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Darf der Arzt dem Patient in der Behandlung absagen ?

Dies ist eine Diskussion zu Darf der Arzt dem Patient in der Behandlung absagen ? innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.09.2009, 23:01
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Darf der Arzt dem Patient in der Behandlung absagen ?

Person A wollte Kieferortopädische behandlung für seine Tochter.
Der Arzt B hat ein Preisvoeschlag gemacht.
Person A hat sich bei eigene Krankenkasse erkündigt, ob die Preise angemessen sind und ob Art der Behandlung effektiv sein kann.
Die Krankenkasse hat empfohlen, sich zumindest noch bei einem Arzt beraten lassen, die Angebote vergleichen und dann selbst entscheiden.
Person A hat sich beim zweiten Arzt C gemeldet, hat ein attraktiver Angebot bekommen und wollte mit der Behandlung anfangen.
Arzt C hat aber irgendwie erfahren, dass Person A sich davor beim Artzt B gemeldet hat und wollte der Kunde nicht abwerben.
Arzt C hat dem Kunde A abgesagt und sagte das er seine Tochter beim Arzt B behandeln muss.

Ist das gerecht ? Warum ?
Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 17.09.2009, 23:47
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AW: Darf der Arzt dem Patient in der Behandlung absagen ?

Hi....

KEINE DOPPELPOSTINGS...die Antworten werden weder besser noch mehr !!!


Chris
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  #3 (permalink)  
Alt 21.09.2009, 22:06
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AW: Darf der Arzt dem Patient in der Behandlung absagen ?

Außer in Notfällen muß ein (Zahn-)Arzt keinen Patienten behandeln.

Zitat:
Arzt C hat dem Kunde A abgesagt und sagte das er seine Tochter beim Arzt B behandeln muss.
Müssen tut der Patient gar nix. Vielleicht wäre es die beste Lösung, sich einfach einen dritten Arzt zu suchen.

Über ärztliches Verhalten, das man als Widerspruch zum ärztlichen Standesrecht empfindet, kann man sich jederzeit bei der zuständigen Landesärztekammer beschweren. (Gleiches gilt für Zahnärzte.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #4 (permalink)  
Alt 27.09.2009, 19:59
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AW: Darf der Arzt dem Patient in der Behandlung absagen ?

fraglich wäre ja, wie arzt C erfahren hat, dass vorher arzt B konsultiert wurde. er dürft das nie erfahren haben, weil da sonst ein bruch der ärztlichen schweigepflicht vorläge. außer wenn a selbst oder die tochter das ausgeplaudert hätten....
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  #5 (permalink)  
Alt 28.09.2009, 09:58
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AW: Darf der Arzt dem Patient in der Behandlung absagen ?

Zitat:
Zitat von zeiten
außer wenn a selbst oder die tochter das ausgeplaudert hätten....
Eben. Lies mal das ursprüngliche Posting, da stehts drin.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein
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  #6 (permalink)  
Alt 28.09.2009, 10:03
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AW: Darf der Arzt dem Patient in der Behandlung absagen ?

Zitat:
Zitat von Humungus
Eben. Lies mal das ursprüngliche Posting, da stehts drin.
ich hab da nur gefunden:
Zitat:
Arzt C hat aber irgendwie erfahren, dass Person A sich davor beim Artzt B gemeldet hat und wollte der Kunde nicht abwerben.
und daraus geht ja nicht hervor, wie der erfahren hat.
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  #7 (permalink)  
Alt 28.09.2009, 11:04
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AW: Darf der Arzt dem Patient in der Behandlung absagen ?

Zitat:
Zitat von zeiten
und daraus geht ja nicht hervor, wie der erfahren hat.
Stimmt. Für den Sachverhalt spielt es auch keine Rolle. Haben beide Zahnärzte ohne Einverständnis des Patienten kommuniziert, läge eine Verletzung der Schweigepflicht vor. Aber vielleicht hat der zweite Arzt einen Kostenvoranschlag zur Krankenkasse geschickt und von dort erfahren, dass der erste Arzt schon in gleicher Sache tätig war.
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Albert Einstein
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  #8 (permalink)  
Alt 28.09.2009, 12:00
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AW: Darf der Arzt dem Patient in der Behandlung absagen ?

Zitat:
Zitat von Humungus
Aber vielleicht hat der zweite Arzt einen Kostenvoranschlag zur Krankenkasse geschickt und von dort erfahren, dass der erste Arzt schon in gleicher Sache tätig war.
naja, dann hätte die kk die schweigepflicht gebrochen. die dürfen ja nicht namen von anderen ärzten weitergeben.
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  #9 (permalink)  
Alt 28.09.2009, 14:20
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AW: Darf der Arzt dem Patient in der Behandlung absagen ?

Zitat:
Zitat von zeiten
naja, dann hätte die kk die schweigepflicht gebrochen. die dürfen ja nicht namen von anderen ärzten weitergeben.
Warum nicht? Der eingereichte KFO-Plan wird nur einmal bewilligt. Wenn also der Patient einen zweiten Plan bei der KK einreicht, dann hatte die KK dies zu prüfen.

Gruß

Pro
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  #10 (permalink)  
Alt 28.09.2009, 19:23
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AW: Darf der Arzt dem Patient in der Behandlung absagen ?

Zitat:
Zitat von Pro
Warum nicht? Der eingereichte KFO-Plan wird nur einmal bewilligt. Wenn also der Patient einen zweiten Plan bei der KK einreicht, dann hatte die KK dies zu prüfen.
Dieselbe KK hat aber doch dem Patienten empfohlen einen weiteren Arzt aufzusuchen.

Mag ja rechtens sein, gut finde ich das Verhalten des Arztes aber nicht.
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