Dies ist eine Diskussion zu Fehlende OP-Einwilligung und Aufklärung innerhalb des Forums Medizinrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Ferner angenommen, die Patientin hat bis zum Schluss (OP) um ein Gespräch über die OP gebettelt und keines bekommen. Welche Konsequenzen hätte dies für einen Rechtsstreit. Würden die Einwilligung in eine OP (12 Stunden) gelten? Wäre ein 4-zeiliges OP-Protokoll mit einem OP-Bericht gleichzusetzen? Also Fragen: 1. Konzequenzen: fehlende Aufklärung u. Einwilligung 2. " fehlender OP-Bericht 3. " große Abweichung von OP-Empfehlung 4. " Gespräch über OP wochenlang verwehrt und nicht abgehalteb Ich bin dankbar für jede Antwort !
__________________ Es schleppen sich Gesetz und Rechte wie eine ew'ge Krankheit fort. Sie schleichen vom Geschlecht sich zum Geschlechte und rücken sacht von Ort zu Ort. Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage, weh Dir wenn Du ein Enkel bist: von dem Recht, das mit uns geboren ist, ist leider nie die Frage. (Goethe, Faust II) |
| |||
| AW: Fehlende OP-Einwilligung und Aufklärung Zitat:
Allerdings kann dies zum Bumerang für das Krankenhaus werden. Grobe Dokumentationsmängel (und dazu gehören sicherlich fehlende Patientenunterlagen) führen zu einer Beweislastumkehr. Folglich muss das Krankenhaus unter anderem nachweisen, dass eine rechtswirksame Einwilligung gegeben wurde. Und das wird sehr, sehr schwer. Es kann natürlich sein, dass die Einverständniserklärung später wieder auftaucht..."vervollständigt". Aus der Vorgeschichte der Behandlung sollte aber hervorgehen, welche Operation geplant wurde und welchen Umfang sie hätte nehmen sollen. Zu den Fragen: 1. hat der Patient der Operation nicht zugestimmt, liegt eine Körperverletzung vor. Für den Schaden muss gehaftet werden. 2. ein fehlender OP-Bericht ist ein Dokumentationsmangel, der zu einer Beweislastumkehr führen kann. 3. Ob eine erhebliche Abweichung vom OP-Umfang tatsächlich geschehen ist und nicht abgesprochen war kann von hier aus nicht beurteilt werden. Sollte dies der Falll sein: siehe 1. 4. Ich halte ein postoperatives Gespräch für eine vertragliche Pflicht des Arztes (die allerdings auch ein Vertreter erfüllen kann). Ob man ihm daraus einen Strick drehen kann ist allerdings fraglich. Eine fixe 12-Stunden-Regel für die OP-Einverständnis ist mir nicht bekannt. Vielmehr geht man bei elektiven stationären Eingriffen (also solchen, die nicht dringend geschehen müssen, wie beispielsweise einer Blinddarmentfernung) von einem Zeitraum von 24 Stunden aus. Die Zeit kann sich aber abhändig von den Umständen und der Dringlichkeit des Eingriffs deutlich verkürzen. Hier ein Überblick: http://www.scoop-aerzteberatung.de/b...les/1300_1_337 Eines in aller Offenheit: das Krankenhaus hat bereits Lunte gewittert und mauert. Hier kommt man nur mit einem Anwalt weiter, der sich mit solchen Dingen auskennt. Und: man muss Geduld haben. 5-10 Jahre sind ein nicht zu langer Zeitraum.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Fehlende OP-Einwilligung und Aufklärung Hallo Dumungus, Danke für die Super-Antwort! Die Sache mit den 12 Stunden sollten heißen: Würde die Einwilligung in die Biopsie auch für die 12-stündige OP gelten? 3 Fragen noch: 1. s.o. 2. Was wäre beim "Mauern" einer Klinik zu beachten 3. Wäre es von Relevanz, wenn aus den Unterlagen hervorginge, dass der Operateur gleich nach der OP den Patienten, der noch auf der Intensivstation gelegen hätte, in die hauseigene Psychiartrie abschieben wollte, sich aber der Leiter derselben mit dem Argument geweigert hätte, mit dem Patienten sei doch alles in Ordnung. Psychiartrische Erkrankungen seien aus den Unterlagen nicht ersichtlich. Würde die Frage zu 3 zu der Haftung dem Grunde nach als Indiz gehören? PS: Ich mag Deine Signatur
__________________ Es schleppen sich Gesetz und Rechte wie eine ew'ge Krankheit fort. Sie schleichen vom Geschlecht sich zum Geschlechte und rücken sacht von Ort zu Ort. Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage, weh Dir wenn Du ein Enkel bist: von dem Recht, das mit uns geboren ist, ist leider nie die Frage. (Goethe, Faust II) |
| ||||
| AW: Fehlende OP-Einwilligung und Aufklärung Zitat:
Vielleicht schilderst Du den fiktiven Fall ein wenig ausführlicher: was für eine OP wurde vereinbart, und was wurde dann gemacht? Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Fehlende OP-Einwilligung und Aufklärung Ein paar Infos mehr wären hier ganz hilfreich: Zu 1): Eine OP-Einwilligung muss es doch gegeben haben, sonst wäre ja nicht operiert worden. Die Patientin wird also einen Aufklärungsbogen bekommen haben in dem fast alle Risiken aufgeführt werden. In diesen Aufklärungsbogen steht auch i.d.R. dass es während der OP zu weiter nötigen Eingriffen kommen kann, da der Operateur oftmals erst während einer OP das Ausmaß oder sogar die Diagnose feststellen kann. Hier sollte erst einmal der Aufklärungsbogen nachgelesen werden ob dies zutreffend ist oder nicht. 2): Auch das kurze OP-Protokoll kann als Bericht dienen. Aber wer hat denn die Patientin zur OP überwiesen? Der Hausarzt oder ein Facharzt? Wenn ja, dann diesen mal nach dem OP-Bericht fragen, denn er wird an ihn geschickt. 3): Ist bereits in 1) gesagt. 4) Postoperative Gespräche haben doch sicher schon bei der täglichen Visite im Krankenhaus stattgefunden? Oder gab es die nicht?Nach 12 Stunden OP wird der Patient ja nicht gleich nach Hause geschickt... |
| |||
| AW: Fehlende OP-Einwilligung und Aufklärung Mit einiger klinischer Erfahrung könnte vico wissen: 1. die Unterschrift unter diesen Formaufklärungen ist nicht ausreichend, um eine rechtsgültige Aufklärung zu dokumentieren. Selbst, wenn in dem Formula tausend Komplikationen erwähnt würden, wäre es doch nötig, diese einzeln zu besprechen und dies auch festzuhalten. 2. Selbst, wenn einer Umfangserweiterung zugestimmt wird, ist das keine carte blanche, sondern die Erweiterung muss noch immer einen angemessenen Umfang haben. Eine Aufklärung, die nach einer Biopsie einen 12-Stunden-Eingriff umfasst, ist zumindest bedenklich. Korrekt wäre dann eher, über den 12-Stunden-Eingriff zu reden und die Biopsie nur als "Ouvertüre" zu verstehen. 3. Bei mauernden Kliniken verschwinden solche Formulare gerne einmal. 4. Bei mauernden Kliniken unterbleiben Berichte an den Hausarzt. Die sind doch nicht so blöd und offenbaren einen Fehler einem Überweiser, bei dem sie befürchten müssen, dass er den Bericht weiterreicht. 5. Postoperative Gespräche können nach Komplikationen überraschend kurz und unangenehm sein.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Fehlende OP-Einwilligung und Aufklärung Zitat:
Und wie sähe dann eine "rechtsgültige Aufklärung" aus? PS: Ich habe noch keine Klinik erlebt, in der "tausend" mögliche Komplikationen einzeln besprochen und festgehalten werden. Welcher Anästhesist/Operateur hätte diese Zeit? |
| |||
| AW: Fehlende OP-Einwilligung und Aufklärung Zitat:
Zitat:
Zitat:
Das ist einer der Gründe, warum Klagen wegen mangelnder Aufklärung eine wesentlich bessere Chance haben als Klagen wegen mangelhafter Behandlung.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Fehlende OP-Einwilligung und Aufklärung Zitat:
Habe leider noch keinen Stationsarzt erlebt, der tausend Komplikationen mit dem Patienten bespricht. Zumal sie auf dem Aufklärungsbogen stehen. Nur bei Blinden könnte ich mir ein solches umfangreiches Aufklärungsgespräch von einigen Stunden vorstellen. ;-) |
| |||
| AW: Fehlende OP-Einwilligung und Aufklärung Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Einwilligung zur Datenverwendung | Verbraucherrecht | 01.10.2009 11:09 |
| Mündliche Einwilligung zur OP | Betreuungsrecht | 13.06.2009 08:17 |
| Einwilligung ....als Rechtsfertigungsgrund | Bürgerliches Recht allgemein | 31.05.2009 21:11 |
| einwilligung in selbstgefährdung | Straßenverkehrsrecht | 28.03.2007 15:03 |
| Kein Schadensersatz für fehlende Aufklärung eine Reisebüros über Reisepasspflicht | Nachrichten: Recht & Gesetz | 26.04.2006 09:13 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios