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Gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Patienten wurden zwei Füße operiert

Dies ist eine Diskussion zu Gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Patienten wurden zwei Füße operiert innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.02.2008, 11:07
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Gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Patienten wurden zwei Füße operiert

Am rechten Fuß eines Patienten wurde eine Hallux (Ballen) Operation erforderlich. Gegen den erkläörten Willen des Patienten wurde auch der linke Fuß operiert. Folge: mehr als sechs Wochen starke Schmerzen im linken Fuß. Ähnliche Fälle bekannt? Präzedenzfälle zur Schadenersatzhöhe?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.02.2008, 11:10
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AW: Gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Patienten wurden zwei Füße operiert

Wie war der entgegenstehende Wille des Patienten "erklärt"?
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...ICH sag nur: Muh!
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  #3 (permalink)  
Alt 28.02.2008, 17:06
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AW: Gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Patienten wurden zwei Füße operiert

Am Vorabend der Operation wurde durch einen Assistenzarzt gemeinsam mit dem Patienten ein Anamnesebogen ausgefüllt. Auf der ersten Seite hat der Arzt schriftlich festgehalten: "Patient wünscht OP nur rechter Fuß." Das Gespräch mit dem ausdrücklichen erklärten Willen kann durch Augenzeugen bezeugt werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.02.2008, 17:08
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AW: Gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Patienten wurden zwei Füße operiert

Und wie kam es dann zur OP beider Füße? Sagen Sie nicht, der Patient wurde narkotisiert und dann einfach operiert?
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  #5 (permalink)  
Alt 28.02.2008, 17:19
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AW: Gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Patienten wurden zwei Füße operiert

So ähnlich. Rückenmark-Narkose. Abdeckung. Zurück im Zimmer. Zwei verbundene Füße.
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  #6 (permalink)  
Alt 28.02.2008, 17:22
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AW: Gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Patienten wurden zwei Füße operiert

Nun stand auf dem Anamnesebogen, dass der Patient nur eine einseitige Operation wünscht. Was stand denn auf der Einverständniserklärung? Das Gleiche?

War der Patient vor oder während des Eingriffs sediert, zum Beispiel mit einem Benzodiazepin?
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Alt 28.02.2008, 17:31
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AW: Gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Patienten wurden zwei Füße operiert

Richtig. Auch auf dem Einverständnisbogen
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Alt 28.02.2008, 17:32
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AW: Gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Patienten wurden zwei Füße operiert

Rückenmarksnarkose
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  #9 (permalink)  
Alt 28.02.2008, 18:42
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AW: Gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Patienten wurden zwei Füße operiert

Rückenmarksnarkose gibt es nicht. "Narkose" ist ja der medizinische Begriff des eingeleiteten Schlafes, der typischerweise bei der Rückenmarksanästhesie vermieden wird. Bei dieser wird der Patient allerdings häufig leicht sediert (beruhigt), um ihm den Stress zu ersparen.

Ich war auch nur abgeglitten, weil ich mir schon ausmalte, dass eventuell angeführt werden könnte, dass der Patient sich im Nachhinein (also vor dem oder im OP) doch mit der beidseitigen Operation einverstanden erklärte. Diese intraoperative Erklärung stünde allerdings auf extrem schwachen Beinen und wäre ungültig, wenn der Patient sediert worden wäre.

Sollte der geschilderte SV so zutreffen, läge ohne Zweifel eine zumindest fahrlässige Körperverletzung vor.

Der Patient könnte den Weg über die Beschwerde an die Krankenkasse oder die Landesärztekammer gehen. In dem vorliegenden Fall würde ich allerdings zur sofortigen Einschaltung eines Anwalts raten, der in diesem Bereich erfahren ist, um die Strategie von Beginn an optimal zu planen. Sämtliche Beweise sollten gesichert werden und der Patient sollte aus dem Gedächtnis heraus die Vorgänge noch einmal schriftlich festhalten. Aber das genaue Vorgehen empfiehlt der Anwalt.

Wie hoch der mögliche Schadenersatz und das Schmerzensgeld wären? Das kann man von hier aus unmöglich sagen, weil eine Vielzahl an Faktoren eine Rolle spielt. Der Patient sollte sich allerdings geistig und finanziell darauf einrichten, dass der Weg zum Ziel auch mal 10 Jahre dauern kann.
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