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Behandlung nachträglich als Chefarztbehandlung eingestuft

Dies ist eine Diskussion zu Behandlung nachträglich als Chefarztbehandlung eingestuft innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 08.03.2010, 16:42
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Behandlung nachträglich als Chefarztbehandlung eingestuft

A wird nachts mit akuten Schmerzen ins Krankenhaus eingeliefert und vom diensthabenden Stationsarzt mit starken Schmerzmitteln behandelt. A ist mit dem günstigsten Tarif privat krankenversichert, der keine Chefarztbehandlung beinhaltet.

Am Morgen des nächsten Tages, (A steht noch unter Schmerzmitteln) kommt Verwaltungsangestellte B ins Krankenzimmer und fragt A, ober privat versichert sei. Dies bejaht er und wird gebeten, einige Formulare zu unterschreiben. A unterschreibt auch ein Formular, in dem er eine Chefarztbehandlung wünscht. Der Chefarzt C kommt kurz vor der Entlassung für zwei Minuten ins Krankenzimmer, sieht sich die Verletzung an, sagt "alles ok" und verlässt das Zimmer wieder. A verlässt nach einer Nacht das Krankenhaus auf eigenen Wunsch.

Zwei Wochen später erhält A eine Rechnung für eine Chefarztbehandlung in Höhe von >200 Euro. Auf dieser Rechnung werden alle von dem Stationsarzt vorgenommen Behandlungen als Chefarzttätigkeiten abgerechnet.

Muss A komplette Rechnung über 200 Euro zahlen, die nicht von der Krankenversicherung abgedeckt wird? Ist es juristisch völlig unbedenklich, dass mit keinem Wort auf diese Kosten hingewiesen wurde und A zusätzlich noch unter dem Einfluss der Schmerzmittel stand? Können die Tätigkeiten des Stationsarztes nachträglich als Chefarztbehandlung abgerechnet werden?
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Alt 08.03.2010, 17:31
V.I.P.
 
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AW: Behandlung nachträglich als Chefarztbehandlung eingestuft

Chefarztleistungen müssen persönlich erbracht werden. Nur in Sonderfällen ist die Übertragung auf einen Stellvertreter möglich. Allerdings muss der Chefarzt nicht alles machen, er muss aber die Fäden in der Hand halten. Ob dies hier der Fall war, sollte der Patient gemeinsam mit seiner PKV eruieren.

http://www.bundesaerztekammer.de/pag...is=0.7.47.3225
http://www.heimes-mueller.de/1691_Au...tungen_doc.pdf

Nur mal ein ehrliches Wort: der Patient ist PKV-versichert, und zwar ohne Chefarztbehandlung. Er weiß wahrscheinlich genau, was es heißt, wenn er einen Wisch unterschreibt, in dem CB vereinbart wird. Und später zu sagen, er habe unter dem Einfluss von Schmerzmitteln gestanden, die seine Entscheidungskfrat genügend verminderten, wird nicht ziehen. Es gibt Aussagen einiger Angestellter des Krankenhauses und einen Verordnungsplan, aus denen man wohl das Gegenteil schließen können wird. Also: in Zukunft genau lesen und klar sagen, wie man versichert ist.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.03.2010, 12:17
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AW: Behandlung nachträglich als Chefarztbehandlung eingestuft

Nach meiner Kenntnis kann sich der Chefarzt anderer Ärzte bedienen. Er trägt aber die Aufsicht und Haftung.

Gruß
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