Dies ist eine Diskussion zu Behandlung erfolglos innerhalb des Forums Medizinrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Mal angenommen, Patient A leidet an Warzenbefall an der Fußsohle und hat schon viele Ärzte besucht, keiner hatte Erfolg. Nun ist der Patient verzweifelt, sieht als letzten Ausweg das Weglasern der Warzen. Er geht in eine Klinik und der Arzt verspricht ihm eine erfolgreiche Laser-Behandlung, welche er in einigen Sitzungen machen möchte (Zitat: ,,Die Warzen werden komplett weg sein"). Nun war Patient A dort schon einige Male und hat viel Geld dafür bezahlt (Krankenkasse zahlt nicht) und der versprochene Erfolg ist ausgeblieben: die Warzen sind immer noch da, wie vor der Behandlung. Hat der Patient eine reelle Chance, sein Geld zurückzubekommen (+Schmerzensgeld?, die Behandlung inkl. der Spritzen war furchtbar, üble Schmerzen)? Danke schonmal für Ihre Hilfe Beste Grüße |
| |||
| AW: Behandlung erfolglos Nein. Die ärztliche Behandlung muss bezahlt werden. Ein Erfolg wird bei ärztlichen Behandlungen nicht garantiert. Es kommt auch immer darauf an wie der Patient auf die einzelne Behandlung anspricht. Warzen vereist man am besten mit der Kryotherapie. Je nach Ausmaß und Tiefe der Warze sind mehrere Behandlungen erforderlich. Die Behandlung ist schmerzhaft. Das aber muss der Patient wissen und hinnehmen, wenn er Warzen los sein möchte. |
| |||
| AW: Behandlung erfolglos Zitat:
also wurde dem patienten eine offensichtlich fehlerhafte behandlung fachärztlich bescheinigt. P.S. ich möchte in einem jura-forum nicht über die behandlung von warzen diskutieren, Sie ('vico') scheinen relativ wenig ahnung davon zu haben. bleiben wir doch bitte beim rechtlichen |
| |||
| AW: Behandlung erfolglos Das Versprechen eines Behandlungserfolges ist nicht nur unärztlich, sondern könnte zu einer fehlerhaften Einwilligung des Patienten geführt haben, womit eine Körperverletzung im Raum stehen könnte. Allerdings wird der Beweis des Versprechens nicht einfach sein. Wird eine Behandlung nicht nach den Regeln ärztlicher Kunst durchgeführt, hat der Arzt nicht nur kein Recht auf Erfüllung seines Honoraranspruchs, sondern er kann sich dadurch regresspflichtig gemacht haben. Die Schäden aus der fehlerhaften Behandlung können auf seine Kosten "repariert" werden, eventuell hat der Fehlbehandelte einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Ist die Behandlung grob fahrlässig falsch ausgeführt worden, greift die Beweislastumkehr, wonach der Arzt nachweisen muss, dass durch seine Behandlung kein Schadne entstand. Und wie man Warzen am besten "wegmacht", darüber kann man trefflich diskutieren. Bevor man weiß, welcher Art die Warzen sind und wo sie sitzen, sollte man vorsichtig sein.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Behandlung erfolglos ACHTUNG ACHTUNG ACHTUNG.....off topic ALARM !! Ich erwäge den TE auf Schmerzensgeld zu verklagen, weil er mir mit seiner Schilderung das Abendessen wieder aus dem Körper "geholt" hat...Warzen sind abartig...da sollte man sich doch am besten gleich das Bein abhacken...Pfui das verfolgt mich jetzt wieder ewig lang ...gibts denn hier KEINE Ekelgrenze ?? Ansonsten schließe ich mich dem "Hautarzt" an...PECH gehabt..Geld rausgeworfen..abhaken und fragen was eine Amputation kostet....wenn man klagen will sollte man wenigstens einen Hauch einer Chance haben...denn gibts HIER nicht !! Chris |
| |||
| AW: Behandlung erfolglos Zitat:
![]() Und wenn die Laserbehandlung tatsächlich fehlerhaft war, könnte das ärztlich festgestellt werden. Dazu würde sich ein Uni-Dermatologe gut eignen. Manche Ärzte nehmen bei IGeL-Behandlungen den Mund zu voll.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Behandlung erfolglos Zitat:
Auch mündlich gehörte "Versprechungen" seitens eines Arztes hätte letztendlich vor Gericht kein Bestand. |
| |||
| AW: Behandlung erfolglos Zitat:
Verwandte haben vor Gericht immer einen schweren Stand... Es darf auch ein Bekannter sein. |
| |||
| AW: Behandlung erfolglos Hi.. ich behaupte immer noch, das hier ZAHLEN angesagt ist...abgesehen davon ist es nicht wirklich üblich, bei Laserbehandlungen die gesammte Verwandtschaft mit ins Arztzimmer zu schleppen... Chris |
| ||||||
| AW: Behandlung erfolglos Zitat:
Ansonsten ist hier dem Geschriebenen von Humungus zuzustimmen. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Gruß Pro |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Handy 3 mal erfolglos repariert | Verbraucherrecht | 26.05.2010 21:54 |
| BVerfG: Verfassungsbeschwerde der NPD erfolglos | Nachrichten: Recht & Gesetz | 24.10.2007 07:46 |
| Gaspreisrebellen erfolglos | Nachrichten: Recht & Gesetz | 27.09.2007 13:37 |
| Behandlung von chronischen Depressionen: Presse-Gespräch mit Professor McCoullough zur Behandlung von Depressionen | Nachrichten: Wissenschaft | 01.11.2006 10:00 |
| Zwangsvollstreckung - Erfolglos!!! | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 05.02.2005 21:58 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios