Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Aufklärung der Arztes

Dies ist eine Diskussion zu Aufklärung der Arztes innerhalb des Forums Medizinrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 22.12.2008, 00:13
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 4
Keine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Aufklärung der Arztes

Angenommen Person A wird vom Kreiswehrersatzamt zum Radiologen geschickt. Dieser macht 5 Röntgenbilder der Brust ohne jegliche Aufklärung. Im Nachhinein stellt sich für den Patienten heraus, das Röntgen Krebs erregend bzw. Erbgut schädigend sein soll. Hätte Person A dies vorher gewusst, hätte sie das Röntgen abgelehnt.

Meint ihr, Person A soll sich nicht gleich wegen sowas ins Hemd machen oder hat der Arzt da geschlampt?

Viele Grüße
C200
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 22.12.2008, 08:10
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.874
98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Aufklärung der Arztes

Zitat:
Zitat von C200
Im Nachhinein stellt sich für den Patienten heraus, das Röntgen Krebs erregend bzw. Erbgut schädigend sein soll. Hätte Person A dies vorher gewusst, hätte sie das Röntgen abgelehnt.
Das Wissen um die Strahlenexposition bei einer Röntgenbelastung ist heutzutage in der Bevölkerung verbreitet, man sollte davon ausgehen, dass dies auch bei dem A der Fall wäre. Oder käme dieser aus einer Region, in der keine Röntgenbilder gemacht würden?

Abgesehen davon beträgt die Exposition einer Röntgenaufnahme (insbesondere einer Standard-Thoraxaufnahme) nur einen Bruchteil der täglichen Strahlung, der sich jeder Mensch aussetzt. Ein strahlenängstlicher Mensch sollte beispielsweise nicht in Bayern leben, da die Exposition da höher ist.

Zitat:
Zitat von C200
Meint ihr, Person A soll sich nicht gleich wegen sowas ins Hemd machen oder hat der Arzt da geschlampt?
In meinen Augen ist der A ein Querulant mit psychischem Problem. Es wäre für den Arzt allerdings besser gewesen, wenn er dies vorher erkannt hätte.

In den USA bekam ein Fotomodell für ein Hämatom, das durch eine Blutentnahme entstand, 10.000$ Schmerzensgeld. Manchmal ist eine Aufklärung eben doch besser...
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 22.12.2008, 11:44
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 4
Keine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Aufklärung der Arztes

Hallo zusammen,

Zitat:
Zitat von Humungus
Es wäre für den Arzt allerdings besser gewesen, wenn er dies vorher erkannt hätte.

In den USA bekam ein Fotomodell für ein Hämatom, das durch eine Blutentnahme entstand, 10.000$ Schmerzensgeld. Manchmal ist eine Aufklärung eben doch besser...
Bedeutet das, dass Person A Ansprüche gegenüber dem Arzt geltend machen sollte? Ich nehme an, dass in solchen Fällen in Deutschland nicht viele Chancen bestehen.

Zitat:
Zitat von Humungus
Das Wissen um die Strahlenexposition bei einer Röntgenbelastung ist heutzutage in der Bevölkerung verbreitet, man sollte davon ausgehen, dass dies auch bei dem A der Fall wäre. Oder käme dieser aus einer Region, in der keine Röntgenbilder gemacht würden?
Person A wusste eben nicht, das Röntgen schädlich ist, ganz unabhängig von der Verbreitung des Röntgen.
Person A weiß auch nicht, dass Asbest schädlich ist. Woher auch? Aus der Schule wohl kaum.
Indessen hat Person A keinen Aufklärungsbogen o.ä. unterschrieben.

Im Übrigen wurde Person A vorher schon des Öfteren geröntgt, sodass die Strahlung insgesamt gar nicht so gering ist.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 22.12.2008, 11:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.874
98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Aufklärung der Arztes

Zitat:
Zitat von C200
Bedeutet das, dass Person A Ansprüche gegenüber dem Arzt geltend machen sollte? Ich nehme an, dass in solchen Fällen in Deutschland nicht viele Chancen bestehen.
Richtig. Schon alleine, weil der Patient einen Schaden nicht nachweisen kann, halte ich eine Klage für aussichtslos.

Zitat:
Zitat von C200
Person A wusste eben nicht, das Röntgen schädlich ist,
Die Aussage, Rönten sei schädlich, ist so nicht haltbar. Röntgenstrahlung ist potentiell schädlich, wobei es maßgeblich davon abhängt, welche Energiemenge in den Körper gelangt.

Zitat:
Eine jährlich einmalige Röntgenuntersuchung der folgenden Untersuchungsart führt beispielhaft zu folgenden effektiven Dosen (Quelle: BMU 2005):
Röntgen Thorax (Lunge), 1 Aufnahme: 0,02 - 0,08 mSv
Röntgen Halswirbelsäule, 2 Ebenen: 0,1 - 0,3 mSv
Röntgen Brustwirbelsäule, 2 Ebenen: 0,5 - 0,8 mSv
Röntgen Lendenwirbelsäule, 2 Ebenen: 0,8 - 1,8 Sv
Röntgen Beckenübersicht: 0,5 - 1,0 mSv
Röntgen Extremitäten: < 0,01 - 0,1 mSv
Mammographie bds., je 2 Ebenen: 0,2 - 0,6 mSv
CT Schädel: 2 - 4 mSv
CT Thorax (Lunge): 6 - 10 mSv
CT Abdomen (Bauchraum): 10 - 25 mSv
Arteriographie und Interventionen: 10 - 30 mSv

Zum Vergleich:
100 Stunden vor einem Bildschirm (0,5 m): 0,12 mSv
10 stündige Flugreise: 0,1 mSv
Kosmische Strahlenbelastung in 2000 m Höhe gegenüber Meereshöhe: 0,6 mSv
Unterschied der natürlichen Strahlung innerhalb von Häusern (D): 0,6 mSv
Zitat:
Zitat von C200
Indessen hat Person A keinen Aufklärungsbogen o.ä. unterschrieben.
Den halte ich bei einem Röntgenthorax auch für überflüssig.

Zitat:
Zitat von C200
Im Übrigen wurde Person A vorher schon des Öfteren geröntgt, sodass die Strahlung insgesamt gar nicht so gering ist.
Dies ist aber nicht dem jetzigen untersuchenden Arzt anzulasten.

Der A sollte sich einen Röntgenpass zulegen und seine Strahlenexposition darin eintragen...inklusive der natürlichen Strahlendosis und der Dosis durch das Sitzen vor dem Computer. Dann hat er einen realistischen Vergleich zu den diagnostischen Untersuchungen.

http://www.bfs.de/bfs/druck/strahlen...H_Roentgen.pdf
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 22.12.2008, 13:22
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.874
98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Aufklärung der Arztes

Korrekt - wobei beileibe nicht jeder vor dem TFT sitzt.

Ich bin auch der Meinung, man sollte Röntgentaufnahmen so weit wie möglich vermeiden, keine Frage. Aber es hängt vom Grund der Untersuchung ab.

Abgesehen davon: wäre die Bevölkerung mit allen anderen Lebensumständen so pingelig wie mit dem Röntgen gäbe es erheblich weniger Erkrankungen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 22.12.2008, 13:40
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 4
Keine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Aufklärung der Arztes

Hallo zusammen,

Zitat:
Zitat von Humungus
Dies ist aber nicht dem jetzigen untersuchenden Arzt anzulasten.
Das ist aber eine merkwürdige Auffassung: Soll A womöglich noch selbstständig die Röntgenmaschine bedienen?
Es ist doch Aufgabe des Arztes, die Gesundheits des Patienten während der Untersuchungen zu gewährleisten. Ein Patient weiß ja gar nicht, wie oft er geröngt werden darf.
Normaler Weise sollte doch ein Patient entscheiden, ob er sich dem Risiko aussetzt oder nicht, nachdem er über die Risiken aufgeklärt ist.

Die BMU-Quelle ist natürlich interessant.
Im Flieger wird man ja auch nicht auf die hohe Strahlenbelastung hingewiesen und unterschreibt irgend etwas. In den AGB habe ich einen solchen Hinweis auch noch nie entdeckt - oder irre ich?
Insofern erkenne ich aber, dass Person A da wohl übertriebene Ansprüche an unseren Rechtsstaat hat. Vielleicht sollte er in der Tat die Kirche im Dorf lassen=)
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 23.12.2008, 07:20
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 2.991
99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)  
AW: Aufklärung der Arztes

.. evtl sollte sich A in einen flieger setzen, in die USA fliegen, sich dort röntgen lassen und hinterher arzt und piloten verklagen ...


evtl fällt er noch die gangway runter - das würde das schmerzensgeld erheblich erhöhen

er könnte sich aber auch beim bund melden und auf dem feld der ehre sein leben opfern ...
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 23.12.2008, 07:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.874
98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Aufklärung der Arztes

Zitat:
Zitat von C200
Das ist aber eine merkwürdige Auffassung: Soll A womöglich noch selbstständig die Röntgenmaschine bedienen?
Was ich damit meinte, ist, dass man dem derzeitigen Arzt nur die Strahlenexposition der jetzigen Untersuchungen anlasten darf und nicht auch noch die der früheren.
Zitat:
Zitat von C200
Ein Patient weiß ja gar nicht, wie oft er geröngt werden darf.
Dafür gibt es auch keine Zahlen und keine Höchstmengen. So viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Zitat:
Zitat von C200
Im Flieger wird man ja auch nicht auf die hohe Strahlenbelastung hingewiesen und unterschreibt irgend etwas.
Das hängt damit zusammen, dass die Justiz bei den Ärzten wesentlich strenger ist als bei den Mallorca-Transporten.
Zitat:
Zitat von C200
Vielleicht sollte er in der Tat die Kirche im Dorf lassen=)
Jo. Und in der Zukunft mit Röntgenpass zum Arzt gehen und sich besser fühlen.

In absehbarer Zeit wirds die elektronische Patientenkarte geben. Dann hat jeder Arzt Zugriff auf sämtliche Daten eines Patienten (auf Rö-Bilder natürlich nur, wenn sie digitalisiert sind oder ein schriftlicher Befund vorliegt).
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 23.12.2008, 13:04
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 2.991
99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)  
AW: Aufklärung der Arztes

..tja .. evtl sollte man mal einen piloten verklagen bzw strafanzeige stellen, um da wissentschaftliche und statistische ergebnisse zu bekommen

im buch "tatort krankenhaus" von udo ludwig wird erwähnt, dass es noch nie (wirklich noch nie ) gelungen ist, zb einen medizinischen gutachter haftbar zu machen ...

der leicht verkohlte röntgengeschädigte wird höchstens ein gutachten in der art erhalten:
so dunkel wie der mensch ist ,war er es betimmt schon vorher - sein geburtsort liegt mit großer wahrscheinlichkeit im außereuropäischen raum, was auch alle anderen krankheiten erklärt ...
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 25.12.2008, 15:37
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 4
Keine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, C200 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Aufklärung der Arztes

Danke erstmal für eure Statements.

Zitat:
Kurzfassung: Eine röntgendiagnostische Untersuchung bzw. eine radiologisch-interventionelle Therapie ist ein ärztlicher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Patienten, der nur dann nicht als tatbestandliche Körperverletzung gilt, wenn eine medizinische Indikation vorliegt, der Patient nach einer entsprechenden Aufklärung seine Einwilligung erklärt und der Eingriff sachgerecht nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird.
Aufklärung in der Radiologie

Also bisher bin ich der Meinung der Arzt hat nicht gründlich genug gearbeitet.
So geringfügig finde ich die Beschwerde von Person A auch nicht. Schließlich ist die Gesundheit das Wichtigste überhaupt.
Das Problem ist nur, dass A z. Z. keinen Schaden nachweisen kann.

Frohe Weihnachten!!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Falsche Abrechnung des Arztes bei den KK´s Strafrecht / Strafprozeßrecht 13.05.2010 21:25
Haftung des arztes nach Impfung Arztrecht 11.11.2009 11:29
Der Medizinphysiker - Partner des Arztes Nachrichten: Wissenschaft 06.11.2009 11:00
Vertretung eines kranken Arztes Arztrecht 12.11.2007 18:18
Kündigung eines Arztes Mietrecht 30.06.2004 12:44





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Medizinrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN