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Erwerbsunfähigkeitsfeststellung

Dies ist eine Diskussion zu Erwerbsunfähigkeitsfeststellung innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 13.09.2010, 19:42
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Erwerbsunfähigkeitsfeststellung

Hallo, noch eine etwas andere Frage, deswegen ein neues Thema:

Frau K hat Alg 2 beantragt, die Bearbeitung des Antrags läuft. Sie war 3 Monate im Krankenhaus und braucht eine amtsärztliche Krankschreibung für diese Zeit, damit sie für diese 3 Monate weiterhin Kindergeld bekommt. Sie geht mit dem Entlassungsbrief zum Amtsarzt. Dieser sieht, dass sie in dem letzten Jahr häufig im Krankenhaus war, jedoch nie länger als 3 Monate am Stück.
Kann dieser Aufgrund der häufigen Krankenhausaufenthalte eine Erwerbsunfähigkeitsfeststellung in Gang bringen? bzw. der ARGE mitteilen, dass er den Verdacht hat?
Welche Merkmale, außer 6 Monate arbeitsunfähig am Stück und nicht in der Lage mehr als 3 Stunden am Tag zu arbeiten, gibt es für Erwerbsunfähigkeit? Gibt es irgendwo Richtlinien? Und wie werden diese ausgelegt? Weil es gibt ja scheinbar auch einige Fälle, in denen die Personen obwohl sie sich in der Lage sehen mehr als 3 Stunden am Tag zu arbeiten als erwerbsunfähig eingestuft werden.
Mfg
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  #2 (permalink)  
Alt 13.09.2010, 22:41
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AW: Erwerbsunfähigkeitsfeststellung

Zitat:
Zitat von Ahnungslos88 Beitrag anzeigen
Kann dieser Aufgrund der häufigen Krankenhausaufenthalte eine Erwerbsunfähigkeitsfeststellung in Gang bringen?
Sehr unwahrscheinlich. Allerdings müsste man die Diagnosen kennen. Wiederholte Krankenhausaufenthalte allein reichen nicht aus.
Zitat:
6 Monate arbeitsunfähig am Stück
und danach Rente kriegen? KV - kannste vergessen.
Zitat:
und nicht in der Lage mehr als 3 Stunden am Tag zu arbeiten,
Das ist schon ein Pfund. Drei Stunden reichen aber aus.
Zitat:
Gibt es irgendwo Richtlinien?
Aber ja doch. Fang hier an zu lesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Erwerbsminderung

und dann hier: http://www.deutsche-rentenversicheru...html__nnn=true

und folge den Links dort.
Zitat:
Weil es gibt ja scheinbar auch einige Fälle, in denen die Personen obwohl sie sich in der Lage sehen mehr als 3 Stunden am Tag zu arbeiten als erwerbsunfähig eingestuft werden.
Das sind pensionierte Beamten oder Betrüger. Oder sie sind nur teilerwerbsgemindert und ihnen reicht das Geld.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.10.2010, 15:41
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AW: Erwerbsunfähigkeitsfeststellung

Zitat:
Zitat von oohpss Beitrag anzeigen
Dafür kann man beispielsweise einen Beratungstermin beim Versorgungsamt vereinbaren. Die schauen sich die Unterlagen durch (z.B. auch ob die Anforderungen an vorherige Versichertzeiten erfüllt sind) und können das weitere Verfahren einleiten bzw. die entsprechenden Formulare aushändigen.
Das Versorungsamt kümmert sich um die Feststellung einer Erwerbsunfähigkeit? Seit wann? Dachte immer die sind für GdB usw. zuständig.

Gruß

Pro
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  #4 (permalink)  
Alt 14.10.2010, 12:48
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AW: Erwerbsunfähigkeitsfeststellung

Zitat:
Zitat von oohpss Beitrag anzeigen
In einigen Bundesländern kümmert sich auch das Versorgungsamt um die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit.Tatsächlich ist das nicht bundeseinheitlich und ich hatte vergessen, dass es nicht überall so "effektiv" geregelt ist, wie in Hamburg.
Hier klicken.

Zitat;
Das Versorgungsamt Hamburg erbringt

* Entschädigungsleistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (Gewaltopfer, Kriegsopfer...) und

* trifft Feststellungen über Behinderungen und gesundheitliche Merkmale nach dem Schwerbehindertenrecht und stellt Schwerbehindertenausweise aus.


Ich habe natürlich in Hamburg angerufen. Eine Feststellung der Erwerbsminderungsrente ist NUR beim Rentenversicherungsträger möglich. Eine Beratung hingegen erfolgt, aber keine Feststellung.

Gruß

Pro
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  #5 (permalink)  
Alt 14.10.2010, 13:29
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AW: Erwerbsunfähigkeitsfeststellung

Zitat:
Zitat von oohpss Beitrag anzeigen
Jedenfalls fand ich das einen prima Service, dass die schon die ganzen Unterlagen (und genau die richtigen mit den relevanten Hinweisen) mitgeben konnte und soweit schon alles geklärt hatte, dass man tatsächlich nur einmal alle Unterlagen versenden musste.
Dieser Service wird aber von allen Versorgungsämtern angeboten.
Zitat:
Zitat von oohpss Beitrag anzeigen
Und mit der Begutachtung für die Erwerbsminderung waren auch die Sachen für die Feststellung des GdB geregelt.
Ich glaube nicht das Sie wissen wie eine Antragsstellung der Erwerbsminderungsrente abläuft. Sorry.

Bevor man überhaupt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt, ist ein Antrag auf Schwerbehinderung unumgänglich. Wird eine Schwerbehinderung abgelehnt bzw zu niedrig eingestuft, dann kann man sich den Rentenantrag sparen.

Gruß

Pro
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  #6 (permalink)  
Alt 15.10.2010, 08:01
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AW: Erwerbsunfähigkeitsfeststellung

Zitat:
Zitat von oohpss Beitrag anzeigen
Und alle Menschen mit EU haben einen GdB. Mindestens 100 %!
Habe ich NIE behauptet. Bitte richtig lesen.
Zitat:
Zitat von oohpss Beitrag anzeigen
Ich bin hier weg.
Danke.

Gruß

Pro
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  #7 (permalink)  
Alt 15.10.2010, 11:12
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AW: Erwerbsunfähigkeitsfeststellung

guten morgen,
da will ich auch noch ein bisschen kritteln. hier geht ja alles durcheinander

Zitat:
Zitat von oohpss
Die Feststellung machen die natürlich nicht, dazu braucht es ja den Medizinischen Dienst[...]
nein, nein, der medizinische dienst hat bezüglich der berentung gar nichts zu melden. er prüft die arbeitsfähigkeit im auftrage der krankenkassen - nicht im auftrag der rentenversicherung. die gutachten des mdk werden von der rentenversicherung in vielen fällen so nicht akzeptiert. das liegt in der natur der sache, dass die beiden institutionen unterschiedliche interessen verfolgen: die krankenkasse möchte den betroffenen gern als arbeitsunfähig sehen, dann brauchen sie nämlich das krankengeld nicht weiter zahlen. die rentenversicherung möchte aber lieber den betroffenen als arbeitsfähig sehen, weil sie dann die rente sparen.

daher beauftragt die rentenversicherung im zweifel (die meiste zeit ))eine unabhängige gutachterin.


Zitat:
Zitat von Pro Beitrag anzeigen
Bevor man überhaupt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt, ist ein Antrag auf Schwerbehinderung unumgänglich.
nein, lieber pro, das stimmt aber nun nicht. das eine hat mit dem anderen absolut nix zu tun. eine schwerbehinderung ist für die emi echt keine voraussetzung.
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  #8 (permalink)  
Alt 15.10.2010, 11:39
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AW: Erwerbsunfähigkeitsfeststellung

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
nein, lieber pro, das stimmt aber nun nicht. das eine hat mit dem anderen absolut nix zu tun. eine schwerbehinderung ist für die emi echt keine voraussetzung.
Ich schrieb nichts von einer Voraussetzung. Der GdB ist jedoch ein sehr gutes Indiz für eine Erwerbsminderungsrente, und SOLLTE demnach im Vorfeld angestrebt werden. Deshalb die "Unumgänglichkeit".

Gruß

Pro
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  #9 (permalink)  
Alt 15.10.2010, 13:16
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AW: Erwerbsunfähigkeitsfeststellung

Zitat:
Zitat von Pro Beitrag anzeigen
Der GdB ist jedoch ein sehr gutes Indiz für eine Erwerbsminderungsrente...
nö.

ich widerspreche dir wirklich nur seeeeehr ungern. aber es muss sein....

also das stimmt so nicht. der gdb sagt über die arbeitsfähigkeit wirklcih erst mal gar nichts aus.

wenn du ein bein ab hast, kriegst du locker nen gdb von 80 und auf deine arbeitsfähigkeit wirkt sich das aber gar kein bisschen aus. da kannst du als einbeiniger 40 jahre lang in deiner spedition als disponent sitzen oder auch den yogalehrer machen.

wenn du gehörlos bist, bist du auch sehr schewr behindert: gdb 100. und kannst trozdem zahntechniker sein oder beim gebrauchtwagenhändler autos polieren. auch hier sagt der gdb nichts über die arbeitsfähigkeit aus.

andere leute haben mit ner psychomacke nen gdb von "nur" 50, sind aber dennoch nicht arbeitsfähig und kriegen die rente problemlos durch.

lg. zeiten
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  #10 (permalink)  
Alt 18.10.2010, 08:18
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Zitat:
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nö.

ich widerspreche dir wirklich nur seeeeehr ungern. aber es muss sein....

also das stimmt so nicht. der gdb sagt über die arbeitsfähigkeit wirklcih erst mal gar nichts aus.
Nette Beispiele und natürlich einfallabhängig. Deshalb hatte ich von einem "Indiz" gesprochen. Und ohne GdB wird man wohl kaum eine Erwerbsunfähigkeitsrente zugesprochen bekommen. Oder hast du da auch Beispiele?

Gruß

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