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Fehlbehandlung? Unterlassene Hilfestellung bzw. Pflichterfüllung?

Dies ist eine Diskussion zu Fehlbehandlung? Unterlassene Hilfestellung bzw. Pflichterfüllung? innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 29.03.2010, 15:21
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Fehlbehandlung? Unterlassene Hilfestellung bzw. Pflichterfüllung?

Inwieweit sind Krankenhaus/Arzt haftbar zu machen, wenn eine Person zwar nicht durch Fehlbehandlung bzw. keiner Behandlung stirbt, aber schon in einen lebensbedrohlichen Zustand gerät mit den Folgen, dass aufgrund der Erkrankung (die man hätte verhindert haben können) das weitere Leben beeinträchtigt ist. Auch ein Defizit im Arbeitsbereich mit Folgen (wie z.B.: während der Ausbildung/Studium fehlende Leistungsnachweise wegen Abwesenheit und/oder verminderter körperlicher/seelischer Belastbarkeit) wäre damit verbunden.
Hier ein Bsp.:

Frau X (im nachfolgenden "X")zieht sich (durch privaten Sport verursacht) eine Knieverletzung zu und landet im Krankenhaus A (im nachfolgenden verwende ich statt "Krankenhaus" die Abkürzung: "Krhs"). Dort wird ihr Knie geröntgt, aber nichts festgestellt (Verdacht: Prellung). Sie bekommt ein kühlendes Schmerzgel und einen Verband verabreicht und wird mit den Worten verabschiedet: " Wenn es bis zum Wochenende nicht besser wird, einen Radiologen aufsuchen). Nach 3 Tagen ist Wochenende und es ist nicht besser geworden. Sie meldet sich nochmal bei Krhs A, da sie weiß, dass dort radiologische Untersuchungen durchgeführt werden. Aber das gilt nur für Privatpatienten oder wenn die Sache akut ist, sprich: Gerade eingetroffen mit dem Unfall (hätte man das nicht auch direkt am selben Abend untersuchen können?).
Die Terminlage für Radiologen, die Kassenpatienten untersuchen, war mies (Termin war erst nach einem weitern Monat frühestens, evtl. auch Anfang darauffolgenden Monats möglich).
Daraufhin macht sich X auf die Suche nach einem Orthopäden und findet glücklicherweise einen, der ihr kurzfristig einen Termin gewährt, sie untersucht und ihr eine Überweisung mit Dringlichkeitsbescheid zu einem Radiologen überreicht. Zudem eine Schiene und Anti-Thrombosespritzen (X ist seit Tagen auf Krücken unterwegs und eine Ruhigstellung des Knies war erforderlich).
Der Radiologe macht MRT/CT und stellt fest, dass das Knie schnellstmöglich behandelt werden müsse, zur Not ins Krhs B (chirurgische Abteilung), falls der Orthopäde nicht noch am selben Tag erreichbar sein sollte.
So kommt es und X kommt ins Krhs B. Dort wartet sie ewig, um dann auf einen späteren Termin (4-5 Tage später) verwiesen zu werden.
Jetzt passiert es dummerweise, dass X 1 Tag vor dem Termin bei sich in der Wohnung stürzt (tritt mit dem Fuss auf). Sie kühlt das Bein und wartet, dass sie morgen zum Krhs B gefahren wird, da sie derzeit nicht die Möglichkeit hat hinzugelangen.
Der Tag ist gekommen und nachdem X aufgerufen wird und von all dem berichtet, die Ergebnisse vom Radiologen vorlegt und sogar erwähnt, dass sie tags zuvor gestürzt sei, kommentiert der Arzt: "Da haben schon 3 Ärzte drauf geschaut. Ich will mich da enthalten". Das Bein wurde noch nicht einmal geröntgt. So wird sie wieder nach Hause geschickt.
Am selben Tag noch lässt sie sich zum Orthopäden bringen, der nach ihrem Bericht ihr Bein röntgen lässt und eine allmähliche Belastung (zumindest das Abrollen) empfiehlt, damit sich das Bein nicht noch weiter versteift.
Am darauffolgenden Tag bricht X auf dem Weg zur Uni 2 mal zusammen. Bewusstseinstrübung (Kreislauf) lag auch vor und durch die Tatsache, dass eine Kommilitonin vor Ort war, diese erste Hilfe geleistet und für einen Transport ins Krhs gesorgt hat, ist X ins Krhs C gekommen. Der Fahrer ist fälschlicherweise nicht in die Notaufnahme gefahren, aber da X wieder bei sich war, traute sie sich zu, die wenigen Schritte ins Krhs zu machen, wobei sie in der Drehtür zum 3. Mal zusammenbrach. Sofortige Notaufnahme, mit **-Gerät und Rollstuhl zu den Untersuchungen gebracht und Diagnose erhalten: massive beidseitige Lungenembolie mit tiefer Beinvenenthrombose (d.h.: ein Blutgerinnsel, was sich im Knie entwickelt hat, löste sich und verstopfte anfangs die Herzvene und daraufhin die Lungenarterien).
Dieses Krankheitsbild kombiniert mit dem kaputten Knie machten die Behandlung komplizierter und riskanter.
Sie hat während der kritischen Phase auf der Intensivstation gelegen und (anders als viele vermuteten) eine nicht allzu lange Zeit auf der normalen Station verbracht.
Am Entlassungstag erleidet sie eine weitere Atemnot, woraufhin sich der Entlassungstermin um einen weiteren Tag verschiebt. Zumal sie (nun durch die Embolie anfälliger für Atemwegsinfekte) eine Infektion ausbrütet.
Sie erhält strengste Bettruhe verordnet und ihre Regeneration verläuft sehr langsam und erschwerlich, da sie weiter Muskeln abbaut.
Bestehende Therapien wie eine Desensibilisierung (seit über 1,5 Jahren) müssen abgebrochen werden. Hormonelle Behandlungen (dazu zählt auch die Verhütung) werden nie wieder möglich sein. Sport, Schwimmen, Sauna, Baden, Sonneneinstrahlung (es war zu der Zeit Sommer) waren tabu. Die Ernährung musste umgestellt werden (Vitamin-K-arm, schwer, wenn schon Diabetes Typ I auch vorliegt). Medikamente (darunter Marcumar und starke Schmerzmittel), die einige Nebenwirkungen hervorriefen, das alltägliche Tragen eines ATS-Strumpfes und zahllose Arztbesuche ließen die Lebensqualität doch schon sinken. X ging zu einem Psychologen, weil die ganze Situation (vor allem die Gefährdung ihrer Stellung -> Studium) sie deprimiert und sie sich überfordet fühlt .Einige Monate lang braucht sie Unterstützung/Fremdhilfe.
Das schlimmste daran: Sie ist ja eigentlich kein Risikopatient für eine LE und TBVT (zu jung) und durch Tests wurden auch genetische Veranlagung und andere Erkrankungen ausgeschlossen.
Sie arbeitet immer noch daran, das alles nachzuholen, was sie verpasst hatte und erlebt gewisse Nachteile, was ihre Finanzierung und generell ihre Finanzen angeht.

Was sagt ihr dazu?
Danke im Vorraus und sorry, dass der Text so ewig lang ist
LG,
RandoMizA On
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Alt 29.03.2010, 20:15
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AW: Fehlbehandlung? Unterlassene Hilfestellung bzw. Pflichterfüllung?

Leider wird hier überhaupt nicht angegeben was das Knie denn eigentlich hat. Es wurde doch 2x geröntgt. 1x im KH und 1x beim Orthopäden. Der muss doch dazu etwas gesagt haben. Welche Diagnose? Es sieht danach aus, als wäre erst mit dem Sturz vor dem Termin etwas ernsteres mit dem Knie passiert.
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Alt 30.03.2010, 10:55
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AW: Fehlbehandlung? Unterlassene Hilfestellung bzw. Pflichterfüllung?

Das ist es ja. Ich denke, du hast da schon recht. Nach dem Sturz hätte (so denke ich) wenigstens eine Untersuchung oder ein Röntgenbild im Krhs B gemacht werden müssen.
Das Knie hatte so einiges. Mitunter: Kollateralbänder gerissen, Fraktur am Schienbeinhals (oben), Miniskus-Haarrissfraktur, Kreuzbänder überdehnt und einseitig angerissen, Ödem und Gelenkeiblutung.
Das konnte jedoch erst der Radiologe feststellen. In Krhs A wurde das Knie im liegen geröntgt, was der Orthopäde als unsachlich erachtete, da die Lage des Knies aufrecht sein muss (stehend, wenn auch nicht der Fuss aufgesetzt ist).
Das zweite Röntgenbild wurde nach dem Sturz gemacht. Ein Faktor, bei dem die Entstehung einer Embolie begünstigt wird, ist Immobilität. Dabei gerinnt das Blut und verstopft Arterien oder Venen (in dem Fall eine große Hauptvene [Venum poplithea]). Kann gut sein, dass sich das Blutgerinnsel der Frau X erst dann gelöst hat, als sie stürzte. Aber die Symptome (übertrieben geschwollenes dunkles Knie und Unterbein, Kreislaufschwäche, Schmerzen, Atemnot, Schwäche, psychische Labilität, uvm. [mir fallen spontan grade nicht alle ein]) müssten einem Arzt, der auf der Notfallstation und Chirurgie arbeitet eigentlich bekannt sein. Zumindest hätte der Doktor aus Krhs B sich mal mit der Patientin beschäftigen können, wenn sie schon auf den Termin geladen wird. Und auch wenn das Röntgen beim Orthopäden (was danach aber erst gemacht worden ist, weil Arzt aus Krhs B nicht sich drauf einlassen wollte, das Knie nach dem Sturz zu röntgen) keine offensichtlichen Frakturenzeigte, so hätte doch Krhs B dies auch machen können. Oder wie ist da die Versorgungslage?
Kurz gefasst: So eine Embolie kommt nicht von heute auf morgen. Da liegt oft ein Behandlungsfehler vor. Ich denke, dass in diesem Fall das nicht auszuschließen ist, da keine Erkrankung das hervorrufen konnte.
Die betroffenen Patienten können selbst wenig dafür tun. Eigentlich hätte X sogar am Tag der Einweisung gegen Mittag einen Lymphdrainagentermin gehabt (dann wäre sie aber sofort ums Leben gekommen). Anti-Thrombosemaßnahmen wurden in diesem Fall nur vom Orthopäden unternommen, ebenso, dass die Behandlung früher angesetzt werden konnte. Hätte Frau X auf einen vorgegebenen Termin gewartet, hätte sie es bis zu dem Datum nicht mehr überlebt.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.03.2010, 11:09
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AW: Fehlbehandlung? Unterlassene Hilfestellung bzw. Pflichterfüllung?

Zitat:
Zitat von RandoMizA On
Kurz gefasst: So eine Embolie kommt nicht von heute auf morgen.
Das tut es aber leider doch.
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  #5 (permalink)  
Alt 30.03.2010, 15:12
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AW: Fehlbehandlung? Unterlassene Hilfestellung bzw. Pflichterfüllung?

Sorry, aber nein. Ich habe gewisse Medizinkenntnisse. So eine Embolie entwickelt sich über Tage (manchmal auch über Wochen). Oder vielleicht eher so gefasst: eine tiefe Beinvenenthrombose jedenfalls. Und aus ihr resultiert dann eine Embolie (wenn sich halt ein Thrombos löst).
Wenn man immobil ist (z.B. Fuß gebrochen, etc.) bekommt man in der Regel von vornherein Anti-Thrombose-Maßnahmen. Diese Person hat wirklich Glück gehabt, denn ich kenne welche, die haben eine LE leider nicht überlebt (oft, weil verkannt).
Das Risiko durch Ausschluss von Krankheiten zu mindern liegt doch im Interesse aller?
Bitte erkläre mir doch, warum, deiner Meinung nach, eine LE anscheinend doch von heute auf morgen kommen kann. X hat lange unter den Symptomen gelitten, aber es wurde verkannt (man dachte, es läge an ihrem Asthma bronchiale), wurde aber nicht darauf untersucht. Wenn man doch schon ein Krhs betritt und auch die lange Wartezeiten in Kauf nimmt, kann man doch verlangen /hoffen, dass der Arzt sich wenigstens der Sache annimmt. Und sei es auch nur, um seine/ihre Patienten zu beruhigen.
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Alt 30.03.2010, 16:28
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AW: Fehlbehandlung? Unterlassene Hilfestellung bzw. Pflichterfüllung?

Sorry, aber die junge Frau litt anscheinend an mehr Krankheiten als nur durch den Sturz verursacht. Das alles wird eine Rolle spielen und ist so nicht zu beurteilen.
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  #7 (permalink)  
Alt 30.03.2010, 22:36
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Dein Einwand ist verständlich, klar . Es wurden aber (das hätte ich vielleicht mit erwähnen müssen) danach mehrere Spezialisten (Angiologe, Diabetologe, Pneumologe, Gynäkologe, Orthopäde, Radiologe, Phlebologe, Chirurg und Internist; ich hoffe das waren alle nebst dem Hausarzt) hinzugezogen, die aber alle bestätigen konnten, dass ein Zusammenhang oder Wechselwirkungen zwischen den bestehenden Erkrankungen (Diabetes mellitus Typ I und Asthma bronchiale) und der Thrombose mit LE als Folge nicht bestand, geschweige denn einen Einfluss darauf hatten.

Aber schwer beurteilbar ist das auf jeden Fall. Auch gewissermaßen intransparent.

Die Geschichte wäre ja sogar noch weiter ausbaubar.
Frau X ist nur recht am Ende, denn eine richtige Aufklärung des Falles (auch nach den Tests) oder Rat, was man da tun könnte, erfolgte nicht.
Sie war wochenlang gar nicht in der Lage ihren Tätigkeiten nachzugehen (war auch auf Fremdhilfe angewiesen) und die gesamte Behandlung der Embolie dauerte an die 9 Monate. Einige Konsequenzen und Risiken werden ein Leben lang anhalten.
Und wenn man schon in jungen Jahren, durch erstmaliges Auftreten einer Embolie, ab sofort ein Risikopatient wird, dann will ich mir nicht vorstellen, was noch auf sie im Alter zukommt (falls sie überhaupt alt wird).
Die Finanzierung ist in der Hinsicht erschwert, als dass X kein Krankheitssemester nehmen konnte, da sie sonst nicht weiter hätte studieren können. Aber irgendwann (nach dem darauffolgenden Semester) werden Leistungsnachweise erforderlich. Für einen so jungen Menschen finde ich das recht hart, mit all dem noch gut über die Runden zukommen (zumal auch erhöhte Labilität/Infektionsbereitschaft zu erhöhten Medikamentenkosten und Ausfällen führen, die wiederum alles erschweren).

Ich hoffe, ich konnte den Fall etwas mehr beleuchten... ...
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  #8 (permalink)  
Alt 31.03.2010, 10:06
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Das alles spricht doch dafür, dass die Frau nicht gesund ist. Diabetes mellitus ist immer ein Risikofaktor. Und wie sieht es mit Medikamenten aus? Sicher hat sie doch welche genommen. Die haben alle Nebenwirkungen.
Und die Sache mit dem Semesterverlust ist keine große Sache. Tausende von Studenten in Deutschland setzen aufgrund von familiären Problemen, Krankheit, Geldschwierigkeiten etc. mal ein Semester aus. In der Regel ist das doch wohl kein Beinbruch.
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