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DNA Vererbung

Dies ist eine Diskussion zu DNA Vererbung innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 01.09.2011, 14:21
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DNA Vererbung

folgende Fragestellung hat mich Laien, übermannt, ich habe sie derweilen auch bei Erbrecht gepostet.

Wenn jemand stirbt, kann er verfügen, dass seine DNA (geninformation) jemdandem vererbt wird, der sie später irgendwann "zum Leben" erwecken kann? Kann er verbieten, etwa nicht vor dem Jahr 2200 "aufgeweckt" zu werden und dergleichen?
Kann er sie etwa seinen Eltern vererben? oder verkaufen, zB. den guten Teil daran? Posthum bekommt dann eine makabere Bedeutung finde ich, etwa wurde posthum zum Leben erweckt.

Vielen Dank im Voraus.
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Alt 01.09.2011, 14:23
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AW: DNA Vererbung

Gut, werden wir doch etwas spezieller, um nichts in den Unsinn abzugleiten:

ist für Dich "DNA" die Codesequenz auf Papier, ein Chromosomensatz oder der ganze Körper?
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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Alt 01.09.2011, 18:20
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AW: DNA Vererbung

Ich sehe da erstmal praktische Probleme. Sicher ist es technisch möglich, auch menschliche Zellen mit nach heutigem Stand der Wissenschaft vollständiger Erbinformation langfristig aufzubewahren. Dies wird sicherlich auch grundsätzlich erlaubt sein.

Die Wiederbelebung ist bisher noch nicht gelungen, zumindest sind entsprechende Kenntnisse bisher nicht zu weit verbreitet. Die Kass bezahlt es auch nicht. Kann aber auch noch werden, bis 2200 sind ja noch ein paar Tage hin.

Der Erblasser müsste aber dann noch regeln, wie die sachgemäße Lagerung seiner Erbmasse bis dahin finanziert wird und wer sich darum kümmern soll. Der müsste die Sache dann auch so lukrativ finden, dass er das Erbe nicht ausschlägt. Damit der nicht einfach das ganze Geld dann selbst verplempert, brauchen wir auch noch jemand, der darauf aufpasst, dass der erste Erbe keinen Blödsinn macht.
...
Letztlich müsste er noch eine Festlegung treffen, wem das Erbe im Jahre 2200 zufallen soll, wer also die Wiedererweckung ausführen soll. Diese verantwortungsvolle Person jetzt schon zu bestimmen, stelle ich mir am schwierigsten vor.
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Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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Alt 01.09.2011, 19:07
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AW: DNA Vererbung

man kann mal im www zum thema "cryonics" bzw "kryonik" suchen
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.09.2011, 21:53
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AW: DNA Vererbung

genau das wollte ich vermeiden...

aber gut, zum Rechtlichen muss man sich erst einmal fragen, wem eine Leiche gehört und wie weit das Bestimmungsrecht eines Erblassers an seinem Körper geht.

Abgesehen davon, dass Kryokonservierung nicht funktioniert, reine Abzocke ist und mit der Angst vor dem Sterben Geld verdient...wer sich einfrieren lassen will, muss auswandern. Und: DNA heißt nicht Leben, erst recht nicht in der gewünschten Form. Die DNA-Sequenz ist nämlich ein Oberplan, aus dem je nach Situation bestimmte Gene aktiviert werden. Aus der DNA kann man nicht einfach ein bestimmtes Individuum in exaktem Zustand der Vergangenheit replizieren.
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  #6 (permalink)  
Alt 01.09.2011, 22:17
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AW: DNA Vererbung

Schauen wir doch mal, ob wir die Debatte nicht wieder ins forengemäße Gleis schubsen können:

Wenn sich die Erben nicht an die Verfügung des Wiederzuerweckenden halten, wie will er dann vorgehen?
Falls er vorzeitig wiedererweckt wird, kann er ja möglicherweise die Verantwortlichen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagen. Er müsste sich nur selbst an seine frühere Verfügung erinnern. Was will er aber tun, wenn er 200 Jahre zu spät oder gar nicht aufgeweckt wird?

Wird sicher höchste Eisenbahn, dass der Gesetzgeber dafür Regelungen in Arbeit nimmt.
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