Dies ist eine Diskussion zu Auskunftspflicht des Arztes an den nicht sorgeberchtigten Elternteil innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Auskunftspflicht des Arztes an den nicht sorgeberchtigten Elternteil Ist ein - kann ein - Arzt gegen den Willen der allein sorgeberechtigten Mutter dem Vater Auskunft zu gesundheitlichen Fragen erteilen? Hintergrund der Frage: Hebt das Gelöbnis des Arztes - verabschiedete Fassung des Weltärzteverbandes/genfer Fassung - die rechtliche Stellung der Mutter auf? Ist die moralisch - ehtische Ärztepflicht über das rechtliche Mittel der Mutter zu stellen? |
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| AW: Auskunftspflicht des Arztes an den nicht sorgeberchtigten Elternteil Zitat:
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__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Auskunftspflicht des Arztes an den nicht sorgeberchtigten Elternteil Zitat:
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Ich gehe von einem minderjährigen Kind aus. Das ist aber schwer nachweisbar. Gruß Pro |
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| AW: Auskunftspflicht des Arztes an den nicht sorgeberchtigten Elternteil Zitat:
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Übrigens: der Arzt ist auch gegenüber der Mutter zum Schweigen verpflichtet. Letztendlich muss er zwischen dem Wohl des Kindes und dem Schutz der Daten abwägen. Je jünger das Kind, je eher werden die Daten gegenüber dem Sorgeberechtigten preisgegeben.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Auskunftspflicht des Arztes an den nicht sorgeberchtigten Elternteil Wann? Allein durch die Abstammung kann man zum ausgewähltem Personenkreis gehören gegenüber dem der Arzt sein Schweigen bricht. Deshalb ist dies NUR über ein Gericht bzw die Jugendfürsorge möglich. Zitat:
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Gruß Pro |
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| AW: Auskunftspflicht des Arztes an den nicht sorgeberchtigten Elternteil Dies stimmt schlicht nicht. Es gibt Umstände, die den Arzt zum Brechen der Schweigepflicht zwingen. Er kann dann nicht erst einmal einen Antrag beim Gericht stellen (im Übrigen: schon mit dem Antrag bricht er die Schweigepflicht). Und wenn Du damit kommst, dass das die Mutter oder ein Gericht entscheiden: der Arzt ist auch nicht sorgeberechtigt. Wie soll er das denn dann machen? Mit der Mutter diskutieren?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Auskunftspflicht des Arztes an den nicht sorgeberchtigten Elternteil Welche? Zitat:
Sorry Humi, aber ein leiblicher Vater oder auch eine leibliche Mutter können sehr fremd für das Kind sein, und wenn diese dann nicht sorgeberechtigt sind, dürfen diese eben nicht mit einbezogen werden. Grund dafür ist, dass ein nicht sorgeberechtigter Vater gegenüber seinem Kind lediglich ein Besuchsrecht hat, und damit nicht mehr Rechte beanspruchen kann. Leider. Übrigens bestimmt schon die Berufsordnung der Ärzte folgendes; Zitat; Ärztinnen und Ärzte sind zur Offenbarung befugt, soweit sie von der Schweigepflicht entbunden worden sind oder soweit die Offenbarung zum Schutze eines höherwertigen Rechtsgutes erforderlich ist. Damit ergeben sich Rechtsmittel gemäß § 203 StGB und der Arzt kann sich dann max. auf den § 34 StGB berufen. Gruß Pro |
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| AW: Auskunftspflicht des Arztes an den nicht sorgeberchtigten Elternteil Wenn ein höheres Rechtsgut als das Recht auf informative Selbstbestimmung, beispielsweise das Wohl des Kindes, durch Schweigen verletzt wird. Zitat:
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__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Auskunftspflicht des Arztes an den nicht sorgeberchtigten Elternteil wenn zb. die mutter das kind misshandelt oder missbraucht, das braucht nicht mal münschhausen by proxi sein. das ist ein schwerwiegender grund die schweigepflicht zu brechen. da muss sie nicht die polizei oder jugendamt rufen, sondern sie kann entscheiden, dass sie es besser hält, den vater zu informieren - zum wohl des kindes. und angenommen, das kind möchte, dass der vater informiert wird. dann ist sie natürlich auch an den wunsch des kindes gebunden, wo es aber auf den freien willen des kindes ankommt. bei einer zb.15-jährigen darf man das aber unterstellen und da hat die mutter gar nix zu wollen. aber richtig ist natürlich, dass die schweigepflicht ein ganz hohes rechtsgut ist, was wirklich nur dann gebrochen werden darf, wenn ein anderes rechtsgut dem höherwertig gegenübersteht. gruß, zeiten |
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| AW: Auskunftspflicht des Arztes an den nicht sorgeberchtigten Elternteil Zitat:
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Gruß Pro |
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