Dies ist eine Diskussion zu Bundeswehr innerhalb des Forums Medizinrecht
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| AW: Bundeswehr Prinzipiell kann man das machen, es ist aber die Frage, ob tatsächlich eine Fehldiagnose vorliegt oder die Thrombose anderswo herkam.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Bundeswehr Man könnte natürlich auch annehmen das die Thrombose eine Folge der schmerzbedingten Immobilisation ist. Das wäre dann eine klassische Komplikation. |
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| AW: Bundeswehr Korrekt ... der man aber durch die Gabe von NMH hätte begegnen können (müssen).
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Bundeswehr Vorsicht. Wir stecken hier nicht im Fall drin, wissen also wenig darüber, wie das klinische Bild war, noch, ob eine Immobilisierung vorlag und diese auch erkrankungsbedingt war.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Bundeswehr Zitat:
Das setzt aber vor allem voraus, daß dies gerichtsfest nachgewiesen werden kann - dafür marschieren dann Gutachter auf usw. In einem WWW-Forum wird die Frage, ob dem so ist, nicht klären können.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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