Dies ist eine Diskussion zu Datenschutzverletzung durch Facharzt innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Datenschutzverletzung durch Facharzt ich hätte gerne eine juristische Diskussion zum Thema angestossen: Datenschutzverletzung durch Facharzt Folgender Annahme: Nehmen wir einmal an, ein Arzt einer Sportklinik hätte auf Anforderung durch eine Arbeitgeberin ein Attest bzw. ein fachärztliches orthopädisches Gutachten erstellt. Im Allgemeinen galt es zu klären, ob die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes wegen einer Behinderung als notwendig erachtet wird. Bei Einsichtnahme eines dann bei einer Arbeitgeberin vorliegenden Gutachten würde festgestellt werden, dass das vom Facharzt für eine Arbeitgeberin erstellte Attest sämtliche Untersuchungsbefunde und Diagnosen bzgl. der Erkrankung beinhaltet. Der untersuchende Arzt hätte somit das Arztgeheimnis d.h. die Schweigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber nicht gewahrt. Welches Möglichkeiten hätte unser virtueller Patient, wenn eine Arbeitgeberin dadurch (unerwünscht) streng vertrauliche Informationen über einen Gesundheitszustand erhalten hätte. Gruss EinPatient Geändert von EinPatient (03.01.2008 um 15:29 Uhr). |
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| AW: Datenschutzverletzung durch Facharzt Der SV gibt nicht genug her um etwas sagen zu können. Notwendig wäre eine genaue Schilderung: Wäre das Gutachten zum Beispiel auf Wunsch des AN erstellt worden? Wollte dieser das Gutachten dem AG vorlegen? Wünschte der AN eine Änderung seines Arbeitsplatzes? Mit dem §203 StGB ist es nicht ganz so einfach: je nach Verhalten des AN (und da sind eben die Details wichtig) und Verlauf ist es möglich, dass der AN den Arzt stillschweigend oder offensichtlich von der Schweigepflicht entbunden hat, auch wenn er nichts unterschrieben hat! |
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| AW: Datenschutzverletzung durch Facharzt Hallo, der AN wünschte eine Änderung eines Arbeitsplatzes! Es wäre bereits ein Erstes Attest eingereicht worden - dieses hätte beim AG keinen Gefallen gefunden. Inhalt: würde brauchen! Dann wäre da ein zweites Gutachten zum Beispiel nur auf Wunsch des AG erstellt worden! Der AG wünschte jedoch eine andere Form...ohne Untersuchungsbefunde und Diagnosen...sondern nur eine Aussage: würde gebraucht, oder würde gebraucht nicht! Nicht die AG würden das Problem sein, sondern die nicht gewünschte Geschwätzigkeit des Medizinmannes... |
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| AW: Datenschutzverletzung durch Facharzt Also...es war in meinen Augen so: AN wünscht von AG Einrichtung eines speziellen Arbeitzplatzes, der ist einverstanden, wenn Arzt Notwendigkeit bescheinigt. Notwendigkeit wird im ersten Gutachten (von AN beauftragt?) bescheinigt, AG wäre aber mit Gutachten unzufrieden. Zweites Gutachten im Auftrag des AG, zu dem AN beim Facharzt erscheint. Bisher richtig? Dann stellen sich folgende Fragen: - wie sah das erste Gutachen ("Attest") aus? Standen da keine Befunde und Diagnosen drin? Dann würde es mich nicht wundern, wenn AG es ablehnt. Oder war es ausführlich? In diesem Falle könnte (wenn es dem Facharzt vorliege) er schon daraus geschlossen haben, dass das zweite Gutachten ähnlich auszusehen habe. - wer (wenn überhaupt) hat dem Facharzt gesagt, wie das zweite Gutachten auszusehen habe? Das Problem ist, dass der AN im Auftrag des AG zum Arzt geht. Der AN muss für das Gutachten den Arzt von der Schweigepflicht entbinden, wenigstens teilweise. Wie soll der Arzt wissen, was in dem zweiten Gutachten stehen solle und was nicht? Was das Problem erschwert ist, dass zu einer gutachterlichen Stellungnahme immer eine ausführliche Befundbeschreibung und Diagnosen gehören, wenn es nicht anders vereinbart wurde. |
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| AW: Datenschutzverletzung durch Facharzt Humungus - meine Gedanke sei bei Dir! beauftragt?: [ diese Vermutung wäre richtig ] Bisher richtig?: [ inklusive Kostenübernahme wäre richtiger ] *wie sah...?: [ so wie Mediziner Atteste formulieren dürften, um das Gewünschte fachlich medizinisch korrekt vertraulich zu erfüllen! das würde dann ohne Befunde und Diagnosen ... - versteht sich ] wenn es nicht anders...: [ vereinbart würde werden: AN + BR + AG hätten klärendes Gespräch AN würde bewilligen - wegen interner Agrumentationsproblematik - bzgl. 'Zweitem' Attest Ergenbis = AG würde Neutrales beauftragt - wissentlich der Problematik dessen - ohne Befunde und Diagnosen - siehe *wie sah...? ] gutachterlichen Stellungnahme...: [ ja tatsächlich wäre das für z.B. Versicherungsgesellschaften sehr wichtig, nur wäre das für einen Roman gänzlich anders... ] |
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| AW: Datenschutzverletzung durch Facharzt 1. Wenn Du so schreibst kann man es kaum verstehen. Wenn Du willst nutze die Zitierfunktion. 2. Die Frage ist wer hätte dem Arzt klipp und klar gesagt, wie das Gutachten aussehen solle? 3. "fachlich medizinisch korrekt" und "vertraulich" wird umso schwieriger, je mehr Inhalt in einem Gutachten zu stehen hat. Eine ausführliche Äußerung zu einer beruflichen Eignung und den Anforderungen an den Arbeitsplatz ist ohne irgendwelchen Bezug auf Befunde und Diagnosen immer eine Gratwanderung, weil so ein Gutachten hohl wirkt. |
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| AW: Datenschutzverletzung durch Facharzt zu 2. Der AG hätte dies dem Arzt klipp und klar gesagt Der Arzt hätte jedoch eine sehr ausführliche, auch von AG so nicht gewünschte Variante gewählt zu 3. Es würde nur um eine Verlagerung der Arbeitsstätte in private Räumlichkeiten erfolgen Inhaltlich würde sich die Arbeit nicht ändern sollen Es würde sich auch weiterhin um keine körperliche Arbeit handeln Es wären nur mehr Pausen erforderlich bzw es würde der Arbeitstag gedehnt werden |
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| AW: Datenschutzverletzung durch Facharzt Wenn es belegbar ist, dass das Gutachten keine Diagnosen und Befunde enthalten solle, hat der Arzt die Schweigepflicht gebrochen. Inwieweit der Arzt standes-, straf- und zivilrechtlich belangt werden kann hängt vom genauen Einzelfall ab. Da kommt es auf jedes Detail an und das wird hier nicht geklärt werden können. Ansprechpartner sind für das Standesrecht die zuständige Ärztekammer, für das Strafrecht die Polizei oder Staatsanwaltschaft und für das Zivilrecht ein Anwalt, der sich im Medizinrecht auskennt und erst einmal prüfen muss, ob überhaupt (jetzt oder zukünftig) ein Schaden entstanden ist. |
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| AW: Datenschutzverletzung durch Facharzt AG würde sich äußern, dass keine Details von Interesse seien Vielen Dank! |
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| AW: Datenschutzverletzung durch Facharzt Wenn das die einzige Äußerung des AG's wäre, wäre das zu wenig. Wie soll der Arzt denn wissen, was "Details" für den AG wären? Wie schon gesagt ist ein Standardgutachten inklusive Befunden und Diagnosen. Also: wenn der AG eindeutig gesagt habe "es müssen keine Befunde oder Diagnosen drin sein", gilt mein letzter Post. Wenn er aber nur gesagt habe "es müssen keine Details rein" gilt er sicher nicht. Ich hattes es ja gesagt: die Einzelfallbetrachtung ist wichtig. |
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