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Behandlung erfolglos

Dies ist eine Diskussion zu Behandlung erfolglos innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 31.10.2009, 19:34
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Question Behandlung erfolglos

Hallo,
Mal angenommen, Patient A leidet an Warzenbefall an der Fußsohle und hat schon viele Ärzte besucht, keiner hatte Erfolg. Nun ist der Patient verzweifelt, sieht als letzten Ausweg das Weglasern der Warzen.
Er geht in eine Klinik und der Arzt verspricht ihm eine erfolgreiche Laser-Behandlung, welche er in einigen Sitzungen machen möchte (Zitat: ,,Die Warzen werden komplett weg sein").
Nun war Patient A dort schon einige Male und hat viel Geld dafür bezahlt (Krankenkasse zahlt nicht) und der versprochene Erfolg ist ausgeblieben: die Warzen sind immer noch da, wie vor der Behandlung.

Hat der Patient eine reelle Chance, sein Geld zurückzubekommen (+Schmerzensgeld?, die Behandlung inkl. der Spritzen war furchtbar, üble Schmerzen)?


Danke schonmal für Ihre Hilfe
Beste Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 01.11.2009, 15:49
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AW: Behandlung erfolglos

Nein. Die ärztliche Behandlung muss bezahlt werden. Ein Erfolg wird bei ärztlichen Behandlungen nicht garantiert. Es kommt auch immer darauf an wie der Patient auf die einzelne Behandlung anspricht.
Warzen vereist man am besten mit der Kryotherapie. Je nach Ausmaß und Tiefe der Warze sind mehrere Behandlungen erforderlich. Die Behandlung ist schmerzhaft. Das aber muss der Patient wissen und hinnehmen, wenn er Warzen los sein möchte.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.11.2009, 20:08
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AW: Behandlung erfolglos

Zitat:
Zitat von vico
Nein. Die ärztliche Behandlung muss bezahlt werden. Ein Erfolg wird bei ärztlichen Behandlungen nicht garantiert. Es kommt auch immer darauf an wie der Patient auf die einzelne Behandlung anspricht.
Warzen vereist man am besten mit der Kryotherapie. Je nach Ausmaß und Tiefe der Warze sind mehrere Behandlungen erforderlich. Die Behandlung ist schmerzhaft. Das aber muss der Patient wissen und hinnehmen, wenn er Warzen los sein möchte.
naja, der patient war neulich bei nem anderen hautarzt und hat ihm die warzen auch nochmal gezeigt. er meinte, dass die warzen alle noch 'leben' und der behandlende arzt ,,nicht mit seinem laser umgehen könne" und der patient die behandlung unter ,,rausgeschmissenes geld" abhaken könne.
also wurde dem patienten eine offensichtlich fehlerhafte behandlung fachärztlich bescheinigt.

P.S. ich möchte in einem jura-forum nicht über die behandlung von warzen diskutieren, Sie ('vico') scheinen relativ wenig ahnung davon zu haben. bleiben wir doch bitte beim rechtlichen
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  #4 (permalink)  
Alt 01.11.2009, 20:18
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AW: Behandlung erfolglos

Das Versprechen eines Behandlungserfolges ist nicht nur unärztlich, sondern könnte zu einer fehlerhaften Einwilligung des Patienten geführt haben, womit eine Körperverletzung im Raum stehen könnte. Allerdings wird der Beweis des Versprechens nicht einfach sein.

Wird eine Behandlung nicht nach den Regeln ärztlicher Kunst durchgeführt, hat der Arzt nicht nur kein Recht auf Erfüllung seines Honoraranspruchs, sondern er kann sich dadurch regresspflichtig gemacht haben. Die Schäden aus der fehlerhaften Behandlung können auf seine Kosten "repariert" werden, eventuell hat der Fehlbehandelte einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Ist die Behandlung grob fahrlässig falsch ausgeführt worden, greift die Beweislastumkehr, wonach der Arzt nachweisen muss, dass durch seine Behandlung kein Schadne entstand.

Und wie man Warzen am besten "wegmacht", darüber kann man trefflich diskutieren. Bevor man weiß, welcher Art die Warzen sind und wo sie sitzen, sollte man vorsichtig sein.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.11.2009, 22:27
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AW: Behandlung erfolglos

ACHTUNG ACHTUNG ACHTUNG.....off topic ALARM !!

Ich erwäge den TE auf Schmerzensgeld zu verklagen, weil er mir mit seiner Schilderung das Abendessen wieder aus dem Körper "geholt" hat...Warzen sind abartig...da sollte man sich doch am besten gleich das Bein abhacken...Pfui das verfolgt mich jetzt wieder ewig lang ...gibts denn hier KEINE Ekelgrenze ??

Ansonsten schließe ich mich dem "Hautarzt" an...PECH gehabt..Geld rausgeworfen..abhaken und fragen was eine Amputation kostet....wenn man klagen will sollte man wenigstens einen Hauch einer Chance haben...denn gibts HIER nicht !!

Chris
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  #6 (permalink)  
Alt 01.11.2009, 22:49
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AW: Behandlung erfolglos

Zitat:
Zitat von radiomann1
....wenn man klagen will sollte man wenigstens einen Hauch einer Chance haben...denn gibts HIER nicht !!
Da müsste bei dem Aufklärungs-Gespräch nur ein Verwandter des Patienten dabei gewesen sein.

Und wenn die Laserbehandlung tatsächlich fehlerhaft war, könnte das ärztlich festgestellt werden. Dazu würde sich ein Uni-Dermatologe gut eignen.

Manche Ärzte nehmen bei IGeL-Behandlungen den Mund zu voll.
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  #7 (permalink)  
Alt 02.11.2009, 09:46
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AW: Behandlung erfolglos

Zitat:
Zitat von micha075
bleiben wir doch bitte beim rechtlichen
Bitte schön. Allerdings wurde das bereits beantwortet: Der Patient muss die Behandlung bezahlen, auch wenn kein Behandlungserfolg eintritt. Für diesen garantiert kein Arzt.
Auch mündlich gehörte "Versprechungen" seitens eines Arztes hätte letztendlich vor Gericht kein Bestand.
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  #8 (permalink)  
Alt 02.11.2009, 09:48
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AW: Behandlung erfolglos

Zitat:
Zitat von Humungus
Da müsste bei dem Aufklärungs-Gespräch nur ein Verwandter des Patienten dabei gewesen sein.

Verwandte haben vor Gericht immer einen schweren Stand...
Es darf auch ein Bekannter sein.
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  #9 (permalink)  
Alt 02.11.2009, 12:05
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AW: Behandlung erfolglos

Hi..

ich behaupte immer noch, das hier ZAHLEN angesagt ist...abgesehen davon ist es nicht wirklich üblich, bei Laserbehandlungen die gesammte Verwandtschaft mit ins Arztzimmer zu schleppen...


Chris
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  #10 (permalink)  
Alt 02.11.2009, 13:22
Pro Pro ist offline
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AW: Behandlung erfolglos

Zitat:
Zitat von micha075
Er geht in eine Klinik und der Arzt verspricht ihm eine erfolgreiche Laser-Behandlung, welche er in einigen Sitzungen machen möchte (Zitat: ,,Die Warzen werden komplett weg sein").
Wurde dieses Zitat unter Zeugen genannt oder gar schriftlich gegeben?

Ansonsten ist hier dem Geschriebenen von Humungus zuzustimmen.
Zitat:
Zitat von vico
Die ärztliche Behandlung muss bezahlt werden.
Sagt vico?
Zitat:
Zitat von vico
Warzen vereist man am besten mit der Kryotherapie.
Oh, Herr oder Frau Dermatologe.
Zitat:
Zitat von radiomann1
Ich erwäge den TE auf Schmerzensgeld zu verklagen, weil er mir mit seiner Schilderung das Abendessen wieder aus dem Körper "geholt" hat...Warzen sind abartig
Dich zwingt ja niemand dies hier zu lesen und sei froh das du keine Warzen hast. Die zwischen deinen Schultern dürft ausgewachsen sein.
Zitat:
Zitat von vico
Auch mündlich gehörte "Versprechungen" seitens eines Arztes hätte letztendlich vor Gericht kein Bestand.
Wieder falsch.
Zitat:
Zitat von vico
Verwandte haben vor Gericht immer einen schweren Stand...
Warum?

Gruß

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