken zum wirtschaftlichen Vorteil Der Psychologe hat sich mit genug psychisch Kranken herumzuschlagen. Er hat mit A lediglich ein Feedback vereinbart, aber keine Fortsetzung des Mailverkehrs. Die Tatsache, dass A hier einen Mailverkehr erzwingen will, ist typisch für psychische Erkrankungen. Der Psychologe ist nur konsequent, wenn er die Korrespondenz freundlich, aber bestimmt zurückweist. Wenn A etwas vom Psychologen will, soll sie dies schriftlich oder telefonisch machen, und nicht enttäuscht sein, wenn sie zurückgewiesen wird. Es gibt auch andere Psychologen, und ein Kontakt und/oder eine Behandlung können nicht erzwungen werden. Kokel ist voll zuzustimmen. Der Auftrag wurde erfüllt, das wars. Ob eine Hypnotherapie bei diesem Erkrankungebild angemessen ist, kann man von hier aus nicht sagen, dazu müsste man den Einzelfall prüfen. Der Psychologe ist nur verpflichtet zu behandeln, wenn aus den Mails eine Fremd- oder Selbstgefährdung vorliegt. Er sollte dann schleunigst eine Zwangseinweisung veranlassen. Das Verhalten von A klingt für mich wie Borderline!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: (gewerblicher) Missbrauch eines psychisch Kranken zum wirtschaftlichen Vorteil Danke, Humungus. B ist übrigens kein psychologischer Psychotherapeut, sondern 'nur' ein Dipl.-Psychologe mit Heilpraktikerschein in Psychotherapie, der sonst (wohl) nur Leute coached oder in Leistungssituationen (Prüfungsängste etc.) in "freier Wirtschaft" behandelt - was A, als er die Anfrage an B richtete, nicht so richtig klar war. Er dachte, ein Psychologe ist ein Psychologe - also qualifiziert genug. Wozu man sagen muss, dass ein Dipl.-Psych. mit HP Schein weiß/wissen muss, was seine Kompetenz übersteigt - was er also an psychologische Psychotherapeuten oder Psychiater überweisen ..ich glaube muss/nicht selbst behandeln darf. Einige Sachen kommen im Nachhinein halt sehr merkwürdig vor. (z.B. das scheinbar bewusste nicht-Beantworten/Offenlassen der Frage, wie viele Sitzungen notwendig sind in der ersten Email-Anfrage). A wird sich wohl mal schlau machen müssen. Denn eigentlich (denkt er zumindest) geht es ihm nur um das Ausräumen von begründeten Vorwürfen. (bewusst mangelhafte/ausbleibende Aufklärung) Mal sehen.. (denkt sich A) |
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| AW: (gewerblicher) Missbrauch eines psychisch Kranken zum wirtschaftlichen Vorteil Zitat:
Egal: dies ist möglich. Nur gibt es dafür - im Gegensatz zum PP, keine Approbation. Ob der Psychologe hätte erkennen müssen, dass der Patient reif für die Psychiatrie war, kann man von hier aus nicht sagen. Eine Weiterüberweisung an einen PP wird aber kaum sinnvoll sein. Laut HPG kann der Psychologe ja ebenso therapieren wie der PP, er macht es nur ohne die für diesen vorgeschriebene Ausbildung. Zitat:
Patienten, die einen Psychologen benötigen, ist dringend anzuraten, die Ärzte- oder Psychotherapeutenkammer zu konsultieren. Die kann mögliche Adressen benennen und auch Auskunft zu Therapieverfahren geben. Suche auf eigene Faust kann auch ins Auge gehen.
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| AW: (gewerblicher) Missbrauch eines psychisch Kranken zum wirtschaftlichen Vorteil Zitat:
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| AW: (gewerblicher) Missbrauch eines psychisch Kranken zum wirtschaftlichen Vorteil Ganz einfach: nach dem HPG kann jeder D.epp therapieren. Er besucht ein oder zwei Seminare und lernt die Fragenkataloge für die Klausur auswendig. Dann muss er nur noch die Prüfung beim Amtsarzt überstehen. Und das wars. Kein Studium notwendig, keine festgelegte Aus- oder Weiterbildung. Kann auch der Fritze von nebenan machen. Heißt: ein Psychotherapeut nach dem HPG liest sich die Sachen an, wenn er will. Von klinischer Erfahrung ist nicht auszugehen. Wie immer bei Heilpraktikern. Eine dieser Spezies habe ich vor kurzem erlebt. Die bot meiner Frau an, ihr die "Psychologie heute" auszuleihen, damit sie sich fortbilden könne!
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| AW: (gewerblicher) Missbrauch eines psychisch Kranken zum wirtschaftlichen Vorteil Zitat:
Habe den Fall hier nicht ganz gelesen. Nur muss sich ein Patient im Klaren sein, dass bei gravierenden psychischen Störungen ein Psychiater der Ansprechpartner ist, nicht mehr der Psychologe. |
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