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Fachärztlicher Notdienst

Dies ist eine Diskussion zu Fachärztlicher Notdienst innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.08.2011, 11:07
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Fachärztlicher Notdienst

Hallo an alle,

wäre es zulässig, in einer Kommune mit über 40.000 Einwohnern, die 25-30km entfernt von der nächstgrößeren Stadt liegt, fachärztliche Not-(Bereitschafts-)dienste abzuschaffen?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.08.2011, 11:29
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AW: Fachärztlicher Notdienst

Wie? Da gibts eine Kommune mit 40.000 Einwohnern, die nur 30 Kilometer zur nächsten Stadt hat, die noch einen eigenen fachärztlichen Notdienst hat?

Kaum zu glauben. Natürlich ist die Versorgung ohne weiteres auch ohne separaten Notdienst gewährleistet. Rechtsquelle: §75 SGB V und Feststellung des Versorgungsgrades der jeweiligen KV.

Wird bald alles noch besser. Versprochen.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.08.2011, 12:05
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AW: Fachärztlicher Notdienst

Hallo Humungus,

ich habe den Paragraphen zunächst nur überflogen, aber eine Antwort gibt er doch nicht.
Im Gegenteil! Absatz 1 sichert zu:
Zitat:
Die Sicherstellung umfaßt auch die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst), nicht jedoch die notärztliche Versorgung im Rahmen des Rettungsdienstes, soweit Landesrecht nichts anderes bestimmt.
Stünde er im anderen Falle nicht auch der Vorgabe gegenüber, dass bis zur Ersthilfe (in BaWü) max. 15 min. vergangen sein dürfen?

Folgender Fall ist doch denkbar:

Ein Dame fängt sich gegen 19Uhr einen Fremdkörper im Auge ein, dieses reagiert auch gereizt, ist total gerötet und tränt, sie wird aber vom lokalen Klinikum unversorgt abgewiesen, weil kein Augenarzt mehr da sei.
Man speist sie mit einer(noch dazu veralteten)Adresse eines niedergelassenen Augenarztes ab, der ohnehin um diese Uhrzeit gar nicht mehr erreichbar wäre. Die Rettungsleitstelle verweist auf das Klinikum in erheblicher Entfernung, wo die Patientin mit einem solchen Auge selbst überhaupt nicht hinkäme.
Da sie Touristin im Ort ist, hat sie auch niemanden, der sie fahren könnte.
Würde die imaginäre Patientin durch aggressive Substanzen, die ins Auge gelangt sind oder womöglich sogar einen perforierten Bulbus dauerhaften Schaden erleiden, wer wäre in diesem Falle rechtlich zu belangen?
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  #4 (permalink)  
Alt 26.08.2011, 14:00
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AW: Fachärztlicher Notdienst

Zitat:
Zitat von Morgan le Fay Beitrag anzeigen
Absatz 1 sichert zu:
...dass es eine Sicherstellung der Versorgung gibt. Und zwar auch außerhalb der Sprechstunden.

Zitat:
Stünde er im anderen Falle nicht auch der Vorgabe gegenüber, dass bis zur Ersthilfe (in BaWü) max. 15 min. vergangen sein dürfen?
Man sollte gut zwischen einem fachärztlichen Notdienst und einem Rettungsdienst unterscheiden! Dieser Unterschied ist erheblich.

Zitat:
Ein Dame fängt sich gegen 19Uhr einen Fremdkörper im Auge ein, dieses reagiert auch gereizt, ist total gerötet und tränt, sie wird aber vom lokalen Klinikum unversorgt abgewiesen, weil kein Augenarzt mehr da sei.
Man speist sie mit einer(noch dazu veralteten)Adresse eines niedergelassenen Augenarztes ab, der ohnehin um diese Uhrzeit gar nicht mehr erreichbar wäre. Die Rettungsleitstelle verweist auf das Klinikum in erheblicher Entfernung, wo die Patientin mit einem solchen Auge selbst überhaupt nicht hinkäme.
Dann soll sie sich ein Taxi nehmen. Eine Entfernung von 25-30 Kilometern halte ich in einem solchen Fall für ohne weiteres unproblematisch.

In verschiedenen Bundesländern bestehen mittlerweile Zentralrufnummern. In anderen muss man darauf hoffen, dass ein Anrufbeantworter eines Arztes den Ansprechpartner nennt. In einer 40.000-Seelen-Stadt existieren mindestens 2 Augenärzte (Faustregel: je 10.000 Einwohner sind 1000 Scheine).

Zitat:
Würde die imaginäre Patientin durch aggressive Substanzen, die ins Auge gelangt sind oder womöglich sogar einen perforierten Bulbus dauerhaften Schaden erleiden, wer wäre in diesem Falle rechtlich zu belangen?
1. gibt es so gut wie keinen Fall bei Verätzungen, bei dem es nicht auf die ersten Sekunden/Minuten ankäme. Dort (und durch die Noxe) entsteht der entscheidende Schaden. Ob man dann eine halbe oder zwei Stunden zur weiteren Versorgung braucht spielt keine ganz so wichtige Rolle mehr,
2. kann die Akutversorgung in solchen Fällen ohne weiteres auch von jedem Feld-Wald-und Wiesenarzt geleistet werden (spülen bzw. bei der Perf. steriler Verband)
3. ist für dringende Fälle weiterhin der Rettungsdienst zuständig.

Hornhautfremdkörper stellen sich übrigens seltenst sofort vor, sondern meist erst nach einem Fußballspiel/einem Ladenshopping und auch gerne erst nach drei Tagen ("....heute ists BESONDERS schlimm")

Nun könnte man natürlich einen Fall konstruieren, bei dem durch eine um eine Stunde verzögerte Versorgung ein Schaden entstünde (Erosio-aggressive Keime- Ulcus-Narbe). Nur ist das erstens extrem unwahrscheinlich und zweitens ein Bereich des allgemeinen Lebensrisikos. Niemand hat ein Anrecht darauf, dass ein Arzt ihn Tag und Nacht begleitet. Und einen Arzt innerhalb von einer Stunde zu erreichen reicht für den "Standard-Notfall" locker.

Aber die Diskussion ist ja eh müßig. Wenn es nach einem Optiker-Berufsverband geht, werden solche Kleinigkeiten bald von den Optikern erledigt. Und davon gibts ja überall welche. Dann können die sich damit herumschlagen.
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  #5 (permalink)  
Alt 26.08.2011, 14:57
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AW: Fachärztlicher Notdienst

Danke Humungus,
die Dame könnte durchaus einen Optiker gefragt haben, ob er sich nicht das Auge ansehen könnte, doch der würde ja ablehnen müssen, da er keine Diagnosen stellen und oder Heilkunde ausüben darf. ;-)

Ich gehe davon aus, dass es in einem Krankenhaus von Feld-,Wald- und Wiesenärzten nur so wimmelt, trotzdem schickt man die Dame ohne jede Hilfe zum (gar nicht mehr vorhandenen) Niedergelassenen.

Der Absatz 1 von §75 und das "hoffen müssen", dass ein AB eines Augenarztes den richtigen Ansprechpartner nennt, widersprechen sich. Wie es in meinem -freilich fiktiven- Fall auch war, war die Dame als Touristin in fremder Gegend unterwegs und musste hoffen, dass sich jemand nicht zu schade zum Telefonieren ist.

Das hat ja dann ein Optiker auch übernommen. Dieser Optiker hat dann ja die Rettungsleitstelle angerufen, die ihn immerhin direkt mit dem Ärztlichen Dienst verband, der dafür sorgte, dass wenigstens ein Feld-,Wald- und Wiesenarzt nach der Dame sieht und sie ggf. ins Klinikum der Großstadt bringen lässt.
Diese kleine Dienstleistung hätte nach meinem Rechtsempfinden schon die Provinzklinik erbringen müssen, wenn es schon keinen Notdienst mehr gibt.

Ein Taxi muss sofort und in bar bezahlt werden und ist auf 50km (hin und zurück, ggf. plus Wartezeit) nicht billig. Es setzt voraus, dass man es sich gerade leisten kann.

Mir scheint, Notfallhilfe wird von Zufälligkeiten abhängig gemacht:
Ich müsste mir zufällig gerade dann was passieren, wenn noch ein Facharzt erreichbar ist. Falls nicht,

müsste ich zufällig genug Bares für ein Taxi in der Tasche haben ansonsten

müsste ich zufällig jemanden kennen, der Zeit hat, mich zur Klinik zu fahren

Überhaupt: Ich muss mich zufällig auskennen, bei wem ich überhaupt um Hilfe ersuche.

Für mich sieht eine Sicherstellung der Notversorgung (außerhalb der Sprechzeiten) anders aus.
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  #6 (permalink)  
Alt 26.08.2011, 15:29
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AW: Fachärztlicher Notdienst

Zitat:
Zitat von Morgan le Fay Beitrag anzeigen
...die Dame könnte durchaus einen Optiker gefragt haben, ob er sich nicht das Auge ansehen könnte, doch der würde ja ablehnen müssen, da er keine Diagnosen stellen und oder Heilkunde ausüben darf. ;-)
Hat er ihr auch gesagt, dass sie nur ein wenig mit ihrem FK warten soll, bis sich das ändert?

Zitat:
Ich gehe davon aus, dass es in einem Krankenhaus von Feld-,Wald- und Wiesenärzten nur so wimmelt, trotzdem schickt man die Dame ohne jede Hilfe zum (gar nicht mehr vorhandenen) Niedergelassenen.
Ein Arzt ist verpflichtet, wenigstens einen Blick auf den Patienten zu werfen. Er muss ausschließen, dass es sich nicht um einen dringenden Notfall handelt.

Zitat:
Der Absatz 1 von §75 und das "hoffen müssen", dass ein AB eines Augenarztes den richtigen Ansprechpartner nennt, widersprechen sich.
Durchaus...man sollte bei der örtlichen KV oder Ärztekammer (denn der Notdienst wird gemeinschaftlich organisiert) fragen, wie es gehandhabt wird.

Zitat:
Diese kleine Dienstleistung hätte nach meinem Rechtsempfinden schon die Provinzklinik erbringen müssen, wenn es schon keinen Notdienst mehr gibt.
ach ja, auch das wird besser werden, wenn Rhön und Konsorten erst einmal die Rosinen aufgepickt haben und der Rest verwaist ist...

Zitat:
Mir scheint, Notfallhilfe wird von Zufälligkeiten abhängig gemacht:
Ich müsste mir zufällig gerade dann was passieren, wenn noch ein Facharzt erreichbar ist. Falls nicht,

müsste ich zufällig genug Bares für ein Taxi in der Tasche haben ansonsten

müsste ich zufällig jemanden kennen, der Zeit hat, mich zur Klinik zu fahren

Überhaupt: Ich muss mich zufällig auskennen, bei wem ich überhaupt um Hilfe ersuche.

Für mich sieht eine Sicherstellung der Notversorgung (außerhalb der Sprechzeiten) anders aus.
Für mich nicht. Es gibt keine all-inclusive-Versorgung, bei der
- ein Facharzt immer und jederzeit vor Ort ist
- eine Fahrgelegenheit kostenlos ist

Mal hart gesagt: ein Hornhautfremdkörper kann gut und gerne auch bis zum nächsten Tag warten. Salbe aus der Apotheke (moderne Zeiten, nicht wahr? OTC), Eis drauf und Ruhe.

Hier im Sachverhalt war lediglich das Problem, dass das Krankenhaus nicht wusste, wer Dienst hat. Hat der Optiker das vielleicht mal im Nachhinein erforscht? Ich wette, dass es da jemanden gab!

Nur mal so: ich habe selber die Erfahrung gemacht, dass beispielsweise Zahnärzte am Wochenende kaum zu erreichen sind. Muss man sich eben auf die Socken machen oder Tabletten nehmen.
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Alt 26.08.2011, 16:21
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AW: Fachärztlicher Notdienst

Zitat:
Durchaus...man sollte bei der örtlichen KV oder Ärztekammer (denn der Notdienst wird gemeinschaftlich organisiert) fragen, wie es gehandhabt wird.
Genau das habe ich gemacht und soeben die telefonische Antwort von der KV erhalten. Halt Dich fest:

Es gäbe lt. KV sehr wohl einen Notdienst, nur weiß keiner davon!!
Die Dame, die sich sehr eingehend mit mir unterhielt, kann sich die Fehlinfos nicht erklären, sie zögen aber auf jeden Fall "Belehrungen" und künftige Kontrollanrufe nach sich!

Humungus, was ist denn das für ein Saustall?? Ich bin schockiert!

Zitat:
Hier im Sachverhalt war lediglich das Problem, dass das Krankenhaus nicht wusste, wer Dienst hat. Hat der Optiker das vielleicht mal im Nachhinein erforscht? Ich wette, dass es da jemanden gab!
Ich weiß jetzt, wer Dienst gehabt hätte! Neben der Klinik hat aber auch die Rettungsleitstelle versagt.

Hier hast Du vollkommen recht behalten! Danke!
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  #8 (permalink)  
Alt 26.08.2011, 16:32
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AW: Fachärztlicher Notdienst

Zitat:
Zitat von Morgan le Fay Beitrag anzeigen
Es gäbe lt. KV sehr wohl einen Notdienst, nur weiß keiner davon!!
die Ärzte, die den Dienst haben, sehr wohl, aber die werden leise wie die Mäuschen sein...man kann davon ausgehen, dass die Ärzte quartalsweise eine Info kriegen, wer wann Notdienst hat.

Zitat:
Humungus, was ist denn das für ein Saustall?? Ich bin schockiert!
Das ist die Folge davon, dass
- Ärzte keine Lust haben, rund um die Uhr zu arbeiten
- 75 Prozent der Leute im Notdienst keine Notfälle sind
- es für die Behandlung während des Notdienstes/der Nacht bei GKV-Mitgliedern sogar noch weniger Honorar gibt als für eine Behandlung am Tag (!)
- der Solidaritätsgedanken erlischt. Warum wohl...

Zitat:
Neben der Klinik hat aber auch die Rettungsleitstelle versagt.
Auch dies ist regional unterschiedlich. Die Rettungsleitstelle wird oft vom Roten Kreuz gestellt (das übrigens für einen Anruf eines Patienten erheblich mehr kriegt als der Arzt, der sich nachher um den Patienten kümmert!). Nach Honorarstreitigkeiten hat die KV beschlossen, die Rettungsleitstelle nicht mehr bundesweit mit der Weitervermittlung zu beauftragen. Folge: auf Anrufe teilt die Rettungsleitstelle mit, dass sie ausschließlich für lebensbedrohliche Fälle zuständig ist und nicht für den Rest.

Das Thema ist eigentlich noch umfangreicher:
- prinzipiell ist jeder Kassenarzt rund um die Uhr im Einsatz - aber nur für seine Patienten. Durch die Bildung von Dienstgruppen wurde dies verändert.
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  #9 (permalink)  
Alt 23.09.2011, 17:36
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AW: Fachärztlicher Notdienst

Zwischenbescheid zur Info:
Ich habe eine Petition beim Bundestag eingereicht. Ich möchte erreichen, dass es eine Veröffentlichungspflicht der Notdienstpläne gibt.

Dazu wird derzeit auf eine Stellungnahme der Bundesregierung gewartet...
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  #10 (permalink)  
Alt 25.09.2011, 13:17
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Zitat:
Zitat von Morgan le Fay Beitrag anzeigen
Zwischenbescheid zur Info:
Ich habe eine Petition beim Bundestag eingereicht. Ich möchte erreichen, dass es eine Veröffentlichungspflicht der Notdienstpläne gibt.

Dazu wird derzeit auf eine Stellungnahme der Bundesregierung gewartet...
Ich will ja nicht Altklug sein, aber die Pläne werden bereits veröffentlicht, sowohl bei den Ärzten als auch bei den Zahnärzten.

Einfach mal die Kassenärztliche Vereinigung des jeweiligen Bundesamtes ergooglen. Auch in den Tageszeitungen wird dieser genannt.
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