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Behandlung unter Verstoß gegen §18 Abs. 8 Nr.2 & 3 BMV-Ä

Dies ist eine Diskussion zu Behandlung unter Verstoß gegen §18 Abs. 8 Nr.2 & 3 BMV-Ä innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 12:06
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Behandlung unter Verstoß gegen §18 Abs. 8 Nr.2 & 3 BMV-Ä

Welche Rechtsfolgen hat die Behandlung eines Patienten auf eigene Kosten, ohne dass eine Schriftliche Vereinbarung oder Zustimmung vorliegt? Handelt es sich um §18 Abs. 8 Nr.2 und NR.3 BMV-Ä um ein Schrifterforderniss nach § 126 BGB?

Vielen Dank im Voraus, ich habe keine Ahnung von Medizinrecht.
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  #2 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 12:12
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AW: Behandlung unter Verstoß gegen §18 Abs. 8 Nr.2 & 3 BMV-Ä

Zitat:
Zitat von little_Nerd Beitrag anzeigen
Welche Rechtsfolgen hat die Behandlung eines Patienten auf eigene Kosten, ohne dass eine Schriftliche Vereinbarung oder Zustimmung vorliegt?
Die Frage ist zu inexakt gestellt. GKV-Patient? Behandlung ohne Zustimmung ??? Rechtsfolgen in zivilrechtlicher/dienstrechtlicher/strafrechtlicher Hinsicht?

Zitat:
Handelt es sich um §18 Abs. 8 Nr.2 und NR.3 BMV-Ä um ein Schrifterforderniss nach § 126 BGB?
Wie wärs denn eher mit §3 Absatz 1 BMV-Ä? Der 18er regelt nur die Quittung für die Praxisgebühr!

Formulier den Sachverhalt exakter, dann fällt die Antwort auch exakter aus.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 13:45
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AW: Behandlung unter Verstoß gegen §18 Abs. 8 Nr.2 & 3 BMV-Ä

Das war wohl doch zu kurz, und dazu noch unglück formuliert. Ich fasse nochmal nach:

Ein GKV-Patient wünscht eine Narkose bei einer Behandlung. Diese ist jedoch nicht von Leistung der gesetzlichen Krankenkasse umfasst. Er trifft eine mündliche Absprache mit dem Anästhesisten, der hinzugezogen wird und die Narkose durchführt.

Es geht um den Anspruch auf Zahlung des Honorars.

§18 Abs. 8 Nr.2 & 3 BMV-Ä
Der Vertragsarzt darf von einem Versicherten eine Vergütung nur fordern
1. [...]
2.
wenn und soweit der Versicherte vor Beginn der Behandlung ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden, und dieses dem Ver-tragsarzt schriftlich bestätigt,
3.
wenn für Leistungen, die nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versor-gung sind, vorher die schriftliche Zustimmung des Versicherten eingeholt und dieser auf die Pflicht zur Übernahme der Kosten hingewiesen wurde.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 14:01
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AW: Behandlung unter Verstoß gegen §18 Abs. 8 Nr.2 & 3 BMV-Ä

Zitat:
Zitat von little_Nerd Beitrag anzeigen
Ein GKV-Patient wünscht eine Narkose bei einer Behandlung. Diese ist jedoch nicht von Leistung der gesetzlichen Krankenkasse umfasst. Er trifft eine mündliche Absprache mit dem Anästhesisten, der hinzugezogen wird und die Narkose durchführt.

Es geht um den Anspruch auf Zahlung des Honorars.
Na prima. Eine nicht-GKV-Leistung muss vor der Behandlung mit einem GKV-Patienten schriftlich vereinbart werden. Rechtsgrundlage ist der von mir zitierte §3.

Zitat:
§18 Abs. 8 Nr.2 & 3 BMV-Ä
Der Vertragsarzt darf von einem Versicherten eine Vergütung nur fordern
1. [...]
2.
wenn und soweit der Versicherte vor Beginn der Behandlung ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden, und dieses dem Ver-tragsarzt schriftlich bestätigt,
3.
wenn für Leistungen, die nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versor-gung sind, vorher die schriftliche Zustimmung des Versicherten eingeholt und dieser auf die Pflicht zur Übernahme der Kosten hingewiesen wurde.
Dies ist korrekt und deckt sich mit §3.

Folge: der Arzt hat keinen Rechtsanspruch auf das Honorar, wenn nichts im Vorfeld schriftlich vereinbart wurde. Dies ist übrigens eine lex specialis, die über das BGB hinausgeht.
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Alt 14.02.2011, 14:03
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AW: Behandlung unter Verstoß gegen §18 Abs. 8 Nr.2 & 3 BMV-Ä

Vielen Dank!
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  #6 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 08:30
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AW: Behandlung unter Verstoß gegen §18 Abs. 8 Nr.2 & 3 BMV-Ä

Behandlung unter Verstoß gegen §18 Abs. 8 Nr.2 & 3 BMV-Ä

gibt es schon im Forum...
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  #7 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 08:47
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Hm, jetzt hast Du auf den gleichen Thread verlinkt.
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  #8 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 14:43
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Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Hm, jetzt hast Du auf den gleichen Thread verlinkt.
Misst, sorry...
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