Dies ist eine Diskussion zu Ergotherapiebericht - Ärger mit Ergotherapeutin innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Ergotherapiebericht - Ärger mit Ergotherapeutin folgender fiktiver Fall: in einem Fall geht es um eine abgelaufene psychiatrische Ergotherapie-Behandlungsserie (von 5 Std.-Einheiten)(Diagnose, von der betr. Patientin auch in Frage gestellt, da nur 2 Symptome bestehen [angeblich Emotional-Instabile Persönlichkeitsstörung obwohl die Patientin leichteren Missbrauch erlebt hatte]) und einem Therapieverhältnis, wo scheinbar die "Chemie nicht gestimmt hat". Die Therapeutin habe ziemlich zu Beginn, während einer der ersten Std. bereits, recht gereizt auf die Patientin reagiert und habe anscheinend die mentalen Regungen der Patientin wohl nicht so ganz treffsicher gedeutet/ beurteilt. Nachdem der Bericht (des Abschluss der Therapie) der Patientin zur Mitnahme zur überweisenden Psychiaterin übergeben war, dann die Patientin außerhalb der Therapiepraxis hineinblickte, kam passagen- sowie wortwahlweise Entrüstung auf. So wurden einige Unpässlichkeiten,z.B. beim "Einkaufstraining" doch sehr geradlinig als Anzeichen impulsiver Persönlichkeitsneigungen ausgelegt und davon ausgegangen, dass die Patientin (welche ihrer Ansicht und eines Gerichtsgutachtens von 2006 nach, Panikattacken sowie Dissoziationen und eine Posttraumatische Belastungsstörung habe) einen(nicht weiter definierten) "äußeren Rahmen" brauche, "um ihre realistischen Ziele auch erreichen zu können" "dies kann z.B. ein Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik sein"-(obwohl vorher durch die Patientin gewünscht wurde, dass sie eher ihre sozialen Skills (Kompetenzen beraterisch-unverbindlich erlernenderweise) nachholen möchte (Patientin würde sich eher als psychosozial unreifer als Menschen ihrer Alters einschätzen, als dass sie ihre Probleme auf Impulsivität und Persönlichkeitsstörungen zurückführen kann.Sie hat intakte Freundschaften, Probleme mit ihrer Adoptivmutter seien eher faktische Probleme- 2-3 immer-wiederkehrende Konfliktinhalte). Der Ergotherapie-Bericht wurde einmal neu bearbeitet, auf nachdrücklichem Wunsch und auf Übermittlungen der eigentlichen inneren (bzw. teils auch vermuteter) Auslöser für einige Verhaltensauffälligkeiten - leider bislang nur Passagenweise. Es wurde im Laufe der Therapie der Patientin widersprochen, anlässlich dass die Therapeutin die familiäre Lage anders beurteilt und eingeschätzt wurde. Was kann man noch ändern?Der bericht sollte nochmal überarbeitet werden. Ein letztes telefonat zur Verständigung und Rücksprache mit der Ergotherapeutin scheiterte, an einer feindelig-arroganten Haltung am Telefon. Geändert von Juraforumadmin (09.02.2011 um 12:15 Uhr). Grund: Nur fiktive Fälle schildern! |
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| AW: Ergotherapiebericht - Ärger mit Ergotherapeutin Wie schön das man sich nicht wirklich selbst eine Diagnose stellen kann, ganz nach belieben und eigenem Empfinden. |
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| AW: Ergotherapiebericht - Ärger mit Ergotherapeutin Wir werden von hier aus nicht sagen können, wie ein der Patientin genehmer und korrekter Bericht aussehen sollte. Rechtlich kann die Patientin Klage wegen Verletzung einer Dienstpflicht der Therapeutin erheben (ein korekter Bericht ist Inhalt des Dienstvertrages). Ob ihre Argumente durchgreifen muss der Einzelfall beweisen. Im Übrigen ist der Eingangspost kaum verständlich!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Ergotherapiebericht - Ärger mit Ergotherapeutin Danke zunächst, für die raschen Antworten. Zu erstem Antworter, muss man sich nach der Sinnhaftigkeit der Beantwortung fragen? Es geht hier um eine evtl. folgenreich abgelaufene Nachlässigkeit und evtl. sogar schikanösem Handeln einer Ergotherapeutin. Könnte man alternativ dazu, dass man gleich zur Klage überginge, zunächst eine Art korrigierendes Schreiben, an den Ergo-Bericht anklammern und gegenüber der überweisenden Psychiaterin schriftlich Verfügen, dass dieser Bericht, nicht ohne Kenntnisnahme des Inhalts des korrigierenden Schreibens verwendet werden dürfe? |
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| AW: Ergotherapiebericht - Ärger mit Ergotherapeutin Verstehe ich das richtig, zwei Personen kommen zur gleichen Diagnose (Gutachter und Ergotherapeutin) aber der Patientin passt diese Diagnose nicht? Ich kann in dem Bericht nämlich rein gar nichts schlimmes entdecken ![]() Auch obigen Satz "angeblich Emotional-Instabile Persönlichkeitsstörung obwohl die Patientin leichteren Missbrauch erlebt hatte])" verstehe ich nicht, was soll das bedeuten? Missbrauch kann genau so etwas hervorrufen!
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| AW: Ergotherapiebericht - Ärger mit Ergotherapeutin Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. Geändert von Humungus (08.02.2011 um 22:18 Uhr). |
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| AW: Ergotherapiebericht - Ärger mit Ergotherapeutin Vielen Dank, für Eure Posts! Zur Klärung: Das Gutachten des Amtsgerichts (von 2006) zeigt als Diagnosen auf: "Posttraumatische Belastungsstörung" kombiniert mit "Dissoziativen Störungen" - nicht jedoch einer "Emotional-Instabilen Persönlichkeitsstörung". Letztere wurde aber von der niedergelassenen Psychiaterin diagnostiziert. Die Patientin schildert, dass die Psychiaterin ablehne, die Gutachtendiagnose anzuerkennen, da die Patientin durch Privatklageverfahren und durch Adoptivverwandte verleumdet worden ist (quasi sozial ruiniert wurde/wird).Es wurden evtl. sogar Hausärztin und eine Sozialberatungsstelle heimlich durch die Adoptivmutter angerufen und beim Leistungsträger (der gesetzlichen Krankenversicherung) Sachlagen verschönt bzw. verleumderischer Folgen dargestellt. Es kann daher sogar sein, dass der Kostenträger (Gesetzliche Krankenversi.) im Vorfeld die behandelnden Ärzte entgegen der Interessen der patientin "impft", hatte man auch schon mal in Verdacht. Als die Patentin im Jugendalter war, wurde bereits ein solches Kesseltreiben um die Patientin, getätigt, mittels getätigter Fremdanamnesen (verkehrter Wiedergabe von Sachverhalten) mit nachteiligen Folgen für die Patientin. |
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| AW: Ergotherapiebericht - Ärger mit Ergotherapeutin Das mag alles sein. Hier geht es aber darum, dass die Ergotherapeutin einer anderen Meinung ist als die Patientin. Und man kann darauf auf verschiednee Arten und Weisen reagieren. Will man jedoch mit "Gewalt" den Bericht der Ergotherapeutin ändern, bleibt nur die Klage. Kann man damit leben, dass dieser Bericht weitergegeben wird, kann man mit den Adressaten des Berichtsa reden und sich mit dem Inhalt auseinandersetzen. Eines muss man hier sagen: eine Klage ("Berufsfehler") ist nicht leicht, denn man muss der Therapeutin nachweisen, dass sie eine manifest falsche Diagnose gestellt hat und dieser Fehler auch ihre Interpretationsfreiheit überschreitet.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Ergotherapiebericht - Ärger mit Ergotherapeutin Abgesehen davon, dass immer noch nicht klar verständlich wird, welche Diagnose die Patientin selbst "weghaben" möchte und warum... Ergotherapeuten dürfen keine Diagnosen bei psychisch Kranken (und auch bei sonst niemandem) stellen. sie haben nicht studiert, sondern eine normale Ausbildung gemacht, für die ein Hauptschul- oder Realschulabschluss ausreicht. Dies ist keine wertende, sondern eine faktische Erklärung. Sie können allenfalls Diagnosen vermuten und in ihren Bericht ihre Vermutung hineinschreiben. Für eine Klage sehe ich hier überhaupt keinen Ansatz. Schikane müsste bewiesen werden. bitte nicht falsch verstehen - Verständnis habe ich für all diese Umstände voll und ganz. Aus privatem Umfeld ist mir das alles sehr bekannt - psychisch Kranke haben wenig bis gar keine Lobby. Beschwerden über Mitarbeiter von betreutem Wohnen oder sonstige Einrichtungen werden gern ignoriert, heruntergespielt bzw. vor allem als Verhaltensweise der Störung hingestellt...Was wiederum eine Diagnose bekräftigen würde.... So läuft das "spiel" leider .Hier in diesem Fall würde ich mit einer Beschwerde bei der Stelle ansetzen, die diese Ergotherapie bezahlt hat. Ich gehe hier von der Krankenkasse aus?! Hier ein Gespräch vereinbaren und die Lage/ Bedenken schildern. Einen Therapiebericht verschwinden lassen kann man wohl nicht (obwohl mir der Gedanke super gefällt ), denn er wurde ja nicht nur an die überweisende Psychiaterin gesandt, sondern sicherlich auch an die Krankenkasse (so kenne ich es von gesetzlichen Krankenkassen). Oder war hier der Sozialhilfeträger der Leistungsbringer? Dann hat dieser einen Bericht bekommen. Ein Dreiergespräch könnte hier auch angedacht werden, zwecks Klärung. Beispiel: Mitarbeiterin der Krankenkasse oder Mitarbeiterin vom Sozialpsychiatrischen Dienst plus Patientin plus Ergotherapeutin. Nachtrag: gegen eine gutachterliche psychiatrische Diagnose anzukämpfen ist so gut wie bzw. IST aussichtslos... wenn Sie zuviel Energie, Kraft, Geld und Zeit übrig haben - dann versuchen Sie es.
__________________ Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit, sich zu besinnen. (Mark Twain) |
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| AW: Ergotherapiebericht - Ärger mit Ergotherapeutin 1. Wo steht denn bitte, dass die Patientin "eine Diagnose weghaben" will? Unterlassen Sie bitte derlei Unterstellungen im Forum. Es geht hier um unrichtige, unwahre Angaben, die im Ergotherapiebericht stehen und widerlegt werden können. Es wurde u.a. behauptet, die Patientin habe immer wieder von Konflikten zwischen ihr, ihrer leiblichen Mutter und der Adoptivmutter erzählt, obwohl die Patientin in Wahrheit nichts von einem Konflikt erzählt hat, der zwischen ihr und ihrer leiblichen Mutter bestünde. Die Krankenkasse hat gar keine Ergotherapie beauftragt? Was soll sie denn mit einem solchen Bericht anfangen und wozu, zumal daraus ja ziemlich viel auch eben an persönlichen Daten schlusszufolgern wäre?? |
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