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Einsicht in Patientenakte begründen?

Dies ist eine Diskussion zu Einsicht in Patientenakte begründen? innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.02.2011, 22:37
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Einsicht in Patientenakte begründen?

B möchte von seinem Recht gemäss. § 810 BGB (Akteneinsichtsrecht für Patienten) Gebrauch machen und fordert von einer Klinik, in der er vor 3 Jahren wegen eines organischen Leidens in Behandlung war, Einsichtsrecht in Form von Kopien sämtlicher Untersuchungsergebnisse, die dieses Gesetz einschliesst.
Ihm ist klar, dass er ausschliesslich objektive Befunde (Laborergebnisse, Testergebnisse, Befundberichte) anfordern kann und keine persönlichen Notizen subjektiver Art.
Selbstverständlich ist er bereit, die anfallenden Kosten (für die Kopien, Porto u.s.w.) zu tragen.
Frage:
Muss er den Grund, warum er die Unterlagen haben will, erläutern oder sich sonstwie rechtfertigen?
Bitte habt Verständnis dafür, dass B als Antwort keine Vermutungen, Einschätzungen, Meinungen u.ä. lesen möchte.
Da wären wahrscheinlich auch interessante Gesichtspunkte dabei, allerdings sind für ihn zu diesem Thema nur Fakten wichtig.
Erwünscht sind deshalb nur entsprechende Paragraphen, Gesetzbücher und Quellenangaben.
Liebe Grüsse....
Andrea
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  #2 (permalink)  
Alt 02.02.2011, 08:11
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AW: Einsicht in Patientenakte begründen?

Zitat:
Zitat von Andix Beitrag anzeigen
Muss er den Grund, warum er die Unterlagen haben will, erläutern oder sich sonstwie rechtfertigen?
Nein. Es reicht, nachzuweisen, dass man zu der Einsicht berechtigt ist, beispielsweise dass man selbst der Patient ist.
Zitat:
Erwünscht sind deshalb nur entsprechende Paragraphen, Gesetzbücher und Quellenangaben.
Kannst Du suchen (mach ich bei Gelegenheit vielleicht). Das Einsichtsrecht des Patienten ist längst eine Selbstverständlichkeit.

Edit: hier findest Du eine schöne Zusammenfassung mit vielen, vielen § und Urteilen: http://www.cloeser.org/ext/Recht_auf...entenakten.pdf
Zitat:
Entsprechend muss auch für ein Einsichtsrecht aus Behandlungsvertrag vom Patienten kein besonderes rechtliches Interesse dargelegt werden
Urteil in der Fußnote 11.

Voilà!
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 02.02.2011, 14:26
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AW: Einsicht in Patientenakte begründen?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Edit: hier findest Du eine schöne Zusammenfassung mit vielen, vielen § und Urteilen: http://www.cloeser.org/ext/Recht_auf...entenakten.pdf
Urteil in der Fußnote 11.

Voilà!
Danke für die Antwort und den Link.
Allerdings steht in der PDF-Datei, dass ein rechtliches Interesse als Voraussetzung an der Einsichtnahme bestehen muss. Zumindestens für ein Einsichtsrecht nach § 810 BGB.
Wenn das stimmt, dann müsste B eine juristische Absicht verfolgen, wenn er Einsicht haben will.
Stimmt das wirklich?
Viele Grüsse
Andrea
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  #4 (permalink)  
Alt 02.02.2011, 14:32
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AW: Einsicht in Patientenakte begründen?

Zitat:
Zitat von Andix Beitrag anzeigen
Stimmt das wirklich?
Hast Du die Fußnote 11 gelesen? Und den Absatz davor? Bitte mal genau lesen! Schon das Recht auf informationelle Selbstbestimmung berechtigt zur Einsichtnahme.
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  #5 (permalink)  
Alt 02.02.2011, 14:32
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AW: Einsicht in Patientenakte begründen?

Zitat:
Zitat von Andix Beitrag anzeigen
Danke für die Antwort und den Link.
Allerdings steht in der PDF-Datei, dass ein rechtliches Interesse als Voraussetzung an der Einsichtnahme bestehen muss. Zumindestens für ein Einsichtsrecht nach § 810 BGB.
Wenn das stimmt, dann müsste B eine juristische Absicht verfolgen, wenn er Einsicht haben will.
Stimmt das wirklich?
Viele Grüsse
Andrea
Schade, ich darf nix antworten, ich hab keine Paragraphen, nur meine Erfahrung und die zählt nicht

Ich glaub wenn Du es so exakt haben willst, dann solltest Du zu einem Anwalt gehen
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #6 (permalink)  
Alt 02.02.2011, 17:59
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AW: Einsicht in Patientenakte begründen?

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Schade, ich darf nix antworten, ich hab keine Paragraphen, nur meine Erfahrung und die zählt nicht
Natürlich zählen die auch.
Es geht dem guten alten B nur darum, sich auf Quellen zu stützen, die man als verbindlich betrachten kann. Es nutzt ja nichts, wenn B der sich-weigernden Krankenhaus-Leitung sagt: "Angelito aus dem Juraforum hat aber gesagt.....".
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  #7 (permalink)  
Alt 02.02.2011, 21:34
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AW: Einsicht in Patientenakte begründen?

Zitat:
Zitat von Andix Beitrag anzeigen
Es nutzt ja nichts, wenn B der sich-weigernden Krankenhaus-Leitung sagt: "Angelito aus dem Juraforum hat aber gesagt.....".
Die Krankenhausleitung würde ich als B fragen, ob sie sich lieber mit einem Anwalt und einer Klage auseinandersetzen würde. Um ehrlich zu sein: die würde ich gar nicht mehr fragen.

Ein Hinweis:
1. wenn sich eine Krankenhausleitung weigert, hat die "Lunte gerochen". Da hilft nix mehr als Druck
2. eine Krankenhausleitung ist mit den rechtlichen Pflichten bestens vertraut. Garantiert. Die mauert, und dagegen helfen weder Paragraphen noch zitierte Urteile. Das gilt allgemein im Leben: mit solchen Dingen lassen sich vielleicht Laien beeindrucken, aber keine Profis.
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  #8 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 01:44
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AW: Einsicht in Patientenakte begründen?

Intereassant zu lesen, was die deutschen Kollegen dazu meinen.

In Österreich ist dies im § 51 Ärztegesetz geregelt. Und scheint die Einsichtsrecht in Patientenakte mir umfangreicher zu sein, als die deutschen Normen.
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  #9 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 07:44
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AW: Einsicht in Patientenakte begründen?

Die Österreicher haben das explizit in ein Gesetz geschrieben, was in Deutschland mühsam per Gerichtsurteil(en) geregelt wurde. Vom Umfang des Einsichtsrechts lese ich aber nix im §51.

Interessant, dieses Gesetz! Die Gesetzesentwicklung ist in Österreich offensichtlich einen völlig anderen Weg als in Deutschland gegangen, wo die ärztliche Tätigkeit vorwiegend AppO, Weiterbildungsordnung, MBO und Urteile definiert wird.
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