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B. Caapi Extrakt

Dies ist eine Diskussion zu B. Caapi Extrakt innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.12.2009, 20:03
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B. Caapi Extrakt

Fällt Banisteriopsis Caapi - Extrakt unter das AMG oder nicht?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.12.2009, 12:15
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AW: B. Caapi Extrakt

Wirkstoff ist Dimethyltryptamin (DMT). Und das ist laut Anlage 1 des BtMG ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel.

http://www.gesetze-im-internet.de/bt...lage_i_59.html

Es darf in Deutschland weder gehandelt noch verschrieben werden. Wer unbedingt einmal ins Nirvana und zurück will, der kann ja dort hin reisen, wo es wächst. Machen Ethnologen auch.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.12.2009, 17:15
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AW: B. Caapi Extrakt

Nein, Caapi ist ein MAO-hemmer.

Zitat aus Wikipedia:
"In allen Pflanzenteilen finden sich Alkaloide der β-Carbolin-Untergruppe der Harman-Alkaloide. Die wichtigsten darunter sind Harmin (40-96 % Anteil am Gesamtalkaloidgehalt), Harmalin und Tetrahydroharmin. Die größte Konzentration findet sich in den Wurzeln mit 0,6 - 1,95 % Alkaloidgehalt, gefolgt von den Stängeln (0,11-0,83 %), den Blättern (0,28 - 0,7 %) und den Zweigen (0,28 - 0,37 %)."

Kein Dimethyltryptamin!
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  #4 (permalink)  
Alt 09.12.2009, 17:30
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AW: B. Caapi Extrakt

Zitat:
Zitat von Armin.G
Nein, Caapi ist ein MAO-hemmer.
Stimmt. Sorry, da habe ich mich vertan. Ich würde erst mal in die Anlagen des BtmG gucken, ob und in welcher Anlage die Inhaltsstoffe auftauchen.

BTMG: http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/
AMG: http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/index.html

Anders gefragt: warum sollte das denn unter das AMG fallen? Unter's AMG fallen viele Stoffe, sofern für die Anwendung am Menschen bestimmt. Manche Medikamente dürfen in Deutschland nicht verkauft, aber von Privatpersonen für den eigenen Bedarf eingeführt werden.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.12.2009, 17:06
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AW: B. Caapi Extrakt

ich möchte doch nur eine kurze Antwort ja oder nein
In den Gesetzestexten habe ich natürlich recherchiert, konnte allerdings nichts finden.
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  #6 (permalink)  
Alt 10.12.2009, 18:20
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AW: B. Caapi Extrakt

Unter das AMG fallen Medikamente und Stoffe, die für die Anwendung am Menschen bestimmt sind. Also im Zweifel: ja!
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