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entgangenes Pflegegeld ersatzfähiger Schaden?

Dies ist eine Diskussion zu entgangenes Pflegegeld ersatzfähiger Schaden? innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.03.2009, 17:32
mgk mgk ist offline
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entgangenes Pflegegeld ersatzfähiger Schaden?

A hat Vater B gepflegt. B verstirbt auf Grund eines von C verschuldeten Unfalls. Kann A nun auf Schadensersatz bzgl. des entgangenen Pflegegeldes klagen?

Eine Fundstelle habe ich bereits. Aber das ist eben nicht besonders viel. Ich sag erst einmal nichts weiter, um nicht zu beeinflussen.

Grüße,
Martin
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  #2 (permalink)  
Alt 25.03.2009, 21:47
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AW: entgangenes Pflegegeld ersatzfähiger Schaden?

ich habe dazu nur diesen Hinweis gefunden:

Zitat:
Verstirbt die zu pflegende Person, entsteht der Pflegeperson deshalb kein ersatzfähiger Schaden. Die Pflegeperson ist nur mittelbar Geschädigte, ihre Situation entspricht der des Arbeitnehmers beim Wegfall seines Arbeitgebers durch Tötung.
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #3 (permalink)  
Alt 25.03.2009, 22:24
mgk mgk ist offline
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AW: entgangenes Pflegegeld ersatzfähiger Schaden?

Ja, genau das hab ich auch gefunden. Sonst nichts. Eine Fundstelle mehr wäre aber nicht schelcht.
Ich dank Dir.
Martin
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  #4 (permalink)  
Alt 12.04.2009, 00:13
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AW: entgangenes Pflegegeld ersatzfähiger Schaden?

Zitat:
Zitat von mgk
A hat Vater B gepflegt. B verstirbt auf Grund eines von C verschuldeten Unfalls. Kann A nun auf Schadensersatz bzgl. des entgangenen Pflegegeldes klagen?
Welches Pflegegeld entgeht denn A?

Wenn Vater B nicht mehr lebt, gibt's auch keinen Anspruch auf Pflegegeld. Wäre es anders, könnte Vater B ja auch in Regress genommen werden, wenn er sich erdreistete, plötzlich zu gesunden und nicht mehr pflegebedürftig zu sein.

Auf Ideen kommen die Leute...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 12.04.2009, 00:20
mgk mgk ist offline
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AW: entgangenes Pflegegeld ersatzfähiger Schaden?

Zitat:
Zitat von TomRohwer
Welches Pflegegeld entgeht denn A?

Wenn Vater B nicht mehr lebt, gibt's auch keinen Anspruch auf Pflegegeld. Wäre es anders, könnte Vater B ja auch in Regress genommen werden, wenn er sich erdreistete, plötzlich zu gesunden und nicht mehr pflegebedürftig zu sein.
Netter Gedanke


Zitat:
Zitat von TomRohwer
Auf Ideen kommen die Leute...
Seh ich genauso, aber überprüfen musste ich das dennoch
Grüße,
Martin
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