Dies ist eine Diskussion zu Einsicht Krankmeldungen innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Einsicht Krankmeldungen folgendes würde ich gerne wissen: Fahrer A fährt Fahrer B mit mäßiger Geschwindigkeit in sein Auto rein. Fahrer B bekommt dadurch länger anhaltende Probleme mit der Wirbelsäule. Fahrer B bekommt ein Schreiben seiner Krankenversicherung in dem alle Krankmeldungen von 3 Jahre vor dem Unfall bis zum aktuellen Datum (Unfall erfolgte vor 1 Jahr) aufgelistet sind, mit Bitte um Weiterleitung zur Haftpflichtversicherung des Fahrers A. Auf Nachfrage Fahrer B´s bei seiner Krankenversicherung sagt diese, sie müsse diese Auskünfte erteilen, aber darf selbst nicht weiterleiten, dies muss Fahrer B selbst tun. Muss Fahrer B nun diese Krankmeldungen komplett an die Versicherung des Fahrer A´s übermitteln, oder kann er bewirken, dass Einträge, welche offensichtlich nichts mit dem Unfall zu tun haben gestrichen werden? Falls er es gar nicht übermittelt wird es dann auch zu keiner Einigung bezüglich Schmerzensgeld kommen? |
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| AW: Einsicht Krankmeldungen Zitat:
Zitat:
Abgesehen davon: schon alleine wegen der finanziellen Brisanz eines solchen Falls sollte dieser grundsätzlich von einem Anwalt bearbeitet werden! Übrigens: die Sache gehört natürlich eindeutig in das Versicherungsrecht. Da sitzen die Spezis für so etwas!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Einsicht Krankmeldungen Humungus ist zuzustimmen; mit den Unterlagen der Krankenversicherung umgehend einen Rechtsanwalt aufsuchen. Abgesehen davon wird ja auch der seinerzeitige Sachschaden am Kfz des B von der gegnerischen Versicherung reguliert worden sein, sodass insoweit bereits eine Schadenakte vorliegend dürfte. Auch diese Unterlagen sollten dem zu beauftragenden RA vorgelegt werden.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Einsicht Krankmeldungen Fahrer B hat einen Rechtsanwalt. Also sollte er die Unterlagen nicht an die gegnerische Versicherung sondern an seinen Rechtsanwalt schicken, und dieser sollte sie dann weitergeben. Tut mir leid zweimal das falsche Forum gewählt zu haben |
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| AW: Einsicht Krankmeldungen Wenn B schon einen Anwalt hat, sollte er sämtliche Dinge, die mit dem Unfall auch nur entfernt in Verbindung stehen, besprechen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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