Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Führungszeugnis laut Approbationsordnung

Dies ist eine Diskussion zu Führungszeugnis laut Approbationsordnung innerhalb des Forums Medizinrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.06.2008, 00:21
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2008
Beiträge: 3
Keine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Führungszeugnis laut Approbationsordnung

Guten Abend!

Ich habe eine Frage bezüglich der Approbationsordnung für Mediziner. Soweit ich informiert bin, muss man zum Examen ein behördliches Führungszeugnis vorlegen, das keine Eintragungen aufweisen darf.

Führt folgender Fall zu einer Eintragung im behördlichen Führungszeugnis und welche Auswirkungen hat das für einen Studenten:

Wenn ein heute 24 jähriger Medizinstudent mit 19 Jahren (im Jahr 2003) wegen Alkohol am Steuer (1,5 Promille) zu 50 Sozialstunden und 10 Monaten Sperrfrist zur Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis verurteilt wurde, steht dies in seinem behördlichen Führungszeugnis? Oder gilt dies als Jugendstrafe, weil keine Geldstrafe sondern Sozialstunden verhängt wurden?
Falls ja, nach wie viel Jahren wird eine solche Eintragung wieder gelöscht?

Vielen Dank!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 09.06.2008, 06:18
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2005
Ort: nahe Bremerhaven
Alter: 35
Beiträge: 3.296
97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)  
AW: Führungszeugnis laut Approbationsordnung

Hallo!

Wenn ich das auf die Schnelle richtig gelesen habe im §32 Abs. 2 BZRG, dann wird eine solche Verurteilung garnicht erst eingetragen. Soweit ich es in Erinnerung habe, kommt es auch auf den Eintrag im FZ an - die AppO ist da ja nicht ganz deutlich. Sofern mir niemand zuvor kommt, werde ich nachher noch einmal in Ruhe nachschauen und mich noch einmal melden.


VG

Peter
__________________
ius respicit aequitatem


Alle Angaben sind ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung!

Bitte die REGELN des Forums beachten! Die FAQ (?) sind hier zu finden.
-------------------------------------------
Bitte sehen Sie von Nach- und Rückfragen per PN oder eMail ab. Verwenden Sie hierzu die entsprechenden Foren.
-------------------------------------------
Für den Inhalt etwaiger Links auf externe Webseiten ist ausschließlich deren Anbieter verantwortlich!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 09.06.2008, 08:44
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2008
Beiträge: 3
Keine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Führungszeugnis laut Approbationsordnung

Hallo Peter!

Danke für Deine schnelle Antwort!
Ich bin mir mittlerweile nicht mehr ganz sicher, ob die Sache als Jugendstrafe gewertet wurde, weil derjenige damals direkt nach dem Abitur noch kein geregeltes Einkommen hatte und deshalb die Sozialstunden angeordnet wurden. Ich weiß aber definitiv, dass im polizeilichen Führungszeugnis (Belegart "N") dieser Person keine Eintragungen gemacht wurden, was laut meinen Infos auch bedeutet, dass im behördlichen/amtlichen Führungszeugnis auch keine Einträge vorhanden sein dürften.
Darüber hinaus kam es damals ja nicht zu einer Geld- oder Haftstrafe, was nach dem von dir angeführten §32 BZRG auch zu keinem Eintrag führen dürfte.

Vielen vielen Dank für Deine Bemühungen!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 09.06.2008, 12:45
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2005
Ort: nahe Bremerhaven
Alter: 35
Beiträge: 3.296
97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)  
AW: Führungszeugnis laut Approbationsordnung

Hi!


Also ich würde mir da grds. nicht all zu viele Sorgen machen. Am schnellsten bekommt man Auskunft, wenn man sich so ein Führungszeugnis anfordert (ist aber laut AppO glaube ich nur 6 Wochen gültig!). Sollte DANN was darin zu finden sein, kann man immer noch mit dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden darüber verhandeln, ob das Fachrelevant ist. Manche Delikte sind für die Zulassung nicht weiter relevant. Es gilt ja auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - eine Verurteilung wegen eines Ladendiebstahls von 12,99 EUR Warenwert kann nicht so ohne weiteres in die Berufsfreiheit eingreifen (Art. 12 Abs. 1 GG). So würde ich es auch in diesem Fall sehen. Einmal vorgekommen ist kein Indikator für einen chronischen Alkoholabusus. Daher keine Disqualifikation. Aber das ist NUR MEINE Meinung!

Nach dem was Du nun geschrieben hast, sollte das FZ ohnehin "saub(a)er" sein


VG,

Peter
__________________
ius respicit aequitatem


Alle Angaben sind ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung!

Bitte die REGELN des Forums beachten! Die FAQ (?) sind hier zu finden.
-------------------------------------------
Bitte sehen Sie von Nach- und Rückfragen per PN oder eMail ab. Verwenden Sie hierzu die entsprechenden Foren.
-------------------------------------------
Für den Inhalt etwaiger Links auf externe Webseiten ist ausschließlich deren Anbieter verantwortlich!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 10.06.2008, 19:32
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2008
Beiträge: 3
Keine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sven_84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Führungszeugnis laut Approbationsordnung

Super, dann bin ich erstmal beruhigt. Ich glaube, ich bestelle mir trotzdem zur Absicherung mal ein polizeiliches Führungszeugnis.
Dank Dir für Deine Hilfe!!
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 10.06.2008, 19:44
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2005
Ort: nahe Bremerhaven
Alter: 35
Beiträge: 3.296
97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)  
AW: Führungszeugnis laut Approbationsordnung

*verneig* Immer wieder gerne!
__________________
ius respicit aequitatem


Alle Angaben sind ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung!

Bitte die REGELN des Forums beachten! Die FAQ (?) sind hier zu finden.
-------------------------------------------
Bitte sehen Sie von Nach- und Rückfragen per PN oder eMail ab. Verwenden Sie hierzu die entsprechenden Foren.
-------------------------------------------
Für den Inhalt etwaiger Links auf externe Webseiten ist ausschließlich deren Anbieter verantwortlich!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Schlechtwettertage laut BGB Baurecht 24.02.2010 12:39
Die neue zahnärztliche Approbationsordnung in der Warteschleife Nachrichten: Wissenschaft 02.07.2009 12:00
"Neue Studienstrukturen - neue Gebäudekonzepte?" HIS-Workshop zum Ressourcenbedarf der zukünftigen Zahnärztlichen Approbationsordnung Nachrichten: Wissenschaft 20.05.2008 16:00
UKM-Initiative zur Änderung der Approbationsordnung Nachrichten: Wissenschaft 02.02.2007 16:00
Palliativmedizin in die Approbationsordnung: Ohne Schmerztherapie sinnlos Nachrichten: Wissenschaft 14.06.2006 14:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Medizinrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN