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Gesundheitsgefährdung ab wann erheblich?

Dies ist eine Diskussion zu Gesundheitsgefährdung ab wann erheblich? innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.09.2009, 22:58
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Gesundheitsgefährdung ab wann erheblich?

Hallo liebes Forum,

mich interessiert zur Zeit folgende Frage:
worin besteht der Unterschied zwischen
1. einer Gesundheitsgefährdung und
2. einer erheblichen Gesundheitsgefährdung?

Diese Frage ist insbesondere in Zusammenhang mit dem Mietrecht zu klären (§569 BGB), da bei erheblicher Gesundheitsgefährdung Recht auf außerordentliche Kündigung besteht...

Ab wann wird eine Gesundheitsgefährdung als erheblich bezeichnet?

Bin gespannt auf Eure Antworten, vorab vielen Dank
liloohnepulver
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  #2 (permalink)  
Alt 24.09.2009, 03:17
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AW: Gesundheitsgefährdung ab wann erheblich?

Ich weiß es zwar nicht sicher, könnte mir aber vorstellen, dass z.B. starker Schimmelbefall eine erhebliche Gesundheitsgefährdung darstellt.
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Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #3 (permalink)  
Alt 26.09.2009, 11:11
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AW: Gesundheitsgefährdung ab wann erheblich?

Die Frage wäre im Forum "Mietrecht" besser aufgehoben.

Die Fragestellung kann allerdings nicht allgemeingültig beantwortet werden. Entscheidend ist der individuelle Fall.

Mehr dazu hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...gesundheit.htm
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #4 (permalink)  
Alt 26.09.2009, 23:01
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AW: Gesundheitsgefährdung ab wann erheblich?

Vielen Dank für den wirklich hilfreichen Link zu diesem Thema im Mietrechtslexikon.

Dennoch meine ergänzende Frage : Kann eine ärztlich diagnostizierte "otitis externa" überhaupt durch Fluglärm hervorgerufen werden?

Liebe Grüße
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  #5 (permalink)  
Alt 27.09.2009, 10:38
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AW: Gesundheitsgefährdung ab wann erheblich?

Zitat:
Zitat von liloohnepulver
Kann eine ärztlich diagnostizierte "otitis externa" überhaupt durch Fluglärm hervorgerufen werden?
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist das nicht möglich. Lärm löst weder eine Allergie noch einen Pilzbefall oder bakterielle Entzündung des äußeren Gehörgangs aus.
__________________
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Johann Wolfgang von Goethe
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  #6 (permalink)  
Alt 27.09.2009, 14:50
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AW: Gesundheitsgefährdung ab wann erheblich?

Zustimmung! Der Fluglärm könnte andere Folgen haben, beispielsweise einen Tinnitus.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #7 (permalink)  
Alt 27.09.2009, 21:03
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AW: Gesundheitsgefährdung ab wann erheblich?

Noch einmal, nachdem alle meine Fragen beantwortet wurden:
Vielen lieben Dank an das kompetente Forum. Ihr habt mir sehr geholfen. Somit schließe ich diesen thread, komme aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder auf Euch zurück...
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