Dies ist eine Diskussion zu Beweislastumkehr bei Ärztepfusch innerhalb des Forums Medizinrecht
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| ... der Nachweis das Schmerzen auf eine bestimmte Operation zurückzuführen ist scheint offiziell unmöglich.- Frage: gibt es überhaupt Gerichtsprozesse bei denen die Nachweisführung hier wenigstens einmal gelungen ist ? b) Wieso gibt es nicht mittlerweile durch die Krankenkassen veranlasst Gutachter die als unparteiische Fachleute in Sachen Ursachenfeststellung entsprechend geschult werden ? Die Beweislastumkehr ist so gesehen nicht die Lösung weil damit ja nur der "schwarze Peter" verschoben wird. Eine ein- deutige Sachverhaltsaufklärung scheint medizinisch in der Regel unmöglich, weshalb eigentlich ?! |
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| AW: Beweislastumkehr bei Ärztepfusch Zitat:
Zitat:
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Allerdings muß ein Gutachter, um die Qualität einer ärztlichen Maßnahme beurteilen zu können, logischerweise selber mindestens auch Arzt sein, und zwar auf dem jeweiligen Fachgebiet. Anders fehlt ihm ja zwangsläufig die fachliche Kompetenz, die Sache zu beurteilen. In der Regel muß der Gutachter darüber hinaus sogar noch besondere Erfahrungen o.ä. auf dem jeweiligen Gebiet nachweisen. Zitat:
Es gibt keine Anspruch des Patienten auf Erfolg der Behandlung (das ist auch schlicht unmöglich). Es gibt nur einen Anspruch darauf, daß der Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst behandelt. Zitat:
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Beweislastumkehr bei Ärztepfusch Zitat:
Zitat:
Sehr witzig. |
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| AW: Beweislastumkehr bei Ärztepfusch Zitat:
Zitat:
Zitat:
Der Arzt kommt in böse Beweisnot, wenn seine Dokumentation nicht ordnungsgemäß und vollständig ist. Zu einer solchen Dokumentation ist er verpflichtet, und wenn er die nicht vorweisen kann, wird das Gericht im Zweifelsfall häufig dazu neigen, einen behaupteten ärztlichen Fehler anzunehmen.
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| Ist das Problem nicht noch komplexer : Wer will den die Richtigkeit der Pflegedokumentation beurteilen ?! Wenn hier eine Behandlung dazugedichtet ist kann das weder Patient noch GKV-Träger überhaupt beurteilen. Das ist das eigentliche Problem ! |
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| AW: Beweislastumkehr bei Ärztepfusch Zitat:
Auch von einer solchen war im EP nirgendwo die Rede...
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| Im Prinzip ist der Hintergrund doch so : da Haftungsfälle bei Operationsfehlern sehr komplex sind müsste es doch auch seitens der Versicherung Gutachter geben die eine geeignete Sachverhaltsüberprüfung feststellen können ... Durch das Problem der mangelhaften Neutralität gibt es aber den Horror von Gutachten und Gegengutachten : am schlimmsten sind aber das die ungeeigneten Methoden einen Sachverhalt objektiv zu überprüfen. Deshalb geht es am Ende immer um die Beweislastfrage. Mir ist kein Fall bekannt bei denen die Nachweisführung von Schmerzen und Behandlungsfehler nachprüfbar gelungen ist und ein Schadeneratz durch das Gericht erstritten wurde. |
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