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Einfuhr von Arzneimittel

Dies ist eine Diskussion zu Einfuhr von Arzneimittel innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 20.01.2011, 17:30
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Einfuhr von Arzneimittel

Hallo liebes Forum,

eine Frau A lässt sich von ihrer Mutter aus T. / nicht EU Arzneimittel schicken.

6 Tabletten von A, 30 Tabletten von B und 12 Tabletten unbekannt.

Der Zoll findet es und schickt einen Brief.

Was soweit im Gesetz steht weiß ich schon.

Mich würde aber mal interessieren, was ein Praktiker, der schonmal so einen ähnlichen Fall erlebt hat am Ende rausbekommen hat. Weiß das zufällig jemand ?

Was, wenn die gute Mutter aus T. es gut meint und man die Dinger ja gar nicht bestellt hat ?

Was ist mit der unbekannten Tablettenart ? Im Zweifel für den Angeklagten oder ?

Ach, das Jahr hatte so schön ruhig bekonnen...und nun lauter Theorie.

Viele Grüße....
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Alt 20.01.2011, 17:55
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AW: Einfuhr von Arzneimittel

du must den sachverhalt schon bisschen konkretisieren. kann man so ja nix zu sagen. fallsn die tabletten unter beteubungsmittel oder wie?

und was wäre in den unbekannten tabletten drin (rein fiktiv natürlich)? und wieso sollte man das nicht feststellen können?
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  #3 (permalink)  
Alt 20.01.2011, 18:24
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AW: Einfuhr von Arzneimittel

nee, keine Betäubungsmittel. Sind wohl eher verschreibungspflichtige Medikamente. Das eine ist lt. Beschreibung ein muskelentspannendes Medikament ( wohl auch schmerzlindernd ). Das 2. ist ein Medikament für den Intimbereich, wenn´s juckt und das 3. weiß man nicht. Wird auch ein verschreibungspflichtiges Medikament sein. Person A ist sehr vergesslich und das Paket war ewig verschollen...aber offensichtlich nicht verloren ....
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  #4 (permalink)  
Alt 21.01.2011, 08:50
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AW: Einfuhr von Arzneimittel

Zitat:
Zitat von tirakle Beitrag anzeigen
nee, keine Betäubungsmittel. Sind wohl eher verschreibungspflichtige Medikamente. Das eine ist lt. Beschreibung ein muskelentspannendes Medikament ( wohl auch schmerzlindernd ). Das 2. ist ein Medikament für den Intimbereich, wenn´s juckt und das 3. weiß man nicht. Wird auch ein verschreibungspflichtiges Medikament sein. Person A ist sehr vergesslich und das Paket war ewig verschollen...aber offensichtlich nicht verloren ....
Na wenn Person A sehr vergesslich ist sollte wenigstens die Mutter aus T. wissen was das dritte Medikament sein sollte.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.01.2011, 08:59
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AW: Einfuhr von Arzneimittel

so. jetzt über nacht wird man doch schlauer. das 3. medikament war auch was für den Intimbereich, wenn´s juckt
sollte als alternative für medikament 1 sein. die schwester von A arbeitet im Krankenhaus und hat es gut gemeint.
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