Dies ist eine Diskussion zu Erwerbsunfähigkeitsfeststellung innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Erwerbsunfähigkeitsfeststellung Frau K hat Alg 2 beantragt, die Bearbeitung des Antrags läuft. Sie war 3 Monate im Krankenhaus und braucht eine amtsärztliche Krankschreibung für diese Zeit, damit sie für diese 3 Monate weiterhin Kindergeld bekommt. Sie geht mit dem Entlassungsbrief zum Amtsarzt. Dieser sieht, dass sie in dem letzten Jahr häufig im Krankenhaus war, jedoch nie länger als 3 Monate am Stück. Kann dieser Aufgrund der häufigen Krankenhausaufenthalte eine Erwerbsunfähigkeitsfeststellung in Gang bringen? bzw. der ARGE mitteilen, dass er den Verdacht hat? Welche Merkmale, außer 6 Monate arbeitsunfähig am Stück und nicht in der Lage mehr als 3 Stunden am Tag zu arbeiten, gibt es für Erwerbsunfähigkeit? Gibt es irgendwo Richtlinien? Und wie werden diese ausgelegt? Weil es gibt ja scheinbar auch einige Fälle, in denen die Personen obwohl sie sich in der Lage sehen mehr als 3 Stunden am Tag zu arbeiten als erwerbsunfähig eingestuft werden. Mfg |
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| AW: Erwerbsunfähigkeitsfeststellung Zitat:
Zitat:
und danach Rente kriegen? KV - kannste vergessen.Zitat:
Zitat:
und dann hier: http://www.deutsche-rentenversicheru...html__nnn=true und folge den Links dort. Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Erwerbsunfähigkeitsfeststellung Zitat:
![]() Gruß Pro |
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| AW: Erwerbsunfähigkeitsfeststellung Zitat:
Zitat; Das Versorgungsamt Hamburg erbringt * Entschädigungsleistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (Gewaltopfer, Kriegsopfer...) und * trifft Feststellungen über Behinderungen und gesundheitliche Merkmale nach dem Schwerbehindertenrecht und stellt Schwerbehindertenausweise aus. Ich habe natürlich in Hamburg angerufen. Eine Feststellung der Erwerbsminderungsrente ist NUR beim Rentenversicherungsträger möglich. Eine Beratung hingegen erfolgt, aber keine Feststellung. Gruß Pro |
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| AW: Erwerbsunfähigkeitsfeststellung Zitat:
![]() Zitat:
Bevor man überhaupt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt, ist ein Antrag auf Schwerbehinderung unumgänglich. Wird eine Schwerbehinderung abgelehnt bzw zu niedrig eingestuft, dann kann man sich den Rentenantrag sparen. Gruß Pro |
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| AW: Erwerbsunfähigkeitsfeststellung Habe ich NIE behauptet. Bitte richtig lesen. Danke. Gruß Pro |
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| AW: Erwerbsunfähigkeitsfeststellung guten morgen, da will ich auch noch ein bisschen kritteln. hier geht ja alles durcheinander ![]() Zitat:
daher beauftragt die rentenversicherung im zweifel (die meiste zeit ))eine unabhängige gutachterin.Zitat:
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| AW: Erwerbsunfähigkeitsfeststellung Zitat:
![]() Gruß Pro |
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| AW: Erwerbsunfähigkeitsfeststellung nö. ![]() ich widerspreche dir wirklich nur seeeeehr ungern. aber es muss sein....also das stimmt so nicht. der gdb sagt über die arbeitsfähigkeit wirklcih erst mal gar nichts aus. wenn du ein bein ab hast, kriegst du locker nen gdb von 80 und auf deine arbeitsfähigkeit wirkt sich das aber gar kein bisschen aus. da kannst du als einbeiniger 40 jahre lang in deiner spedition als disponent sitzen oder auch den yogalehrer machen. wenn du gehörlos bist, bist du auch sehr schewr behindert: gdb 100. und kannst trozdem zahntechniker sein oder beim gebrauchtwagenhändler autos polieren. auch hier sagt der gdb nichts über die arbeitsfähigkeit aus. andere leute haben mit ner psychomacke nen gdb von "nur" 50, sind aber dennoch nicht arbeitsfähig und kriegen die rente problemlos durch. lg. zeiten |
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| AW: Erwerbsunfähigkeitsfeststellung Zitat:
![]() Gruß Pro |
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