Dies ist eine Diskussion zu Darf Versandapo Tierarzt beliefern? innerhalb des Forums Medizinrecht
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| nach Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 24. Januar 2006 (Aktenzeichen: 6A 11097/05.OVG) dürfen Tierarzneimittel - gleich ob verschreibungspflichtig oder rezeptfrei - nicht im Versandhandel an Tierhalter abgegeben werden. Gilt diese Regelung auch für Tierärzte persönlich, die mit Rezept z. B. für den Bedarf der eigenen Tiere von einer Versandapotheke beliefert werden möchten? Gemäß § 47 Abs. 1 AMG müssten sie beliefert werden dürfen. Liege ich da richtig oder interpretiere ich das falsch? Danke im Voraus! Viele Grüße Silja |
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| AW: Darf Versandapo Tierarzt beliefern? Auf den Abs. 1 folgen aber auch noch die Abs. 1a und 2 . Aber aufgepasst ... der § 47 AMG bezieht sich auf pharmazeutische Unternehmer und Großhändler und nicht auf (Versand)Apotheken. Zitat:
Das Versandverbot für apotheken- / rezeptpflichtige Tierarzneimittel wurde doch als generelles Vorbot ausgesprochen. Warum sollte eine Versandapotheke Aufwand betreiben sollen, nur um einen Tierarzt in seiner Eigenschaft als Endverbraucher beliefern zu können? Zumal diesem andere Wege zwecks Arzneimittelversorgung seiner Tiere offen stehen.
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Darf Versandapo Tierarzt beliefern? Um den § 47 geht es ja nur im weitesten Sinne, denn das Versandverbot richtet sich nach § 43, der in § 47 Abs. 1 genannte Personen von der Regelung ausnimmt. Tierarzneimittel wird die Versandapotheke freilich nicht vorrätig haben und kann sie daher auch nicht verkaufen. Es geht also nur um Humanpräparate, die für Tiere rezeptiert werden können. Also ein Kunde mehr, der Geld bringt. |
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