Dies ist eine Diskussion zu Ausfallhonorar bei nicht eingehaltenen Arzttermin innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Ausfallhonorar bei nicht eingehaltenen Arzttermin angenommen ein Patient A bekommt beim Zahnarzt Z einen Termin für eine längere Behandlung (2 Std. Behandlungsdauer). Dieser Termin wird nicht abgesagt. Auf einen Anruf von der Praxis behauptet der Patient A er hääte den Termin abgesagt. Nur hat er keine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Nun die Frage, kann ein Ausfallhonorar eingefordert werden, und wenn ja, wie sollte der Text für eine entsprechende Rechnung aussehen?? Danke für eure Hilfe |
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| AW: Ausfallhonorar bei nicht eingehaltenen Arzttermin Das mit dem Ausfallhonorar ist nicht ganz eindeutig gerichtlich beurteilt worden. Auf jeden Fall ist die "Bedingung", das unentschuldigte Fehlen, wohl hier im SV eingehalten. Der Arzt sollte das Honorar in Rechnung stellen, dass er bei einem "Durchschnittspatienten" eingenommen hätte. Weiterhin sollte er sich bemühen nachzuweisen, dass in der nämlichen Zeit keine andere Tätigkeit, insbesondere keine andere Patientenbehandlung möglich gewesen sei. Und außerdem sollte der Arzt glaubhaft machen können, dass keine Helferin bei der Absage geschlafen hätte. Und dann heißt es hoffen... Erläuterungen zum Thema hier: http://www.ra-kotz.de/arzttermin.htm und dieses zusätzliche Urteil: AG Meldorf, Az.: 83 C 1404/02
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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