Dies ist eine Diskussion zu Behandlung unter Verstoß gegen §18 Abs. 8 Nr.2 & 3 BMV-Ä innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Behandlung unter Verstoß gegen §18 Abs. 8 Nr.2 & 3 BMV-Ä Vielen Dank im Voraus, ich habe keine Ahnung von Medizinrecht. |
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| AW: Behandlung unter Verstoß gegen §18 Abs. 8 Nr.2 & 3 BMV-Ä Zitat:
Zitat:
Formulier den Sachverhalt exakter, dann fällt die Antwort auch exakter aus.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Behandlung unter Verstoß gegen §18 Abs. 8 Nr.2 & 3 BMV-Ä Das war wohl doch zu kurz, und dazu noch unglück formuliert. Ich fasse nochmal nach: Ein GKV-Patient wünscht eine Narkose bei einer Behandlung. Diese ist jedoch nicht von Leistung der gesetzlichen Krankenkasse umfasst. Er trifft eine mündliche Absprache mit dem Anästhesisten, der hinzugezogen wird und die Narkose durchführt. Es geht um den Anspruch auf Zahlung des Honorars. §18 Abs. 8 Nr.2 & 3 BMV-Ä Der Vertragsarzt darf von einem Versicherten eine Vergütung nur fordern 1. [...] 2. wenn und soweit der Versicherte vor Beginn der Behandlung ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden, und dieses dem Ver-tragsarzt schriftlich bestätigt, 3. wenn für Leistungen, die nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versor-gung sind, vorher die schriftliche Zustimmung des Versicherten eingeholt und dieser auf die Pflicht zur Übernahme der Kosten hingewiesen wurde. |
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| AW: Behandlung unter Verstoß gegen §18 Abs. 8 Nr.2 & 3 BMV-Ä Zitat: Zitat:
Folge: der Arzt hat keinen Rechtsanspruch auf das Honorar, wenn nichts im Vorfeld schriftlich vereinbart wurde. Dies ist übrigens eine lex specialis, die über das BGB hinausgeht.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Behandlung unter Verstoß gegen §18 Abs. 8 Nr.2 & 3 BMV-Ä Vielen Dank! |
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| AW: Behandlung unter Verstoß gegen §18 Abs. 8 Nr.2 & 3 BMV-Ä |
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| AW: Behandlung unter Verstoß gegen §18 Abs. 8 Nr.2 & 3 BMV-Ä Hm, jetzt hast Du auf den gleichen Thread verlinkt.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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