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Einfuhr verschreibungspflichtiger Medikamente aus nicht-EU-Ländern

Dies ist eine Diskussion zu Einfuhr verschreibungspflichtiger Medikamente aus nicht-EU-Ländern innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 21.08.2010, 13:26
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Einfuhr verschreibungspflichtiger Medikamente aus nicht-EU-Ländern

Angenommen jemand bestellt ein Medikament in einer für den Eigenbedarg vorgesehenen Menge, das in Deutschland verschreibungpflichtig ist und unter das AMG, jedoch nicht unter das BtMG fällt in Kanada. In Kanada kann das Medikament ohne jede Einschränkung frei verkauft werden.
Der Zoll fängt nun vielleicht dieses Paket ab. Mit welchen Konsequenzen hätte der Empfänger voraussichtlich zu rechnen. Mich interessiert hierbei insbesondere, ob eine strafrechtliche Verfolgung zu befürchten ist bzw. wie man sich im Falle dessen, dass der Zoll das Paket abfängt, am besten verhält.

Schonmal im Voraus danke für eure Hilfe
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Alt 21.08.2010, 13:42
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AW: Einfuhr verschreibungspflichtiger Medikamente aus nicht-EU-Ländern

welche mengen wären denn dort im paket drin?
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  #3 (permalink)  
Alt 21.08.2010, 13:51
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AW: Einfuhr verschreibungspflichtiger Medikamente aus nicht-EU-Ländern

Vielleicht hilft das weiter?

http://service.kreis-re.de/dok/Formu...neimitteln.pdf
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  #4 (permalink)  
Alt 21.08.2010, 19:51
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AW: Einfuhr verschreibungspflichtiger Medikamente aus nicht-EU-Ländern

Zitat:
Zitat von sorglos Beitrag anzeigen
Angenommen jemand bestellt ein Medikament in einer für den Eigenbedarg vorgesehenen Menge, das in Deutschland verschreibungpflichtig ist und unter das AMG, jedoch nicht unter das BtMG fällt in Kanada. In Kanada kann das Medikament ohne jede Einschränkung frei verkauft werden.
Der Zoll fängt nun vielleicht dieses Paket ab. Mit welchen Konsequenzen hätte der Empfänger voraussichtlich zu rechnen.
Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, weil aus Kanada Medikamente nur in kleinen Mengen für den persönlichen Bedarf im Gepäck bei der Einreise mitgeführt werden dürfen - die in Kanada gekauften Pillen (in kleiner Menge, für persönlichen Bedarf) dürfte man also einführen, sofern sie nicht unters BtMG fallen.

Per Post(paket) grundsätzlich nicht, eine solche Einfuhr ist nur aus EU- und EWR-Staaten zulässig, in Mengen für den persönlichen Bedarf.

Zitat:
Mich interessiert hierbei insbesondere, ob eine strafrechtliche Verfolgung zu befürchten ist
Wie bei einem Gesetzesverstoß so üblich... Die genauen Strafvorschriften finden sich §96 und 97 AMG; Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Zitat:
bzw. wie man sich im Falle dessen, dass der Zoll das Paket abfängt, am besten verhält.
Gucken was kommt, und dann ggf. einen Anwalt konsultieren.
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Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 22.08.2010, 12:06
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AW: Einfuhr verschreibungspflichtiger Medikamente aus nicht-EU-Ländern

danke für die schnellen Antworten.

Zitat:
Per Post(paket) grundsätzlich nicht, eine solche Einfuhr ist nur aus EU- und EWR-Staaten zulässig, in Mengen für den persönlichen Bedarf.
Habe ich das richtig verstanden, dass man im EU- bzw- EWR-Ausland das Medikament bestellen und per Post liefern lassen könnte, ohne ernste Kosequenzen befürchten zu müssen, sofern es nicht unter das BtMG fällt? Das würde theoretisch bedeuten, dass eine Lieferung aus England möglich wäre? (Menge nach wie vor für den reinen Eigenbedarf)

Geändert von sorglos (22.08.2010 um 12:28 Uhr).
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Alt 22.08.2010, 17:11
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AW: Einfuhr verschreibungspflichtiger Medikamente aus nicht-EU-Ländern

Zitat:
Zitat von sorglos Beitrag anzeigen
Habe ich das richtig verstanden, dass man im EU- bzw- EWR-Ausland das Medikament bestellen und per Post liefern lassen könnte, ohne ernste Kosequenzen befürchten zu müssen, sofern es nicht unter das BtMG fällt? Das würde theoretisch bedeuten, dass eine Lieferung aus England möglich wäre? (Menge nach wie vor für den reinen Eigenbedarf)
Arzneimittel, die in einem EU-Staat zugelassen sind und dort legal verkauft werden, kann man meines Wissens aus diesem Staat in jedem anderen EU-Staat beziehen - Stichwort "Gemeinsamer Binnenmarkt, Dienstleistungsfreiheit".

In Mengen für den persönlichen Bedarf, wohlgemerkt, denn für gewerblichen Handel mit Arzneimitteln braucht man eine Zulassung.

Sollte dagegen ein unrechtmäßiger Import ins Vereinigte Königreich erfolgt sein, kann man das Arzneimittel natürlich anschließend nicht legal weiter per Post nach Deutschland einführen.
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  #7 (permalink)  
Alt 22.08.2010, 23:36
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AW: Einfuhr verschreibungspflichtiger Medikamente aus nicht-EU-Ländern

Innerhalb der EU sehe ich da kein Problem. Zumindest nicht solange es sich um nicht verschreibungspflichtige Medikamente handelt. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen, außer man reicht ein Rezept ein. Das geht ja auch bei Internet-Apotheken. Viagra und Co werden aber auch masssenweise über das Internet bestellt und bestimmt nicht immer mit Rezept.
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  #8 (permalink)  
Alt 23.08.2010, 12:36
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AW: Einfuhr verschreibungspflichtiger Medikamente aus nicht-EU-Ländern

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Innerhalb der EU sehe ich da kein Problem. Zumindest nicht solange es sich um nicht verschreibungspflichtige Medikamente handelt. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen, außer man reicht ein Rezept ein.
Wenn ich §73 AMG richtig lese, dann ist für die legale Einfuhr aus einem EU/EWR-Staat auf dem Postweg lediglich erforderlich, daß der Absender eine im Heimatland zugelassene Apotheke ist und daß der Verkauf entsprechend den Gesetzen des Heimatlandes der Apotheke erfolgt.

Das gilt für verschreibungsfreie Medikamente übrigens genauso wie für verschreibungspflichtige - "der Kiosk an der Ecke in Liverpool" wird als legaler Absender im Sinne des deutschen AMG nicht in Frage kommen.

Die Verschreibungspflicht für Medikamente ist in der EU nicht völlig einheitlich, es können z.B. in Griechenland cortison-haltige Medikamente frei verkauft werden, die in Deutschland aufgrund ihres Wirkstoffsgehaltes schon unter die Verschreibungspflicht fallen.

Solche müsste man m.E. legal aus Griechenland nach Deutschland per Postversand einführen können - sofern die Apotheke in Griechenland bereit ist, das Zeugs hierher zu schicken.

Ansonsten gilt: Postsendungen innerhalb der Länder des Zollgebietes der EU werden nicht von der deutschen Zollverwaltung behandelt, da sie im Binnenmarkt befördert werden.
(http://www.posttip.de/rubrik/15033/0...ketversand.htm)

Das bedeutet aber natürlich nicht, daß der Zoll bei Verdacht auf einen Gesetzesverstoß nicht tätig werden könnte.

"Sollte der jeweilige Postdienstleister jedoch Anhaltspunkte haben, dass sich in der Postsendung Gegenstände befinden, die gegen ein Einfuhr-, Ausfuhr oder Durchfuhrverbot verstoßen, werden auch diese Sendungen der zuständigen Zollbehörde vorgelegt."
(Quelle: dito)
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