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Behandlungsfehler - Zahnarzt pocht auf Zahlung der Rechnung

Dies ist eine Diskussion zu Behandlungsfehler - Zahnarzt pocht auf Zahlung der Rechnung innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 28.09.2010, 11:19
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Talking Behandlungsfehler - Zahnarzt pocht auf Zahlung der Rechnung

Angenommen es besteht folgender Fall:

A hat sich vor einigen Monaten einer Wurzelbehandlung an einem Zahn unterzogen, der ihm nun Schmerzen bereitet.

A sucht daher einen Spezialisten B auf, der sich auf endontologische Wurzelkanalbehandlungen spezialisiert hat und unterschreibt einen Behandlungsvertrag über eine Wurzelrevision für 1800 Euro.

Nach erneuter Behandlung hat A jedoch noch stärkere Schmerzen und bittet B um Einlage eines Medikamentes. B füllt den Zahn jedoch entgültig ab.

A sucht - um sich eine Zweitmeinung einzuholen - einen weiteren Spezialisten C auf. C erkennt auf dem Röntgenbild, dass ein Kanal nicht behandelt wurde und sich an der Wurzelspitze eine Entzündung gebildet hat.

Um ganz sicher zu sein holt A noch eine dritte Meinung bei D ein. D bestätigt die Aussage von C.

A bittet B um erneute Behandlung. B streitet alles ab und pocht auf Bezahlung, da die Leistung bereits erbracht wurde.

C bietet A an den Zahn für 1200 Euro erneut zu behandeln. Die Alternative wäre ein Implantat für 3000-4000 Euro.

Frage: Welche Möglichkeiten bestehen für A gegen die Zahlungsforderung von B vorzugehen?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.09.2010, 11:37
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AW: Behandlungsfehler - Zahnarzt pocht auf Zahlung der Rechnung

Na, was sind denn das für Abzocker, die für eine Sanierung eines Zahns 1200 bzw. 1800 Euro verlangen?

Eine fehlerhafte Leistung muss nicht bezahlt werden. Allerdings muss der Patient den nachweis führen, dass die Leistung schlecht war.

Der Patient sollte schnellstens bei der Landeszahnärztekammer eine Beschwerde einreichen und ein gutachterliches Verfahren anstreben. Von einem kann man ausgehen: wird der Zahn anderweitig saniert, wird die Beweisführung noch schwieriger.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.09.2010, 11:50
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AW: Behandlungsfehler - Zahnarzt pocht auf Zahlung der Rechnung

Ich kann mich irren, meine mich aber zu erinnern, dass Gutachterkosten nur bei Zahnersatz von der Krankenkasse übernommen werden. Bei Problemen mit Kronen und Wurzelbehandlungen (Zahnerhaltende Maßnahmen) wäre ein Gutachter zunächst mal Privatvergnügen des Patienten.

Meines Erachtens ist die Situation der Patienten allgemein relativ schlecht. Der Zahnarzt hat ein Recht auf Nachbesserung, damit fängt es ja schon an.

Horrende Zahnarztkosten - gerade bei Zahnersatz - sind leider auch keine Seltenheit. Ich kann nur empfehlen den Heil- und Kostenplan grundsätzlich online zu überprüfen (da gibt es eine bestimmte Webseite, deren Name ich leider vergessen habe).
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  #4 (permalink)  
Alt 28.09.2010, 11:58
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AW: Behandlungsfehler - Zahnarzt pocht auf Zahlung der Rechnung

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Ich kann mich irren, meine mich aber zu erinnern, dass Gutachterkosten nur bei Zahnersatz von der Krankenkasse übernommen werden.
Hier geht es um ein Schlichtungsverfahren bei der LZÄK. In diesem Rahmen werden die Gutachterkosten übernommen.

Übrigens erleichtert es die Sache des Patienten ein wenig, wenn er schriftliche Befunde und Äußerungen von C und D dem Antrag beilegen kann.

Das recht auf Nachbesserung hat der Zahnarzt bei der Prothetik. Meines Wissens nicht bei einer "normalen" Behandlung. Abgesehen davon ist der Patient (siehe SV) mit einer erneuten behandlung durch den B einverstanden, dieser lehnt aber die Nachbesserung ernsthaft ab.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.09.2010, 12:41
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AW: Behandlungsfehler - Zahnarzt pocht auf Zahlung der Rechnung

coole preise... wohnt der a in dubai?

der super-spezialist "B" heißt nicht zufällig Y und treibst sein unwesen in M......?

okay, ich kenne so ein ähnliches problem aus persönlihcer erfahrung. ich habe mich für rausreißen entschieden und bin sehr froh damit.

mein neuster za sagte mir, diese wurzelfüllungen sind sowieso nur zu 2/3 erfolgreich. und eine neuerliche endodontische behandlung von einem zahn der sowieso schon wurzelgefüllt ist, sei geldmacherei. wenn man sich für sowas entscheiden sollte, sollte man vom jeweiligen za eine erfolgsgarantie sich geben lassen. die krankenkassen würden das aus gutem grund nicht bezahlen.

die nächste möglichkeit einen solchen zahn zu beandeln ist dann die wurzelspitzenresektion. da wird der kiefer aufgemeißelt und der untere entzündete teil der wurzel abgeschnitten.... diese behandlungen sind aber auch nur zu ungefähr 50% erfolgreich.... (dafür aber sehr schmerzhaft).... (würde ich nie wieder machen lassen, ging bei mir nämlich auch jedes mal schief.)

ich würde nix von dem ganzen theater machen, sonder raus damit! wieso das implantat nun aber 3-4000 euronen kosten soll, is mir echt schleierhaft, kommen da kleine brillis drauf oder was...?
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  #6 (permalink)  
Alt 28.09.2010, 12:47
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AW: Behandlungsfehler - Zahnarzt pocht auf Zahlung der Rechnung

Stimmt natürlich @Humungus

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
die nächste möglichkeit einen solchen zahn zu beandeln ist dann die wurzelspitzenresektion. da wird der kiefer aufgemeißelt und der untere entzündete teil der wurzel abgeschnitten.... diese behandlungen sind aber auch nur zu ungefähr 50% erfolgreich.... (dafür aber sehr schmerzhaft).... (würde ich nie wieder machen lassen, ging bei mir nämlich auch jedes mal schief.)
Ich kann da auch nichts Gutes berichten! Ich weiß schon gar nicht mehr, wie oft man mich vorne rechts oben aufgeschnitten hat. Fünf oder sechs mal bestimmt.

Zitat:
ich würde nix von dem ganzen theater machen, sonder raus damit! wieso das implantat nun aber 3-4000 euronen kosten soll, is mir echt schleierhaft, kommen da kleine brillis drauf oder was...?
Ohne Zähne ist aber auch schlecht. Es wäre schön, wenn man als Deutscher sich einen ZA im Ausland suchen könnte (z.B. in den nahen NL). Dürfte einiges billiger kommen. Oder geht das sogar vielleicht?
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  #7 (permalink)  
Alt 28.09.2010, 13:10
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AW: Behandlungsfehler - Zahnarzt pocht auf Zahlung der Rechnung

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Ohne Zähne ist aber auch schlecht. Es wäre schön, wenn man als Deutscher sich einen ZA im Ausland suchen könnte (z.B. in den nahen NL). Dürfte einiges billiger kommen. Oder geht das sogar vielleicht?
Aber sicher doch geht das du brauchst dazu nur eine Auslandskrankenversicherung die das bezahlt.
Bezahlt werden zur Zeit im Ausland nur Zahnersatzmaßnahmen. Da bekommt man aber auch nur den normalen Festzuschuss wie in Deutschland auch, also nichts konservierend-chirurgisches.
Vorteil für den Patienten, wäre hier das die Laborarbeiten und der Zahnarzt günstiger ist als einer hier im Lande.

So nun zu dem Fall, der Patient kann sich gerne an die Schlichtungsstelle wenden, nur leider wird er keinen Erfolg haben, da konservierend- chirurgische Maßnahmen keinen Erfolg garantieren müssen. Es ist jedes Mal ein Behandlungsversuch.

In dem Fall, wurde die Behandlung privat in Ansatz gebracht, weil die GKV diese Kosten nicht mehr trägt, wenn es sich um:
- hinteren Backenzahn handelt der
a) eine Schlechte Behandlungsprognose hat, oder
b) alleine steht, somit keinen Zahnersatz trägt, oder
c) die Kanäle verkalkt sind, oder
d) die Wurzeln so verbogen sind, das eine normale Wurzelbehandlung lag lege artis nicht mehr möglich ist.

Der genannte Preis ist zwar happig, aber da wurde höchst wahrscheinlich eine elektronische Längenmessung und Aufbereitung gemacht, womöglich noch unter Lupe gearbeitet, je nach Dauer hat das ihren Preis, den der Zahnarzt selber bestimmen kann da nicht nur einfach nach GOZ sondern auch Analog berechnet werden kann.
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  #8 (permalink)  
Alt 28.09.2010, 13:12
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AW: Behandlungsfehler - Zahnarzt pocht auf Zahlung der Rechnung

Zitat:
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Es wäre schön, wenn man als Deutscher sich einen ZA im Ausland suchen könnte (z.B. in den nahen NL). Dürfte einiges billiger kommen. Oder geht das sogar vielleicht?
das geht doch. es gibt viele, die dafür nach ungarn fahren. und es gibt ne art "zahnarzttourismus" auf mallorca. da kannst du dann das gesamte gebiss aumotzen lassen und hast 2 wochen urlaub umsonst noch dabei und alles zusammen kost unterm strich die hälfte, wie was es hier gekostet hätte....

die frage is halt immer, was man macht, falls was schief geht. aber ehrlich gesagt, wär es mir noch lieber, es geht für 2000 in spanien was schief, als für 4000 hier.... ärger hat man so oder so und ich glaub nicht mehr dran, dass man bei ärzten jemals was nachweisen kann. von daher....
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  #9 (permalink)  
Alt 29.09.2010, 08:54
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Zitat:
Zitat von Buddafly84 Beitrag anzeigen
So nun zu dem Fall, der Patient kann sich gerne an die Schlichtungsstelle wenden, nur leider wird er keinen Erfolg haben, da konservierend- chirurgische Maßnahmen keinen Erfolg garantieren müssen.
Stimmt, aber in diesem Fall sehe ich eine unvollständige Behandlung, welche eine weitere Behandlung vonnöten macht. Denn;
Zitat:
Zitat von zenpoetry Beitrag anzeigen
A sucht - um sich eine Zweitmeinung einzuholen - einen weiteren Spezialisten C auf. C erkennt auf dem Röntgenbild, dass ein Kanal nicht behandelt wurde und sich an der Wurzelspitze eine Entzündung gebildet hat.

Um ganz sicher zu sein holt A noch eine dritte Meinung bei D ein. D bestätigt die Aussage von C.
In diesem Fall ist der Weg zur Schlichtungsstelle das Mittel der Wahl. Und ob eine elektronische Längenmessung und Aufbereitung wirtschaftlich sinnvoll war, dass sollte ebenso geprüft werden.

Gruß

Pro
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  #10 (permalink)  
Alt 29.09.2010, 09:20
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AW: Behandlungsfehler - Zahnarzt pocht auf Zahlung der Rechnung

Zitat:
Zitat von Pro Beitrag anzeigen
Stimmt, aber in diesem Fall sehe ich eine unvollständige Behandlung, welche eine weitere Behandlung vonnöten macht. Denn;
In diesem Fall ist der Weg zur Schlichtungsstelle das Mittel der Wahl. Und ob eine elektronische Längenmessung und Aufbereitung wirtschaftlich sinnvoll war, dass sollte ebenso geprüft werden.

Gruß

Pro
Die Frage ist nur ob die Schlichtungsstelle anhand der Aufnahme das auch erkennt, immerhin haben gleich zwei Ärzte diese Aussage getroffen, die sie im übrigen niemals öffentlich machen werden , ergo müsste das so ersichtlich gewesen sein das es den 4 Zugang gibt. Eine Aufhellung ( Vereiterung) am Apex kommt auch ohne einen nicht gefundenen 4ten Kanal vor.

Was die Wirtschaftlichkeit angeht, nun da es eine Privatvereinbarung war, ist es eine Leistung auf Verlangen.
Somit kommen die Kosten nicht auf eine GKV, somit keine Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Gruß
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