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Bundeswehr

Dies ist eine Diskussion zu Bundeswehr innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.06.2010, 17:10
Mieses_Karma
Gast
 
Beiträge: n/a
Exclamation Bundeswehr

J ist sei 3 Monaten bei der Bundeswehr und da sich einen Bänderanriss zugezogen. Der Arzt D. hat ihm nur Mobilat-Creme und Schmerzmittel gegeben. Nun hat sich J aber nochmal bei einem anderen Arzt C. untersuchen lassen und ist jetzt im Krankenhaus. Es besteht Verdacht auf Trombose. Kann man den Arzt D. verklagen, weil er eine falsche Diagnose aufgestellt hat?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.06.2010, 18:04
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AW: Bundeswehr

Prinzipiell kann man das machen, es ist aber die Frage, ob tatsächlich eine Fehldiagnose vorliegt oder die Thrombose anderswo herkam.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.06.2010, 21:50
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AW: Bundeswehr

Man könnte natürlich auch annehmen das die Thrombose eine Folge der schmerzbedingten Immobilisation ist.
Das wäre dann eine klassische Komplikation.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.06.2010, 18:46
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AW: Bundeswehr

Zitat:
Zitat von Pete67 Beitrag anzeigen
...Das wäre dann eine klassische Komplikation.
Korrekt ... der man aber durch die Gabe von NMH hätte begegnen können (müssen).
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Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.06.2010, 19:17
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AW: Bundeswehr

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck Beitrag anzeigen
(müssen).
Vorsicht. Wir stecken hier nicht im Fall drin, wissen also wenig darüber, wie das klinische Bild war, noch, ob eine Immobilisierung vorlag und diese auch erkrankungsbedingt war.
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  #6 (permalink)  
Alt 06.07.2010, 13:29
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AW: Bundeswehr

Zitat:
Zitat von Mieses_Karma Beitrag anzeigen
Kann man den Arzt D. verklagen, weil er eine falsche Diagnose aufgestellt hat?
Wenn ein Arzt fahrlässig eine falsche Diagnose gestellt hat und dadurch der Patient fehlerhaft behandelt wurde, kann man den Arzt in Regress nehmen.

Das setzt aber vor allem voraus, daß dies gerichtsfest nachgewiesen werden kann - dafür marschieren dann Gutachter auf usw.

In einem WWW-Forum wird die Frage, ob dem so ist, nicht klären können.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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