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Fehlende OP-Einwilligung und Aufklärung

Dies ist eine Diskussion zu Fehlende OP-Einwilligung und Aufklärung innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 11.04.2010, 18:03
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Question Fehlende OP-Einwilligung und Aufklärung

Angenommen, jemand will die Klinik verklagen, weil eine OP weit zu umfangreich gewesen sei und Knochen entfernt worden seien, die nach der OP-Empfehlung nach Biopsie nicht entfernt werden hätten sollen. In den angeforderten Patientenunterlagen würden sich weder Aufklärung über die Risiken noch die Einwilligung in die OP befinden. Ferner würde der OP-Bericht fehlen. Ferner würden die Unterlagen, die die der OP vorausgehenden Biopsie betreffen, nicht herausgegeben trotz mehrfacher Anmahnung.
Ferner angenommen, die Patientin hat bis zum Schluss (OP) um ein Gespräch über die OP gebettelt und keines bekommen.

Welche Konsequenzen hätte dies für einen Rechtsstreit. Würden die Einwilligung in eine OP (12 Stunden) gelten? Wäre ein 4-zeiliges OP-Protokoll mit einem OP-Bericht gleichzusetzen?
Also Fragen:
1. Konzequenzen: fehlende Aufklärung u. Einwilligung
2. " fehlender OP-Bericht
3. " große Abweichung von OP-Empfehlung
4. " Gespräch über OP wochenlang verwehrt und nicht abgehalteb

Ich bin dankbar für jede Antwort !
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Alt 11.04.2010, 18:21
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AW: Fehlende OP-Einwilligung und Aufklärung

Zitat:
Zitat von dummeku
Würden die Einwilligung in eine OP (12 Stunden) gelten?
Ob hier eine rechtswirksame Einwilligung gegeben wurde, kann man nicht sagen - schlicht, weil die Unterlagen fehlen.

Allerdings kann dies zum Bumerang für das Krankenhaus werden. Grobe Dokumentationsmängel (und dazu gehören sicherlich fehlende Patientenunterlagen) führen zu einer Beweislastumkehr. Folglich muss das Krankenhaus unter anderem nachweisen, dass eine rechtswirksame Einwilligung gegeben wurde. Und das wird sehr, sehr schwer.

Es kann natürlich sein, dass die Einverständniserklärung später wieder auftaucht..."vervollständigt". Aus der Vorgeschichte der Behandlung sollte aber hervorgehen, welche Operation geplant wurde und welchen Umfang sie hätte nehmen sollen.

Zu den Fragen:
1. hat der Patient der Operation nicht zugestimmt, liegt eine Körperverletzung vor. Für den Schaden muss gehaftet werden.
2. ein fehlender OP-Bericht ist ein Dokumentationsmangel, der zu einer Beweislastumkehr führen kann.
3. Ob eine erhebliche Abweichung vom OP-Umfang tatsächlich geschehen ist und nicht abgesprochen war kann von hier aus nicht beurteilt werden. Sollte dies der Falll sein: siehe 1.
4. Ich halte ein postoperatives Gespräch für eine vertragliche Pflicht des Arztes (die allerdings auch ein Vertreter erfüllen kann). Ob man ihm daraus einen Strick drehen kann ist allerdings fraglich.

Eine fixe 12-Stunden-Regel für die OP-Einverständnis ist mir nicht bekannt. Vielmehr geht man bei elektiven stationären Eingriffen (also solchen, die nicht dringend geschehen müssen, wie beispielsweise einer Blinddarmentfernung) von einem Zeitraum von 24 Stunden aus. Die Zeit kann sich aber abhändig von den Umständen und der Dringlichkeit des Eingriffs deutlich verkürzen. Hier ein Überblick: http://www.scoop-aerzteberatung.de/b...les/1300_1_337

Eines in aller Offenheit: das Krankenhaus hat bereits Lunte gewittert und mauert. Hier kommt man nur mit einem Anwalt weiter, der sich mit solchen Dingen auskennt. Und: man muss Geduld haben. 5-10 Jahre sind ein nicht zu langer Zeitraum.
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Alt 11.04.2010, 18:31
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AW: Fehlende OP-Einwilligung und Aufklärung

Hallo Dumungus,
Danke für die Super-Antwort! Die Sache mit den 12 Stunden sollten heißen: Würde die Einwilligung in die Biopsie auch für die 12-stündige OP gelten?
3 Fragen noch:
1. s.o.
2. Was wäre beim "Mauern" einer Klinik zu beachten
3. Wäre es von Relevanz, wenn aus den Unterlagen hervorginge, dass der Operateur gleich nach der OP den Patienten, der noch auf der Intensivstation gelegen hätte, in die hauseigene Psychiartrie abschieben wollte, sich aber der Leiter derselben mit dem Argument geweigert hätte, mit dem Patienten sei doch alles in Ordnung. Psychiartrische Erkrankungen seien aus den Unterlagen nicht ersichtlich.

Würde die Frage zu 3 zu der Haftung dem Grunde nach als Indiz gehören?

PS: Ich mag Deine Signatur
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  #4 (permalink)  
Alt 11.04.2010, 20:04
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AW: Fehlende OP-Einwilligung und Aufklärung

Zitat:
Zitat von dummeku
Die Sache mit den 12 Stunden sollten heißen: Würde die Einwilligung in die Biopsie auch für die 12-stündige OP gelten?
Hä? Das verstehe ich nicht.

Vielleicht schilderst Du den fiktiven Fall ein wenig ausführlicher: was für eine OP wurde vereinbart, und was wurde dann gemacht?
Zitat:
Zitat von dummeku
2. Was wäre beim "Mauern" einer Klinik zu beachten
Der Patient hat ein Recht auf Einsichtnahme in die Befunde. Sperrt sich die Klinik, muss man sie auf Herausgabe (bzw. Kopien) verklagen.

Zitat:
Zitat von dummeku
3. Wäre es von Relevanz, wenn aus den Unterlagen hervorginge, dass der Operateur gleich nach der OP den Patienten, der noch auf der Intensivstation gelegen hätte, in die hauseigene Psychiartrie abschieben wollte, sich aber der Leiter derselben mit dem Argument geweigert hätte, mit dem Patienten sei doch alles in Ordnung.
Hm. Was ist denn da auf der Intensivstation vorgefallen? Der Schritt des Operateurs ist...sagen wir mal, ausgesprochen ungewöhnlich. Vor allem, weil eine Verschleierung so nicht erreicht werden könnte.
Zitat:
Zitat von dummeku
Würde die Frage zu 3 zu der Haftung dem Grunde nach als Indiz gehören?
Das verstehe ich nicht. Das Bestreben des Operateurs mag eine Pflichtverletzung sein, ein direkter Zusammenhang mit der OP wäre aber abenteuerlich.
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Alt 12.04.2010, 14:44
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AW: Fehlende OP-Einwilligung und Aufklärung

Ein paar Infos mehr wären hier ganz hilfreich:

Zu 1): Eine OP-Einwilligung muss es doch gegeben haben, sonst wäre ja nicht operiert worden. Die Patientin wird also einen Aufklärungsbogen bekommen haben in dem fast alle Risiken aufgeführt werden. In diesen Aufklärungsbogen steht auch i.d.R. dass es während der OP zu weiter nötigen Eingriffen kommen kann, da der Operateur oftmals erst während einer OP das Ausmaß oder sogar die Diagnose feststellen kann. Hier sollte erst einmal der Aufklärungsbogen nachgelesen werden ob dies zutreffend ist oder nicht.
2): Auch das kurze OP-Protokoll kann als Bericht dienen. Aber wer hat denn die Patientin zur OP überwiesen? Der Hausarzt oder ein Facharzt? Wenn ja, dann diesen mal nach dem OP-Bericht fragen, denn er wird an ihn geschickt.
3): Ist bereits in 1) gesagt.
4) Postoperative Gespräche haben doch sicher schon bei der täglichen Visite im Krankenhaus stattgefunden? Oder gab es die nicht?Nach 12 Stunden OP wird der Patient ja nicht gleich nach Hause geschickt...
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  #6 (permalink)  
Alt 12.04.2010, 14:51
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AW: Fehlende OP-Einwilligung und Aufklärung

Mit einiger klinischer Erfahrung könnte vico wissen:

1. die Unterschrift unter diesen Formaufklärungen ist nicht ausreichend, um eine rechtsgültige Aufklärung zu dokumentieren. Selbst, wenn in dem Formula tausend Komplikationen erwähnt würden, wäre es doch nötig, diese einzeln zu besprechen und dies auch festzuhalten.

2. Selbst, wenn einer Umfangserweiterung zugestimmt wird, ist das keine carte blanche, sondern die Erweiterung muss noch immer einen angemessenen Umfang haben. Eine Aufklärung, die nach einer Biopsie einen 12-Stunden-Eingriff umfasst, ist zumindest bedenklich. Korrekt wäre dann eher, über den 12-Stunden-Eingriff zu reden und die Biopsie nur als "Ouvertüre" zu verstehen.

3. Bei mauernden Kliniken verschwinden solche Formulare gerne einmal.

4. Bei mauernden Kliniken unterbleiben Berichte an den Hausarzt. Die sind doch nicht so blöd und offenbaren einen Fehler einem Überweiser, bei dem sie befürchten müssen, dass er den Bericht weiterreicht.

5. Postoperative Gespräche können nach Komplikationen überraschend kurz und unangenehm sein.
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  #7 (permalink)  
Alt 12.04.2010, 16:50
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AW: Fehlende OP-Einwilligung und Aufklärung

Zitat:
Zitat von Humungus

1. die Unterschrift unter diesen Formaufklärungen ist nicht ausreichend, um eine rechtsgültige Aufklärung zu dokumentieren. Selbst, wenn in dem Formula tausend Komplikationen erwähnt würden, wäre es doch nötig, diese einzeln zu besprechen und dies auch festzuhalten.

Und wie sähe dann eine "rechtsgültige Aufklärung" aus?

PS: Ich habe noch keine Klinik erlebt, in der "tausend" mögliche Komplikationen einzeln besprochen und festgehalten werden. Welcher Anästhesist/Operateur hätte diese Zeit?
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  #8 (permalink)  
Alt 12.04.2010, 16:59
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AW: Fehlende OP-Einwilligung und Aufklärung

Zitat:
Zitat von vico
Und wie sähe dann eine "rechtsgültige Aufklärung" aus?
Auf dem üblichen Formular werden die besprochenen Risiken und weitere Risiken kurz protokolliert.
Zitat:
Zitat von vico
Ich habe noch keine Klinik erlebt, in der "tausend" mögliche Komplikationen einzeln besprochen und festgehalten werden.
Na, dann wünsche ich gutes Gedeihen.
Zitat:
Zitat von vico
Welcher Anästhesist/Operateur hätte diese Zeit?
Die muss er sich nehmen (chirurgische Seite wird meist vom Stationsarzt erledigt).

Das ist einer der Gründe, warum Klagen wegen mangelnder Aufklärung eine wesentlich bessere Chance haben als Klagen wegen mangelhafter Behandlung.
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  #9 (permalink)  
Alt 12.04.2010, 17:09
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AW: Fehlende OP-Einwilligung und Aufklärung

Zitat:
Zitat von Humungus
Auf dem üblichen Formular werden die besprochenen Risiken und weitere Risiken kurz protokolliert.
...
Die muss er sich nehmen (chirurgische Seite wird meist vom Stationsarzt erledigt).
Und dieses "übliche Formular" wird dann auch vom Patienten unterschrieben?

Habe leider noch keinen Stationsarzt erlebt, der tausend Komplikationen mit dem Patienten bespricht. Zumal sie auf dem Aufklärungsbogen stehen.
Nur bei Blinden könnte ich mir ein solches umfangreiches Aufklärungsgespräch von einigen Stunden vorstellen. ;-)
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  #10 (permalink)  
Alt 12.04.2010, 17:15
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AW: Fehlende OP-Einwilligung und Aufklärung

Zitat:
Zitat von vico
Und dieses "übliche Formular" wird dann auch vom Patienten unterschrieben?
Ist nicht nötig, erleichtert aber den Beweis der Aufklärung.

Zitat:
Zitat von vico
Habe leider noch keinen Stationsarzt erlebt, der tausend Komplikationen mit dem Patienten bespricht. Zumal sie auf dem Aufklärungsbogen stehen.
Und? Es gibt Millionen von Patienten, die nicht begreifen, was da steht. Und die trotzdem unterschreiben, wenn der Arzt sagt: "na, Sie haben ja alles gelesen. Dann machen Sie mal hier Ihr Zeichen." Oder wenn die Schwester einfach das Formular auf den Nachttisch legt. Und das Aufklärungsgespräch schlicht ausfällt "Herr Müller, unterschreiben Sie mal hier, es geht gleich in den OP!"

Zitat:
Zitat von vico
Nur bei Blinden könnte ich mir ein solches umfangreiches Aufklärungsgespräch von einigen Stunden vorstellen. ;-)
Nicht bei Augenoperationen. Die Lesefähigkeit eines Patienten an sich reicht nicht aus. Der Arzt muss sich vergewissern, dass der Patient alles begriffen hat und sich über die Konsequenzen seiner Erklärung im Klaren ist.
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