Dies ist eine Diskussion zu Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse, Wegeunfall mit Vorerkrankung?!?! innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse, Wegeunfall mit Vorerkrankung?!?! ich bin mir nicht sicher ob das Thema zu Medizinrecht gehört, falls es hier wirklich falsch ist bitte ich schon mal um Entschuldigung ![]() Folgendes fiktives Szenario: Person A fährt wie jeden Früh mit dem Rad zur Arbeit. 50 Meter vor dem Ziel wird A von einem PKW erfasst und stürzt. Bei dem Sturz erleidet A auf den ersten Anschein hin „lediglich“ Schürfwunden und Prellungen am linken Ellenbogen und der Hüfte. Im Krankenhaus am selben Tag konnten auch keine weiteren, schwerwiegenden Verletzungen diagnostiziert werden. Im Verlauf der folgenden Nacht traten dann zunehmend starke Schmerzen im Nackenbereich und der linken Schulter auf, zudem fühlte sich A wie ein altes Frack (Schmerzen am ganzen Körper). Daraufhin wurde am Tag nach dem Unfall ein D-Arzt aufgesucht. Dieser stellte fest, dass die Nackenbeschwerden aufgrund eines HWS-Traumas hervorgerufen werden. Da die Beschwerden in Hüfte und unteren Rücken doch sehr stark waren, wurde ein MRT angefertigt. Bei dem MRT wurden laut Befund keine Verletzungen gefunden welche vom Unfall hätten sein können. Lediglich eine Verquellung von Gewebe im Lendenwirbelbereich und eine Fehlstellung der unteren Wirbelsäule wurde diagnostiziert. Im Verlauf des Heilungsprozesses (mit Physiotherapie und Schmerzmitteln) ließen die Beschwerden der linken Seite (ab der Hüfte) nicht wirklich nach. Es stellten sich Schmerzen und Taubheitsgefühle im linken Bein (Oberschenkel und Knie) sowie linke Pobacke ein. Daraufhin wurde ein EMG gemacht bei dem keine Schädigung der Nerven festzustellen waren. Nun sagt der behandelnde Arzt das die Beschwerden nicht vom Unfall kommen können (weil nichts zu sehen ist) und das es wahrscheinlich vom Rücken kommt (Fehlstellung WS und Verquellung) welche jedoch schon vor dem Unfall vorhanden waren und verweist nun darauf das es kein BG-Fall mehr ist sondern über die Krankenkasse läuft. Nun ist es aber so, dass A nie Probleme hatte (Schmerzen oder gar Taubheit und Kribbeln vom linken Gesäß bis zum Knie). Angenommen es lag wirklich eine Vorerkrankung ohne Beschwerden vor und nun treten aufgrund des Unfalles Beschwerden ein, wird dann die weitere Behandlung als Wegeunfall oder als normaler Kassenärztlicher Fall behandelt??? A fühlt sich von dem behandelnden Neurologen verar...t! Dieser kann auch nicht zu 100 Prozent sagen dass die Beschwerden nicht doch vom Unfall kommen. Was kann A nun tun? Ich weiß dass es alles ein wenig wirr geschildert ist aber leider ist es ein so umfangreicher und schwieriger Fall. |
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| AW: Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse, Wegeunfall mit Vorerkrankung?!?! Zitat:
Zitat:
Zitat:
Der Neurologe kann dazu vermutlich relativ wenig sagen, der kennt ja die Details des Unfallhergangs und der Erstversorgung nicht.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse, Wegeunfall mit Vorerkrankung?!?! Danke für die schnelle Antwort. Ich bin ja genau der selben Meinung wie du: Es handelt sich um einen Wegeunfall und muss auch so behandelt werden. Der D-Arzt bei dem A immer noch in Behandlung ist hat ja eine Überweisung für den Neurologen ausgestellt da natürlich nicht alle Untersuchungen von einem D-Arzt durchgeführt werden können. Alle Untersuchungen und Auswertungen erfolgten in einem großen Krankenhaus so dass der Neurologe auch alles über den Unfall und dessen Folgen weiß. |
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| AW: Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse, Wegeunfall mit Vorerkrankung?!?! Das Problem in diesem Fall scheint zu sein, dass die Ursache für die Beschwerden unklar ist. Sofern der Wegeunfall, der ja unstreitig stattgefunden hat, eine rechtlich wesentliche Ursache für die Beschwerden ist, muss die BG für die Heilbehandlung aufkommen. Sind dagegen vorbestehende Veränderungen die alleine rechtlich wesentliche Ursache, d. h. der Unfall ist keine oder nur eine rechtlich unwesentliche Ursache (letzteres wäre dann der Fall, wenn die Vorerkrankung als Ursache der Beschwerden deutlich überwiegt und die Unfallfolgen keinen wesentlichen Teil dazu beitragen), dann ist die Krankenkasse zuständig und der D-Arzt oder die BG werden die BG-liche Behandlung abbrechen. Theoretisch hört sich das einfach an, aber weil hier juristische und medizinische Beurteilungen zusammentreffen und vor allem auch meistens nicht eindeutig festgestellt werden, führt sowas in der Praxis oft zu unerfreulichen Auseinandersetzungen. Hier scheint auch noch das Problem vorzuliegen, dass unfallunabhängige Körperschäden feststehen, die für die jetztigen Beschwerden verantwortlich sein können, jedoch keine entsprechenden Unfallfolgen nachgewiesen sind. Beweistechnisch ist dies insofern interessant, als sich die Frage stellt, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Unfallzusammenhang hergestellt werden kann. Könnten die jetztigen Beschwerden direkt auf den Sturz zurückgeführt werden, würde der Grad der einfachen Wahrscheinlichkeit (es spricht mehr dafür als dagegen), ausreichen. Kann man mit dem Sturz direkt die Beschwerden nicht erklären und man bräuchte einen sturzbedingten Erstschaden (also eine Verletzung), der die Beschwerden erklären kann, dann müsste man diesen Erstschaden mit Vollbeweis (quasi zweifelsfrei) feststellen können. Für den Zusammenhang zwischen Erstschaden und Folgeschäden würde dann wieder die Wahrscheinlichkeit reichen. Kurz und gut: Hier können sich diverse Gutachter austoben, wenne s denn sein soll.... Viele Grüße Cephalotus |
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| AW: Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse, Wegeunfall mit Vorerkrankung?!?! Zitat:
Mühselig wird es bei eventuellen Rentenansprüchen, Berufsunfähigkeit, Reha, Umschulung - also alledem, was sich aus einem Berufs- oder Wegeunfall an Folgerungen für den Versicherten ergeben kann.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse, Wegeunfall mit Vorerkrankung?!?! Zitat:
Letztendlich ist der unschuldige Patient doppelt im Pech: Er hat die körperlichen Probleme und auch der entstandene Sachschaden wird nicht sonderlich schnell von der gegnerischen Versicherung übernommen (und dann auch nicht in voller Höhe) |
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| AW: Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse, Wegeunfall mit Vorerkrankung?!?! Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse, Wegeunfall mit Vorerkrankung?!?! Na von dem eingangs erwähnten Verkehrsunfall (Person A wurde als Fahrradfahrer von einem PKW übersehen) dabei gab es nicht nur körperliche Schäden sondern einen verzogenen Fahrradrahmen und zerrissene Jacke, Pullover, Rücksack und Schuhe... Und zu allem Übel schiebt nun die Unfallverursacherin Person A die Schuld in die Schuhe und sagt das Person A unerlaubt auf dem Fußweg gefahren wäre... blödsinn denn bei der Aufnahme durch die Polizei gab sie erst an das sie nicht genau weiß wo Person A mit dem Rad unterwegs war und Person A war zu 10000000 Prozent auf der Straße unterwegs (wurde auch so bei der Polizei angegeben)... Ein langer und schwieriger Kampf um Schadenersatz und Schmerzensgeld steht Person A hier nun wahrscheinlich ins Haus da es leider keine Zeugen gibt |
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