Dies ist eine Diskussion zu Gesundheitsgefährdung ab wann erheblich? innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Gesundheitsgefährdung ab wann erheblich? mich interessiert zur Zeit folgende Frage: worin besteht der Unterschied zwischen 1. einer Gesundheitsgefährdung und 2. einer erheblichen Gesundheitsgefährdung? Diese Frage ist insbesondere in Zusammenhang mit dem Mietrecht zu klären (§569 BGB), da bei erheblicher Gesundheitsgefährdung Recht auf außerordentliche Kündigung besteht... Ab wann wird eine Gesundheitsgefährdung als erheblich bezeichnet? Bin gespannt auf Eure Antworten, vorab vielen Dank liloohnepulver |
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| AW: Gesundheitsgefährdung ab wann erheblich? Ich weiß es zwar nicht sicher, könnte mir aber vorstellen, dass z.B. starker Schimmelbefall eine erhebliche Gesundheitsgefährdung darstellt.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Gesundheitsgefährdung ab wann erheblich? Die Frage wäre im Forum "Mietrecht" besser aufgehoben. Die Fragestellung kann allerdings nicht allgemeingültig beantwortet werden. Entscheidend ist der individuelle Fall. Mehr dazu hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...gesundheit.htm
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Gesundheitsgefährdung ab wann erheblich? Vielen Dank für den wirklich hilfreichen Link zu diesem Thema im Mietrechtslexikon. Dennoch meine ergänzende Frage : Kann eine ärztlich diagnostizierte "otitis externa" überhaupt durch Fluglärm hervorgerufen werden? Liebe Grüße |
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| AW: Gesundheitsgefährdung ab wann erheblich? Zitat:
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Gesundheitsgefährdung ab wann erheblich? Zustimmung! Der Fluglärm könnte andere Folgen haben, beispielsweise einen Tinnitus.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Gesundheitsgefährdung ab wann erheblich? Noch einmal, nachdem alle meine Fragen beantwortet wurden: Vielen lieben Dank an das kompetente Forum. Ihr habt mir sehr geholfen. Somit schließe ich diesen thread, komme aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder auf Euch zurück... |
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