Dies ist eine Diskussion zu Auflagen für psychiatrische Fachkliniken innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Auflagen für psychiatrische Fachkliniken in folgendem fiktiven Fall ist jemand verzweifelt und benötigt etwas rechtlichen Beistand. Also, angenommen Person A (über 18 Jahre) hat eine Geschichte von psychiatrischer Behandlung, wegen einer Boarderline-Erkrankung und hat nach dem Tot eines Freundes versucht sich umzubringen, indem Person A versucht hat von einer Brücke zu springen, was allerdings verhindert werden konnte. Daraufhin ging Person A freiwillig in ein Fachkrankenhaus für Psychiatrische Behandlung, wo sie in das geschlossene Abteil eingeliefert wurde, da eminente Suizidgefahr besteht. So weit so gut. Das Problem ist nun aber, dass die Zustände in dieser Abteilung alles andere als hilfreich sind, da bspw. viel zu viele Leute behandelt werden, sodass das Personal sich um niemanden richtig kümmern kann. Zudem werden noch nicht einmal die Tasche von Person A, irgendeinem Insassen oder Besucher überprüft, sodass theoretisch jeder Kranke Waffen oder Drogen bei sich haben kann. Außerdem wird Person A gezwungen Depressiva wider Willen zu sich zu nehmen. Ein Richter hat beschlossen, dass Person A mindestens einen Monat dort bleiben soll und dass die Anstalt das Sorgerecht übernimmt. Die Frage ist nun welche gesetzlichen Auflagen muss so eine Anstalt erfüllen und unter welchen Bedingungen müsste die Fachklinik geschlossen werden? Wäre super, wenn das jemand wüsste oder wo genau im Gesetz ich so etwas finden kann. Vielen Dank im voraus Kwon |
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| AW: Auflagen für psychiatrische Fachkliniken Zwangsmedikation ist nicht mehr zulässig. (Mal schauen auf der Homepage Werner Fuss Zentrum. Sind Psychiatrieerfahrene in Berlin, die haben dort auch das Urteil dazu) Leider ist es ein trauriger Umstand, dass Psychiatrie nach wie vor lediglich Aufbewahrung heißt. Da die Person mit richterlichem Beschluss untergebracht ist, muss sie/er die Zeit wohl ausharren. Günstig wäre einen Rechtsanwalt mit einzubeziehen. Die Klinik verhält sich wesentlich freundlicher, wenn etwas von außen mit einwirkt. |
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| AW: Auflagen für psychiatrische Fachkliniken Wer sagt das? Die Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts sagen genau das Gegenteil: Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Auflagen für psychiatrische Fachkliniken Zitat:
Hier: http://www.gesetzesportal.de/jportal...bl111s0841.pdf Taz vom 18.4.2011 http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/a...ash=721e8db0b2 |
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| AW: Auflagen für psychiatrische Fachkliniken Sie haben beides nicht korrekt gelesen. Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig gesagt, dass eine Zwangsbehandlung möglich und legitim ist, wenn sie das einzige Mittel ist und verhältnismäßig ist. Daher wurde der Satz 2 im §6 Absatz 1 MVollzG als nicht verfassungsgemäß gerügt, weil dieser pauschal eine Zwangsbehandlung erlaubt. Es geht hier aber nicht darum, dass gar keine Zwangsbehandlung mehr geht. Und der taz-Artikel sagt das Gleiche: "Leider hat das Verfassungsgericht nicht entschieden, dass eine Zwangsbehandlung generell unzulässig ist. (...) Nur bei uneinsichtigen Patienten droht künftig noch eine Zwangsbehandlung." Der Satz, auf den viele anspringen werden: "Bis dahin ist keine Zwangsbehandlung von Gefangenen, die in der Psychiatrie gelandet sind, mehr möglich." ist schlicht falsch und illusorisch. Im Übrigen wird hier kein Bundesgesetz, sondern ein Landesgesetz gerügt. Den Sirenengesängen dieses Anti-Psychiatrie-Propagandisten würde ich auch nicht allzusehr lauschen, denn eine Kleinigkeit hat er ganz leise gesagt: Zitat:
Ein 24-Jähriger wird in ein Bezirkskrankenhaus - behütete Abteilung - eingeliefert. Kurz zuvor hat er versucht, seiner Mutter das rechte Auge auszuschneiden. Er habe vom Erzengel Gabriel himself erfahren, dass dieses einen Dämon beherberge. Der Patient hat eine lange Vorgeschichte wegen einer paranoiden Schizophrenie. In weiteren Gesprächen äußert er, er "habe eine Mission zu erfüllen, weil er seine Mutter über alles liebe". Natürlich lehnt er eine Therapie absolut ab und verlangt die sofortige Entlassung, um "seiner Mutter zu helfen". Erzählen Sie doch mal: was machen Sie mit ihm?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. Geändert von Humungus (02.06.2011 um 16:14 Uhr). |
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| AW: Auflagen für psychiatrische Fachkliniken Zitat:
Wurde in dem Bericht auch kurz erwähnt. Und ich schrieb es auch in meinem ersten Beitrag. Ist jemand realitätsfremd, meistens dann psychotisch, kann er seine Lage und seine Umwelt nicht mehr richtig einschätzen. Zu seinem Schutz und zum Schutz anderer muss etwas gegeben werden. Das liegt dann auch in der Pflicht der Ärzte. Sollte der Patient sich oder andere verletzen, bekommen ansonsten die Ärzte Ärger mit dem Gesetz, Unterlassungsdelikt m.W. Das Fatale in der Psychiatrie ist, dass die Ärzte aber bei jedem Patienten mit Medikamenten behandeln. Es ist einfacher, nicht so lästig und zeitlich günstiger als Zuhören. Außerdem werden die Patienten davon müde und es ist so ruhig auf der Station. Schlagwort: Personalmangel. |
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| AW: Auflagen für psychiatrische Fachkliniken Aha. Zitat:
Zitat:
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Zitat:
Genau damit tut man aber den psychisch Kranken einen Bärendienst. Das "Werner Fuss Zentrum", das das Urteil völlig fehinterpretiert und mit "Sensation" betitelt, befindet sich wohl auf einer Mission. Aber Erfolg hat man eher mit Inhalten, nicht mit Fettgedrucktem. Im Übrigen habe ich diese Seite schon einmal gelesen. Der Ratschlag, gegenüber einem Psychiater eisern zu schweigen, ist absolut schwachsinnig und die Garantie dafür, sich nicht positiv einbringen zu können. Der letzte Absatz, der angeblich feststellt, dass der Patient nach 10 Jahren die Herausgabe der Originale oder ihre Vernichtung verlangen kann, ist ebenso falsch. Vor dieser Seite kann man nur warnen. Sinnvoll ist übrigens Ihre Empfehlung, einen Anwalt einzuschalten, der in der Materie firm ist. Das kann insbesondere bei Psychiatern, die sich vergaloppieren, einen frappierenden Effekt zeigen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Auflagen für psychiatrische Fachkliniken Zitat:
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| AW: Auflagen für psychiatrische Fachkliniken Zitat:
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EDIT: zum Thema Datenschutz und -Löschung siehe die Landesdatenschutzgesetze. Ich kenne nicht alle, aber hier ein Beispiel: Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. Geändert von Humungus (04.06.2011 um 14:26 Uhr). |
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