Dies ist eine Diskussion zu Einfuhr verschreibungspflichtiger Medikamente aus nicht-EU-Ländern innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Einfuhr verschreibungspflichtiger Medikamente aus nicht-EU-Ländern Der Zoll fängt nun vielleicht dieses Paket ab. Mit welchen Konsequenzen hätte der Empfänger voraussichtlich zu rechnen. Mich interessiert hierbei insbesondere, ob eine strafrechtliche Verfolgung zu befürchten ist bzw. wie man sich im Falle dessen, dass der Zoll das Paket abfängt, am besten verhält. Schonmal im Voraus danke für eure Hilfe |
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| AW: Einfuhr verschreibungspflichtiger Medikamente aus nicht-EU-Ländern welche mengen wären denn dort im paket drin? |
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| AW: Einfuhr verschreibungspflichtiger Medikamente aus nicht-EU-Ländern
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Einfuhr verschreibungspflichtiger Medikamente aus nicht-EU-Ländern Zitat:
Per Post(paket) grundsätzlich nicht, eine solche Einfuhr ist nur aus EU- und EWR-Staaten zulässig, in Mengen für den persönlichen Bedarf. Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Einfuhr verschreibungspflichtiger Medikamente aus nicht-EU-Ländern danke für die schnellen Antworten. Zitat:
Geändert von sorglos (22.08.2010 um 12:28 Uhr). |
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| AW: Einfuhr verschreibungspflichtiger Medikamente aus nicht-EU-Ländern Zitat:
In Mengen für den persönlichen Bedarf, wohlgemerkt, denn für gewerblichen Handel mit Arzneimitteln braucht man eine Zulassung. Sollte dagegen ein unrechtmäßiger Import ins Vereinigte Königreich erfolgt sein, kann man das Arzneimittel natürlich anschließend nicht legal weiter per Post nach Deutschland einführen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Einfuhr verschreibungspflichtiger Medikamente aus nicht-EU-Ländern Innerhalb der EU sehe ich da kein Problem. Zumindest nicht solange es sich um nicht verschreibungspflichtige Medikamente handelt. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen, außer man reicht ein Rezept ein. Das geht ja auch bei Internet-Apotheken. Viagra und Co werden aber auch masssenweise über das Internet bestellt und bestimmt nicht immer mit Rezept.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Einfuhr verschreibungspflichtiger Medikamente aus nicht-EU-Ländern Zitat:
Das gilt für verschreibungsfreie Medikamente übrigens genauso wie für verschreibungspflichtige - "der Kiosk an der Ecke in Liverpool" wird als legaler Absender im Sinne des deutschen AMG nicht in Frage kommen. Die Verschreibungspflicht für Medikamente ist in der EU nicht völlig einheitlich, es können z.B. in Griechenland cortison-haltige Medikamente frei verkauft werden, die in Deutschland aufgrund ihres Wirkstoffsgehaltes schon unter die Verschreibungspflicht fallen. Solche müsste man m.E. legal aus Griechenland nach Deutschland per Postversand einführen können - sofern die Apotheke in Griechenland bereit ist, das Zeugs hierher zu schicken. Ansonsten gilt: Postsendungen innerhalb der Länder des Zollgebietes der EU werden nicht von der deutschen Zollverwaltung behandelt, da sie im Binnenmarkt befördert werden. (http://www.posttip.de/rubrik/15033/0...ketversand.htm) Das bedeutet aber natürlich nicht, daß der Zoll bei Verdacht auf einen Gesetzesverstoß nicht tätig werden könnte. "Sollte der jeweilige Postdienstleister jedoch Anhaltspunkte haben, dass sich in der Postsendung Gegenstände befinden, die gegen ein Einfuhr-, Ausfuhr oder Durchfuhrverbot verstoßen, werden auch diese Sendungen der zuständigen Zollbehörde vorgelegt." (Quelle: dito)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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