Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Einsicht Krankmeldungen

Dies ist eine Diskussion zu Einsicht Krankmeldungen innerhalb des Forums Medizinrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 16.09.2008, 22:59
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 22
Keine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Einsicht Krankmeldungen

Guten Tag allerseits, ich habe meine Frage schon im Straßenverkehrsrecht gestellt, aber vielleicht passt sie hier besser hin. da es um die Krankenversicherung geht:

folgendes würde ich gerne wissen:

Fahrer A fährt Fahrer B mit mäßiger Geschwindigkeit in sein Auto rein. Fahrer B bekommt dadurch länger anhaltende Probleme mit der Wirbelsäule.
Fahrer B bekommt ein Schreiben seiner Krankenversicherung in dem alle Krankmeldungen von 3 Jahre vor dem Unfall bis zum aktuellen Datum (Unfall erfolgte vor 1 Jahr) aufgelistet sind, mit Bitte um Weiterleitung zur Haftpflichtversicherung des Fahrers A.
Auf Nachfrage Fahrer B´s bei seiner Krankenversicherung sagt diese, sie müsse diese Auskünfte erteilen, aber darf selbst nicht weiterleiten, dies muss Fahrer B selbst tun.

Muss Fahrer B nun diese Krankmeldungen komplett an die Versicherung des Fahrer A´s übermitteln, oder kann er bewirken, dass Einträge, welche offensichtlich nichts mit dem Unfall zu tun haben gestrichen werden?
Falls er es gar nicht übermittelt wird es dann auch zu keiner Einigung bezüglich Schmerzensgeld kommen?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 16.09.2008, 23:04
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.874
98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Einsicht Krankmeldungen

Zitat:
Zitat von T_Theis84
Muss Fahrer B nun diese Krankmeldungen komplett an die Versicherung des Fahrer A´s übermitteln, oder kann er bewirken, dass Einträge, welche offensichtlich nichts mit dem Unfall zu tun haben gestrichen werden?
Er kann irrelevante AUBs weglassen, sollte dies allerdings der Versicherung mitteilen, da diese sonst mangelnde Mitarbeit monieren wird. Die Selektion sollte allerdings von einem Fachmann durchgeführt werden.
Zitat:
Zitat von T_Theis84
Falls er es gar nicht übermittelt wird es dann auch zu keiner Einigung bezüglich Schmerzensgeld kommen?
Abgesehen davon, dass die Versicherung sowieso Probleme machen wird, wird eine Verweigerung dazu führen, dass die Versicherung argumentiert, das Unfallopfer habe notwendige Unterlagen nicht eingereicht.

Abgesehen davon: schon alleine wegen der finanziellen Brisanz eines solchen Falls sollte dieser grundsätzlich von einem Anwalt bearbeitet werden!

Übrigens: die Sache gehört natürlich eindeutig in das Versicherungsrecht. Da sitzen die Spezis für so etwas!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 16.09.2008, 23:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.231
97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Einsicht Krankmeldungen

Humungus ist zuzustimmen; mit den Unterlagen der Krankenversicherung umgehend einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Abgesehen davon wird ja auch der seinerzeitige Sachschaden am Kfz des B von der gegnerischen Versicherung reguliert worden sein, sodass insoweit bereits eine Schadenakte vorliegend dürfte. Auch diese Unterlagen sollten dem zu beauftragenden RA vorgelegt werden.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 17.09.2008, 00:59
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 22
Keine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Einsicht Krankmeldungen

Fahrer B hat einen Rechtsanwalt. Also sollte er die Unterlagen nicht an die gegnerische Versicherung sondern an seinen Rechtsanwalt schicken, und dieser sollte sie dann weitergeben.

Tut mir leid zweimal das falsche Forum gewählt zu haben
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 17.09.2008, 07:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.874
98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Einsicht Krankmeldungen

Wenn B schon einen Anwalt hat, sollte er sämtliche Dinge, die mit dem Unfall auch nur entfernt in Verbindung stehen, besprechen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 17.09.2008, 12:02
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 22
Keine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, T_Theis84 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Einsicht Krankmeldungen

vielen Dank
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
owi bewies einsicht Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 05.05.2010 12:39
Einsicht in Glaubwürdigkeitsgutachten Strafrecht / Strafprozeßrecht 30.12.2008 14:44
Krankmeldungen nach Unfall an Versicherung Straßenverkehrsrecht 15.09.2008 12:53
Bebauungspan Einsicht ? Baurecht 28.04.2007 13:12
Einsicht in Mitgliederliste Vereinsrecht 13.12.2006 22:43





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Medizinrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN