Dies ist eine Diskussion zu Falsche Diagnose/Gutachten innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Falsche Diagnose/Gutachten angenommen ein Patient begab sich vor 19 Jahren, aufgrund von motorischen Störungen, in die Praxis eines Neurologen. Dort schilderte er seine Beschwerden, daraufhin wurde bei ihm damals ein CT gemacht. Dieser Neurologe stellt eine Diagnose, diese ist falsch oder gar vorsätzlich falsch gestellt. Aufgrund dieser Diagnose entstehen dem Patienten erhebliche Nachteile, da er zum damaligen Zeitpunkt eine Umschlung beantragt hatte. Der ärztlche Dienst des damaligen "Arbeitsamtes" holte den ärztlichen Befund, des Neurologen, ein. Sie lehnt aufgrund des Gutachtens die Umschulung ab. Nun, nach fast 20 Jahren begibt sich der Betroffene, aufgrund immer wieder auftretenter Beschwerden wiederum in eine Klinik, diesmal jedoch in eine neurochirugische Klinik, dort macht man ein MRT, und stellt die richtige Diagnose. Der Patient wird operiert, anschließend geht es ihm besser. Es stellt sich tatsächlich heraus, dass der Neurologe damals eine Falschdiagnose gestellt hat. Nun sind Neurologie und Neurochirugie nicht ganz daselbe, außerdem ist das Ganze, mit dem Neurologen, schon fast 20 Jahre her. Der Betroffene möchte von dem Neurologen Schadensersatz verlangen, da das damalige Gutachten falsch war, und ihm auch schon viel frühér hätte geholfen werden, wenn die Diagnose nicht falsch gewesen wäre. Der Neurologe redet sich raus, und lehnt ab. VG Contrax |
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| AW: Falsche Diagnose/Gutachten Zitat:
ein arzt kann schon mal ne falsche diagnose stellen, das ist zwar für den patienten uu tragisch, aber noch kein grund für irgendwelche ansprüche. es muss nachgewiesen werden, dass der arzt fehlerhaft seine arbeit gemacht hat, erst dann könnte man ansprüche stellen. wenn er zb wichtige untersuchungen, die bei den beschwerden üblich sind, nicht gemacht hätte. wenn er aber "nur" ein ct falsch gedeutet hat, da kann man ihm vermutlich nicht viel. ein behandlungsvertrag beim arzt lautet nicht über eine perfekte behandlung, sondern über "das beste bemühen" des arztes... wie kommt man denn eigentlich zu der annahme, arzt habe die diagnose "vorsätzlich falsch" gestellt...? was genau wirft man ihm denn vor, habe er falsch gemacht? wäre denn überhaupt klar, dass vor 20 jahren die krankheit hätte "richtig" erkannt werden können...? woher will man wissen, dass nicht vor 20 jahren die andere diagnose richtig war, während man heute eben eine andere krankheit hat....??? krankheiten kommen und gehen, sowas solls geben... |
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| AW: Falsche Diagnose/Gutachten Zitat:
Die Aussage "irgendwelche Ansprüche" ist für ein so ernstes Thema, wie medizinische Fehlbehandlung, nun wirklich zu lapidar. Zitat:
Nachgewiesen wurde es doch. Die indirekte Frage in diesem fiktiven Fall, war auch nicht, ab wann man Ansprüche stellen könnte, sondern u.a. wie sich die Zeitspanne von 20 Jahren auf so einen Fall auswirken würde. Zitat:
Warum sollte ein Arzt Untersuchungen machen, die eine Erkrankung ausschliessen, bzw. nachweisen können, wenn er diese Erkrankung anhand eines CTs bereits ausgeschlossen hat. Das würde ja noch nicht einmal einem fiktiven Neurologen einfallen. Zitat:
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Das ist doch ziemlich deutlich beschrieben worden! ![]() Zitat:
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![]() Mal im Ernst - ich würde dem fiktiven Patienten raten, Kontakt zur realen Ärztekammer aufzunehmen und erstmal die Verjährungsfrage klären. Die liegt, für das Geltendmachen von Ansprüchen bei Behandlungsfehlern, bei 4 oder 5 Jahren. Wobei abzuklären wäre, ob diese Frist ab der Falschstellung der Diagnose gilt oder ab dem Zeitpunkt der Feststellung, dass die Diagnose falsch gestellt wurde. Gerecht, logisch und fair wäre das letztere. Dann erstmal formlos einen Antrag stellen und sich von einem fiktiven Anwalt für Patientenrecht beraten lassen. Ansonsten hoffe ich, dass Contrax, der Autor des fiktiven Falls, niemals in so eine blöde Lage kommt. Falls doch, dann würde man ihm reales Glück und Erfolg wünschen. |
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| AW: Falsche Diagnose/Gutachten Zitat:
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| AW: Falsche Diagnose/Gutachten Zitat:
Eine Fehldiagnose an sich ist kein haftungsbegründender Tatbestand. Erst, wenn nach den Regeln ärztlicher Kunst die korrekte Diagnose hätte gestellt werden müssen, hat der Arzt nachweislich fehlerhaft gehandelt und muss haften. Es gibt eine Vielzahl von Fällen, bei denen eine Diagnose nicht sicher zu stellen ist und es auch Alternativen gibt. Zitat:
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Wenn Sie hier einen User herunterputzen, sollten Sie schon Ahnung haben!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. Geändert von Humungus (13.08.2010 um 11:48 Uhr). |
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| AW: Falsche Diagnose/Gutachten Ich habe höchstens unrecht - aber nicht "völlig unrecht." Abgesehen davon reagiert Zeiten echt souverän auf mein ich-bin-schlecht-drauf-Posting und Sie völlig unsouverän! So! ![]() Zitat:
Zitat:
Es gibt keine Situationen, in denen ein Arzt eine Diagnose nicht nach den "Regeln ärztlicher Kunst" stellen darf. Manchmal ist die einzige Möglichkeit, eine Diagnose zu stellen, lediglich eine einzige Untersuchungsmethode (z.B. ein CT). Und selbst wenn es in dem o.g. Fall mehrere Möglichkeiten der Diagnostik gegeben hätte, hat der Arzt sie ja wohl nicht genutzt, denn dann wäre er wohl zu der Erkenntnis gekommen, dass seine Interpretation des CTs falsch war. Oder habe ich irgendwas nicht mitbekommen? Zitat:
Natürlich gibt es diese Fälle, aber was hat das mit dem oben beschriebenen Fall zu tun? Ich habe das so verstanden, dass der Arzt aufgrund der Beschwerden des Patienten ein CT veranlasst und dieses dann fehlinterpretiert und eine Diagnose gestellt hat, die nicht zutraf. Und zwar mit einem "G" für gesichert und nicht mit einem "V" für Verdacht. Zitat:
Aber Sie haben nicht verstanden, was ich mit meinem Kommentar meine. Weder der Begriff "Perfektion", noch der Begriff "Bemühung" sind Bestandteile der Definition eines Behandlungsvertrages zwischen Arzt und Patient. Und was das mit dem beschriebenen Fall zu tun hat, weiss ich immer noch nicht. Inwieweit im Detail ein Arzt vertragsbrüchig wird, wenn er eine falsche Diagnose stellt, weiss ich nicht. Dass er vertragsbrüchig wurde ist dagegen klar, da er nicht im Rahmen seiner Möglichkeiten behandelt/diagnostiziert (die Diagnose geht einer Behandlung voraus und ist somit Bestandteil eines Behandlungsvertrages) hat. Und die Tatsache, dass es sich "lediglich" um einen Dienstvertrag handelt, rechtfertigt ja nicht falsch gestellte Diagnosen. Das würde ja auch in diesem Fall bedeuten, dass sich die "Regeln der ärztlichen Kunst" bei diesem Arzt auf ein falsches Deuten eines CTs reduzieren. Und dann würde es die grundsätzlichen Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld ja gar nicht geben, weil ein Arzt, der Fehler macht, dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, solange er die Pflichten des Behandlungsvertrages einhält. Keinen Erfolg (im Bezug auf das Ergebnis) zu versprechen, bedeutet nicht, auf dem Weg zu einem Ergebnis Fehler machen zu dürfen, ohne diese zu verantworten zu müssen. Haben Sie jetzt verstanden, was ich gemeint habe? Zitat:
Zitat:
Zu verstehen, was der andere meint (durch genaues Zuhören, bzw. durchlesen) und Dinge in einem richtigen Kontext zu sehen oder zu erkennen. Wenn ich frage, was A bedeutet und Sie erklären mir daraufhin die Bedeutung von B, nur weil Sie die Bedeutung von B kennen (oder zu kennen glauben) dann kann das schwierig werden. Der Fokus der fiktiven Anfrage liegt doch wohl eindeutig nicht darauf, ob Vorsatz vorlag oder nicht, sondern auf die Frage nach dem weiteren Vorgehen und nach der Verjährungsfrist. Erkennen Sie das nicht? Abgesehen davon, ist so oder so von Körperverletzung auszugehen, wenn der Arzt sich schuldig gemacht hat. Entweder vorsätzlich oder fahrlässig. Ob das falsche Diagnostizieren oder die dadurch entstandenen Folgen (keine oder falsche Behandlung) die Körperverletzung darstellen, weiss ich nicht. Zitat:
Zitat:
Nein, da irren Sie sich. In so einem Zusammenhang putzt man grundsätzlich niemanden herunter. Nicht mit und auch nicht ohne Ahnung. Auch ich nicht. Apropos Ahnung haben - es scheint mir, als ob Sie irgendwas herunterleiern, was Sie mal gehört haben, ohne Logik, ohne es zu verstehen und in einen Zusammenhang zu bringen. Entweder es ist so oder ich habe irgendetwas missverstanden. Kann ja auch sein. ![]() Viele Grüsse Andrea |
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| AW: Falsche Diagnose/Gutachten Na gut, dann will ich mal nicht so sein |
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| AW: Falsche Diagnose/Gutachten Zitat:
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Zwei Beispiele: 1. Ein Patient wacht auf, und ihm wurde statt dem rechten Bein das linke amputiert. Hier muss man mit hoher Sicherheit davon ausgehen, dass der Patient sofort positive Kenntnis von seinem Anspruch erlangt, die Verjährung läuft. 2. Ein Patient wurde am Darm operiert und hat danach lange Zeit Beschwerden. Er hat zwar das Gefühl, es könne "etwas schiefgegangen sein", ist sich aber nicht sicher, wird auch von seinen Ärzten beruhigt. Als nach einiger Zeit die Beschwerden zunehmen, strebt er doch ein Gutachterverfahren an, das nach zwei Jahren einen Behandlungsfehler bejaht. Die Verjährung läuft erst ab jetzt. Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Falsche Diagnose/Gutachten @humi, du bist ein sehr geduldiger mensch !!!
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Falsche Diagnose/Gutachten Das finde ich auch und ich hoffe, er/sie hat noch genügend Energie für weitere Erläuterungen. ![]() Andererseits ist Geduld in einem Jura-Forum auch selbstverständlich. Inhaltsloses Gerede, Behauptungen, sogenannte "heisse Luft" habe ich in der letzten Zeit zu Genüge hören müssen, wie Du Dir wahrscheinlich (in Bezug auf meine PM) denken kannst. Ich fänd' es gut, wenn ich mal erfahren würde, dass die Menschen nicht nur labern, sondern ehrlich zu dem stehen, was sie sagen. Übrigens danke für die Adresse, aber ich bin schon in einer extra dafür eingerichteten Trauma-Ambulanz. Was Du allerdings mit "solchen Leuten" und "ausgestorben" meintest (in dem anderen Thread), hast Du mir bisher immer noch nicht verraten. Viele Grüsse Andrea Geändert von Andix (14.08.2010 um 23:04 Uhr). |
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