Dies ist eine Diskussion zu Falsche Seite operiert. Sollte vorgerichtlich schon Geld verlangen? innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Falsche Seite operiert. Sollte vorgerichtlich schon Geld verlangen? sollte ein Patient, der offensichtlich, auch nach Aktenlage des Krankenhauses, an der falschen Seite operiert wurde, außergerichtlich neben der Zustimmung zur Haftung dem Grunde nach auch einen Vorschuss verlangen selbst wenn er keine RSchutzVersg hat?
__________________ Es schleppen sich Gesetz und Rechte wie eine ew'ge Krankheit fort. Sie schleichen vom Geschlecht sich zum Geschlechte und rücken sacht von Ort zu Ort. Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage, weh Dir wenn Du ein Enkel bist: von dem Recht, das mit uns geboren ist, ist leider nie die Frage. (Goethe, Faust II) |
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| AW: Falsche Seite operiert. Sollte vorgerichtlich schon Geld verlangen? Frollein, sie können den Fall auch eine million mal hier rein stellen, das bringt das Schmerzensgeld nicht aufs KOnto. Für den rechtsstreit muss ehe ein Anwalt her, weil bei dem potenziellen Streitwert die Klage beim Land gericht anhängig zu machen sein dürfte. Vorgerichtlich schon was zu fordern, kann nie schaden...so schließt man zumindest das potenzielle sofortige Anerkenntnis.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Falsche Seite operiert. Sollte vorgerichtlich schon Geld verlangen? Danke schön Herrleinchen, so freundlich sind mir die Experten sehr lieb, insbesondere wenn man eine Frage stellt, zu der man keinen Anwalt braucht.(vgl. Ihre konkrete Antwort.) Dabei sind Sie selbst nochsehr grün hiner den Ohren, wie man an Ihren Beiträgen sieht. Außerdem könnte ein Anwalt sich zwar um den Verjährungsverzicht bei der Versicherung gekümmert, die Rechtsschutzanfrage aber um einige Monate zu spät gestellt haben, so dass diese nicht mehr eintritt, da jetzt die 3 Jahre nach Ablauf der Versicherung vergangen sind. Da der Patient die Krankenunterlagen auch noch selbst durcharbeiten soll, obwohl er bettlägerig ist, dürften doch wohl Fragen erlaubt sein, die den Anwalt ersparen oder etwa nicht. Genau solches Verhalten wie:"Frollein" etc, trägt dazu bei, dass sich die Leute solche Juristen lieber ersparen. Einfühlunggsvermögen schein nicht gerade Ihre Stärke zu sein, Herrlein !
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| AW: Falsche Seite operiert. Sollte vorgerichtlich schon Geld verlangen? Einfühlungsvermögen ist, so grün ich als Jurist Ihrer geschätzten Leküre meiner Beiträge sein mag, irrelevant. Die Landgerichtskammer wird auch keinem das Köpfchen tätscheln. Besser, frühzeitig zum Anwalt, als nachher auf den schadensersatzrechtlichen Rentenanspruch verzichten oder einen erheblichen Teil des geschuldeten Schmerzensgeldes. Die Überheblichkeit des "Selbstverarzters" kenn ich auch als ihres Erachtens: freshman zu genüge. Und danach ist das Gejammer groß. Jaja... wie gesagt, vorgerichtlich Forderungen zu beziffern ist immer gut: nur sollte man sich NIE in einen anwaltlich ungepfrüften Abfindungsvergleich drängen lassen! Und nun: WEiterhin gute Besserung. P.S. Die Rechtsschutz hilft, wenns darum geht, den RA zu zahlen, wenns den Bach runner geht - ändert aber nix an den Erfolgsaussichten. Und wenn die positiv sind: PKH PKH PKH
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| AW: Falsche Seite operiert. Sollte vorgerichtlich schon Geld verlangen? was heißt denn "Selbstverarzter" und "freshman"? Das blicke ich doch als Dummeku nicht! Man sollte nicht davon ausgehen, dass Andere das Selbe wissen, wie man selbst. Und: Einen Anwalt, der eine Frist für die RSV versäumt hat, hatte der Patient schon.
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| AW: Falsche Seite operiert. Sollte vorgerichtlich schon Geld verlangen? Zitat:
Ach Defendant, wie recht Du hast. Dich hätt ich im Thread "Unterlassung" gebrauchen können. ;-) |
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