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geschädigt durch Unfall

Dies ist eine Diskussion zu geschädigt durch Unfall innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 08.02.2011, 23:58
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geschädigt durch Unfall

wenn man wegen eines Schadens Anspruch an eine Haftpflichversicherung hat, muss diese dem geschädigten einen Anwalt seiner Wahl bezahlen, damit der sich angemessen vertreten lassen kann. So weit, so gut.
Dazu folgende Fragen:
1: ist das gesetzlich geregelt oder eine branchenüblicher Goodwill der Assekuranz?
2: wie weit geht diese Deckungserklärung? Mandatsübernahme, Beratung, Briefverkehr mit der Versicherung, Kosten der Klageerhebung gegen die Versicherung, Gerichtskosten vollumfänglich auch bei nur Teilerfolg?
3: werden die Kosten des Anwalts der Versicherung von dieser übernommen bei Teilerfolg vor Gericht oder sind die dann teilweise entsprechend vom Geschädigten zu tragen?

also zusammengefasst gefragt: wo verläuft die Grenze der Kostendeckungszusage der Haftpflichtversicherung?

danke für einen f(r)uchtbaren Hinweis
N.
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