Dies ist eine Diskussion zu geschädigt durch Unfall innerhalb des Forums Medizinrecht
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| geschädigt durch Unfall Dazu folgende Fragen: 1: ist das gesetzlich geregelt oder eine branchenüblicher Goodwill der Assekuranz? 2: wie weit geht diese Deckungserklärung? Mandatsübernahme, Beratung, Briefverkehr mit der Versicherung, Kosten der Klageerhebung gegen die Versicherung, Gerichtskosten vollumfänglich auch bei nur Teilerfolg? 3: werden die Kosten des Anwalts der Versicherung von dieser übernommen bei Teilerfolg vor Gericht oder sind die dann teilweise entsprechend vom Geschädigten zu tragen? also zusammengefasst gefragt: wo verläuft die Grenze der Kostendeckungszusage der Haftpflichtversicherung? danke für einen f(r)uchtbaren Hinweis N. |
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