Dies ist eine Diskussion zu Arztrechnung zahlen bei Behandlungsfehler innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Arztrechnung zahlen bei Behandlungsfehler wie sieht es eigentlich mit der Rechnung aus, wenn ein Arzt, beispielsweise im Rahmen einer Schmerztherapie von fünf Spritzen über fünf Wochen, bei der zweiten, dritten oder vierten den Patienten so verletzen würde, dass dieser mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden müsse und aufgrund dieser Erfahrung die Thearpie abbrechen würde? Könnte diese Rechnung, auf der dann wohl nur die bisherigen Spritzen berechnet würden, dann reklamiert werden? Besten Dank Patient79 |
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| AW: Arztrechnung zahlen bei Behandlungsfehler Für eine Verweigerung der Bezahlung müsste der Behandlungsfehler zweifelsfrei nachgewiesen sein. |
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| AW: Arztrechnung zahlen bei Behandlungsfehler Erstmal danke für die schnelle Rückmeldung. Ließe die Diagnose eines postfunktionalen Syndroms (PDA-Syndrom) Zweifel offen? Vor allem, wenn der Patient bereits vor dem Tag der Spritze bis zur Diagnose aufgrund eines Norovirus unter Quarantäne gestanden un arbeitsunfähig gewesen wäre? |
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| AW: Arztrechnung zahlen bei Behandlungsfehler Und: gilt gleiches für Kunstfehler? |
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| AW: Arztrechnung zahlen bei Behandlungsfehler Zitat:
Wenn Du ein postpunktionelles Syndrom meinst...ich glaube kaum, dass dieses automatisch ein Beweis für einen Berufsfehler ist. Es hängt immer vom Einzelfall ab. Und die bis dahin korrekt erbrachten Leistungen müssen ohnehin bezahlt werden, Berufsfehler hin oder her.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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