Dies ist eine Diskussion zu Frage zur Nichtuntersuchung von Patienten innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Frage zur Nichtuntersuchung von Patienten ich habe eine Frage zu einem fiktiven Fall, der mir gerade in den Kopf gekommen ist. Nehmen wir mal an, dass es Person X an einem Sonntagabend sehr schlecht geht, ihr schwindelig ist und sie hoellische Bauchschmerzen hat. Da der Hausarzt nicht verfuegbar ist, muss Person X in die Notdienst Praxis, um dort den zustaendigen Notarzt zu konsulidieren. Dieser Notarzt wuerde nun aber die Person, weil sie uebergewichtig ist, erst gar nicht fuer ernst nehmen und schon, nachdem nur das Wort Bauchschmerzen erwaehnt wurde, auf Magen-Darm-Grippe tippen und passende Medikamente verschreiben, ohne auch nur ein klein wenig untersucht zu haben (Kein Blutdruck, Blutzucker oder sonstige Dinge gemessen oder abgetastet). Auf die Aussage, dass der Bauch zu warm waere, wuerde dieser sogar noch mit dem Spruch "Das liegt alles am Fett, das muessen Sie sich operativ entfernen lassen" reagieren. Person X nimmt die Medikamente ein und wuerde in diesem fiktiven Fall, da es eine Falschdiagnose gewesen waere, mit dem Krankenwagen ein paar Tage spaeter mit Blaulicht eingefahren werden, da Person X unter Diabetes melidus gelitten haette, was der Arzt sehr schnell haette herausfinden koennen. Person X waere in diesem fiktiven Fall fast durch diesen Fehler gestorgen, da sie mit fast 450 Blutzucker eingeliefert wurde. Koennte man in diesem fiktiven Fall gegen den Notarzt gerichtlich angehen, weil er scheinbar die Patientin erstens nicht feur erst genommen hat und zweitens scheinbar ein Problem mit Uebergewichtigen gehabt haette? Wie hoch waeren da die Chance auf "Wiedergutmachung" oder zumindest, dass er eine faire Strafe erhalten wuerde? Gruesse, Clemens |
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| AW: Frage zur Nichtuntersuchung von Patienten 1. Ich lerne ja gerne dazu: wie stirbt man am Blutzucker von 450? Noch dazu als Übergewichtiger? Dramatisieren ist nicht zielführend. 2. Hier ist es möglich, dass nicht die notwendige Diagnostik vorgenommen wurde. Dies kann strafrechtlich, zivilrechtlich und berufsrechtlich sanktioniert werden. Schadenersatz wird kaum dabei herausspringen, denn es muss nachgewiesen werden, dass durch die Fehlbehandlung ein Schaden entstanden ist. 3. Der Notarzt wird zur Verteidigung anführen, es habe sich am nämlichen Tag tatsächlich um eine Magen-Darm-Verstimmung gehandelt. Es könne nicht nachgewiesen werden, dass zu diesem Zeitpunkt ein erhöhter Blutzucker vorgelegen hätte. Es wäre weiterhin möglich, dass der Blutzucker infolge des Übergewichts bereits vorher erhöht gewesen sei. Und es wäre noch wahrscheinlicher, dass der Diabetes mellitus IIb (Spätversagen mit Übergewicht) erst in den Tagen nach der Behandlung dekompensiert sei. Und gegen die Argumente ist nicht gut anstinken. Möglichkeiten für den Patienten, seine Beschwerde loszulassen: Krankenkasse, Kassenärztliche Vereinigung, Schlichtungsstelle der Landesärztekammern, Polizei für eine Anzeige.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Frage zur Nichtuntersuchung von Patienten 1. Wie schon angeführt: an einem BZ von 450 stirbt man nicht. 2. Bei Bauchschmerzen gehört die Messung des BZ nicht unbedingt zur ambulanten Basisdiagnostik. Die Pseudoperitonitis diabetica wäre nicht meine 1. Differetialdiagnose bei Bauchschmerzen. 3. Das da gar keine Untersuchung stattgefunden hat kann ich mir nicht vorstellen. Wenn sich ein Patient mit Bauchschmerzen vorstellt schaut man sich den Bauch an, egal wie dick der ist. 4. Wenn der Bauch unauffällig ist, ist Zuwarten und sympt. therapieren völlig ok. 5. Der Hinweis, das übermässiges Bauchfett die Untersuchung erschwert bis unmöglich mach ist uncharmant aber zutreffend. Beim Ultraschall haben Sie je nach Gerät eine gute Qualität bis 15-20cm Eindringtiefe. Wenn Sie dann immer noch im Speckgürtel sind, können Sie das Sono auch aus dem Fenster werfen. 6. Wer sagt das es eine Fehldiagnose war? Zu beweisen das an dem Wochenende KEINE Gastroenteritis vorlag und eben darunter der BZ entgleist ist wird nicht einfach. Sowas passiert nämlich öfter. 7. Notarzt sind die Kollegen mit Blaulicht, der Notdienst ist die Vertretung des Hausarztes. Das sind 2 ganz verschiedene Paar Schuhe. 8. Klagen kann man versuchen, aber ich wage mal die Prognose das X dabei auf den Bauch XXL fällt. |
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| AW: Frage zur Nichtuntersuchung von Patienten Man kann nie in einem fiktiven Fall gerichtlich vorgehen. Um gegen den Notarzt vorgehen zu können, müsste ein Behandlungsfehler vorliegen. Ob der vorliegt, klären ggf. Gutachter. In einem fiktiven Fall müsste man also wissen, was die fiktiven Gutachter (des Klägers, des Arztes, des Gerichts) dazu sagen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Frage zur Nichtuntersuchung von Patienten Diese Frage ist beim fiktiven Fall gelinde gesagt völlig absurd.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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